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Abmahnwelle wegen gesundheitsbezogener Weinwerbung

Wie die Deutsche Weinakademie (DWA) mitteilt, werden derzeit Weingüter, Genossenschaften und Kellereien gezielt wegen gesundheitsbezogener Werbung auf ihren Internetseiten abgemahnt. Dies betrifft insbesondere Aussagen über positive gesundheitliche Wirkungen von Wein. Die Abmahnungen sind in den bekannt gewordenen Fällen rechtens und sind mit der Aufforderung eine Abmahngebühr zu entrichten und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, verbunden. Wird dem nicht gefolgt, werden gerichtliche Schritte eingeleitet mit einem Kostenrisiko in Höhe von mehreren 1000 Euro.
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Aus aktuellem Anlass informiert die DWA über die geltende Rechtslage:

Seit 2007 ist nach EU-Recht grundsätzlich verboten, mit gesundheits- oder nährwertbezogenen Angaben für Wein und andere alkoholhaltige Getränke (Alkoholgehalt mehr als 1,2 Volumenprozent) zu werben. Gesetzesgrundlage ist die als Health Claims-Verordnung bekannt gewordene Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel.

Eine gesundheits- bzw. nährwertbezogene Aussage ist im Sinne der o.g. Verordnung jede Angabe, mit der zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen dem Wein und der Gesundheit bzw. dem Wohlbefinden besteht. Dazu gehören die Aussagen, wie Herzschutz durch Rotwein, Wein gegen Erkrankungen, wie Diabetes oder Alzheimer, Wein stärkt die Knochen und das Immunsystem - aber auch Begriffe, wie bekömmlich, vitalisierend, vitaminreich, magenfreundlich, verdauungsfördernd und Diabetikerwein. Aufgrund dieser Rechtslage und der bestehenden Rechtsprechung empfiehlt die DWA, gesundheits- und nährwertbezogene Angaben auf allen werblich genutzten Medien zu entfernen. Zu werblich genutzten Medien gehören z.B.

  • die Internetseiten eines Weinguts/Genossenschaft/Kellerei oder Verkaufsstelle (insbesondere auch bei Onlineshops)
  • Image-Broschüren, Weinbeschreibungen
  • Plakate, Etiketten
  • Angebots- und Aktions-Flyer

Unbedenklich dürfte es dagegen sein, auf die Internetseiten nichtwerblicher Institutionen ohne Weinverkauf wie z.B. die Seiten der Deutschen Weinakademie (www.deutscheweinakademie.de) oder der europäischen Initiative der Weinwirtschaft WINEinMODERATION (www.wineinmoderation.eu) zu verlinken. Im Zweifelsfall sollte für eine rechtsverbindliche Auskunft ein Fachanwalt kontaktiert werden.

Neben der bestehenden Rechtslage existiert auch ein Werbekodex des deutschen Werberates, zu dem sich alle Branchen alkoholischer Getränke – auch die Weinwirtschaft -. verpflichtet haben. Im Rahmen der WINEinMODERATION-Initiative hat die europäische Weinwirtschaft in ihren Kommunikationsstandards die gesetzlichen und freiwilligen Regulierungen zusammengefasst, die zum Basiswissen der in der Weinbranche Tätigen gehört. Sie werden u.a. auch in dem DWA-Seminar des Schulungsprogramms des DWI thematisiert. Die Kommunikationsstandards für Wein sind abrufbar unter WCS oder bei der Deutschen Weinakademie in Printform kostenfrei zu beziehen.

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