Rebschutzhinweis Nr. 2 – Weinbauberatung Heilbronn
Wie üblich streut der Austrieb auch in diesem Jahr. In tieferen Lagen bei spät austreibenden Sorten befinden sich momentan die Reben im Knospenschwellen bzw. -aufbruch. In guten Lagen, bei frühen Sorten und 2- jährigen sind teilweise bereits 3 Blätter vorhanden. Vereinzelt sind auch bereits Gescheine geboren.
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Die aktuell kühlen Nächte brachten bisher so gut wie keine Frostschäden. Zum Wochenende zeigt die Wetterprognose zwar wieder ansteigende Nachttemperaturen, allerdings sollten Frostruten noch nicht abgeschnitten werden, da die Spätfrostgefahr noch einige Zeit andauern kann.
Knospenfrass:
Erste ausgefressene Augen durch Rhombenspanner oder Erdraupen sind zu beobachten. Vor allem Flächen mit Vorjahresbefall sollten beobachtet werden. Durch nächtliches Absammeln der Tiere nach Einbruch der Dunkelheit, können gute Erfolge erzielt werden. Alternativ sind gegen den Rhombenspanner die Insektizide Steward, Mimic und Spin Tor zugelassen. Mimic ist auch gegen Erdraupen zugelassen. Aus aktuellem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass SpinTor bienengefährlich ist und nur eingesetzt werden darf, wenn in der Rebfläche keine einzige Pflanze blüht! Da momentan kaum eine Fläche zu finden ist, in der nichts blüht, kommt der Einsatz eines bienengefährlichen Mittels zurzeit nicht in Frage.
Austriebsbehandlungen mit Öl und Netzschwefel gegen Schadmilben werden nur im Wollestadium empfohlen. Nach Knospenaufbruch ist die Gefahr von Verbrennungen am wachsenden Grün zu groß.
Peronospora und Schwarzfleckenkrankheit (Phomopsis):
Eine Behandlung gegen Peronospora ist momentan nicht notwendig. Erst wenn das erste Grün vorhanden ist und länger andauernde Niederschläge gemeldet sind, macht eine Bekämpfung mit einem gegen Schwarzfleckenkrankheit zugelassenen Kontaktmittel, in gefährdeten Anlagen, Sinn. Die Strobilurine Flint und Universalis haben auch eine Zulassung gegen Phomopsis. Aufgrund ihrer ungenügenden Oidiumwirkung werden sie zur Mehltaubekämpfung nicht mehr empfohlen. Zur Phomopsisbekämpfung können diese Mittel hier aufgebraucht werden.
Oidium:
In gefährdeten Lagen und empfindlichen Sorten sollte die erste Behandlung gegen Oidium im 3-6-Blatt-Stadium erfolgen. Spätestens wenn alle Gescheine geboren sind, wird empfohlen in diesen Anlagen den ersten Schutz auszubringen.
(V.a. Trollingerflächen). Aufgrund des Entwicklungsstandes ist momentan eine Oidiumbehandlung noch nicht notwendig. Im Zusammenhang mit einer möglichen Phomopsis-behandlung kann der Brühe in gefährdeten Flächen Netzschwefel zugesetzt werden. Dies hemmt zusätzlich noch etwas die Schadmilben, falls das Wachstum aufgrund zurückgehender Temperaturen etwas ins Stocken gerät.
Resistenzstrategie und Dokumentation von Pflanzenschutzmitteln:
Sofern noch nicht geschehen, kann jetzt bereits die Oidiumspritzfolge für die kommende Pflanzenschutzsaison geplant werden. Eine vernünftige Abwechslung einzelner Mittelgruppen ist besonders bei der Oidiumbehandlung von zentraler Bedeutung, um Resistenzproblemen vorzubeugen. Die aktuelle Liste der LVWO zur Antiresistenzstrategie mit Empfehlungen zur Anzahl Anwendungen einzelner Mittel, wird im Anhang mitgesendet und kann auch im Internet auf der Seite des Landwirtschaftsamtes oder der LVWO Weinsberg eingesehen werden. Für einen besseren Überblick wird empfohlen diese Liste im Pflanzenschutzmittelraum/- Schrank aufzuhängen und bei der Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahme die Wirkstoffkategorie/-ien zu vermerken.
Bodenpflege und Düngung:
Falls noch nicht geschehen kann jetzt noch Stickstoffdünger ausgebracht werden. Die Düngemenge richtet sich in erster Linie nach dem Wuchsverhalten der jeweiligen Rebanlage im letzten Jahr. Bei Herbizidanwendungen sollte generell an die Verhinderung von Abdrift gedacht werden. Dazu unbedingt die Windverhältnisse beachten und möglichst abdriftmindernde Düsen verwenden.
Herbizide dürfen nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen angewendet werden. Unsachgemäße Anwendungen von z.B. Wegrändern oder Böschungen sind gesetzwidrig und schädigen die Außendarstellung des Weinbaus.
Junganlagen:
Nach der Pflanzung im Hang- und Steilbereich unbedingt auf ausreichenden Erosionsschutz des Bodens durch z.B. eine dünne Strohabdeckung achten.
Wildschaden:
Besonders die Sorten Lemberger und Acolon sind begehrtes Rehfutter. Stark gefährdete Anlagen sollten, am besten z.B. mit einem Elektrozaun, geschützt werden.
Sachkundeausweis:
Bis spätestens 26.Mai 2015 müssen alle „Altsachkundigen“ im Pflanzenschutz einen Antrag zur Ausstellung des neuen Sachkundenachweises beim zuständigen Landwirtschaftsamt gestellt haben. Die Onlineanmeldung für den Sachkundeausweis kann unter www.pflanzenschutz-skn.de erfolgen.
Umstrukturierung:
Bis zum 15.05.2015 muss die Auszahlung der Fördergelder im Rahmen der Umstrukturierung über den Gemeinsamen Antrag (FIONA) beantragt werden. Wer in der Vergangenheit Umstrukturierungsförderung erhalten hat, muss 3 Jahre nach Auszahlung der Gelder einen gemeinsamen Antrag stellen. Ansonsten können Rückforderungen entstehen. Für eine zügige Bearbeitung ist es wichtig, dass die Pfropfrebenrechnungen sowie die Rechnungen der Tropfschläuche sobald die Maßnahmen abgeschlossen sind, baldmöglichst ans Landwirtschaftsamt gesendet werden. Bitte beachten sie die neuen Vorgaben zur Drahtrahmenpflicht. Diese sind dem Infoschreiben zum Umstrukturierungsantrag zu entnehmen.
Mittelinformationen:
Neuzulassungen:
- Kumar: Wirkstoff Kaliumhydrogencarbonat, gegen Oidium in Kelter- und Tafeltrauben
- Vitisan: Wirkstoff Kaliumhydrogencarbonat, gegen Oidium in Kelter- und Tafeltrauben
- Mimic: Wirkstoff Tebufenozid, gegen Eulenraupen in Kelter- und Tafeltrauben
- Mospilan (Genehmigung nach Art. 53 für Notfallsituationen (gültig vom 01.07.2015 bis 28.10.2015): Wirkstoff Acetamiprid, gegen Drosophila-Arten in Kelter- und Tafeltrauben, ausgenommen Weißweinsorten.Hinweis: Empfehlungen zur Einbindung in die KEF-Strategie 2015 wird rechtzeitig bekanntgegeben.
- Vorox: Wirkstoff Flumioxazin, Herbizid gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter im Vorauflauf, die Anwendung beschränkt sich in Keltertrauben nur auf Junganlagen und ohne Einschränkung der Standzeit in Tafeltrauben
Ausgelaufene Zulassungen und deren Aufbrauchfrist:
- Apollo: bis zum 30.06.2016
- Cabrio Top: bis zum 30.06.2016
- Cuprozin flüssig: bis zum 30.06.2015
- Garlon 4: bis zum 30.06.2016
- Regalis Plus Pack: bis zum 30.06.2016
- Roundup Turbo: bis zum 30.06.2015
- Roundup UltraMax: bis zum 30.06.2016
- Vertimec: bis zum 30.06.2015
Die Abverkaufsfrist endet 12 Monate vor Ende der Aufbrauchfrist.
Ausgelaufene Zulassungen mit Anwendungsverbot:
- Funguran: Die Zulassung lief am 30.06.2012 aus. Restmengen können nicht mehr aufgebraucht werden.
- Kocide Opti: Die Zulassung lief am 26.03.2013 aus. Restmengen können nicht mehr aufgebrauchtwerden.
Mittelaufwand:
Bei der ersten Behandlung ist 1 -fache Basisaufwand ausreichend. Die tatsächliche Wasseraufwandmenge je ha sollte bei max. 200 Liter/ha liegen.
Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.
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