Rebschutzhinweis Nr. 3 – Weinbauberatung Heilbronn
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Der Rebenaustrieb ist größtenteils erfreulich vollständig. Kurz vor dem Monatswechsel sind die Reben in warmen Lagen bereits im 3-5-Blattstadium, während in unteren Lagen zum Beispiel bei Riesling und den Burgundersorten erst einzelnes Grün sichtbar ist. Die Wetteraussichten melden vorübergehend kühles und dann mäßig warmes Wetter, so dass die Entwicklung sich etwas verlangsamen aber nicht stehen bleiben wird.
Die nächsten 2-3 Wochen stehen die wichtigen Ausbrecharbeiten an, bei denen alle überzähligen jungen Rebtriebe mit relativ geringem Zeitaufwand entfernt werden können. Da es bis zu den Eisheiligen noch 14 Tage Zeit ist, sollten natürlich zuerst die weiter fortgeschrittenen frostfreien Lagen ausgebrochen und dort auch die Frostruten Abgeschnitten werden.
Windbruchgefährdete Sorten wie Portugieser, Dornfelder oder Müller-Thurgau sollten erst zum Schluss ausgebrochen werden. Sehr hilfreich gegen Windbruch sind Drahtausleger beim ersten Heftdrahtpaar.
Stickstoffdünger und damit auch „Volldünger“ können, falls noch nicht geschehen, jetzt gestreut werden.
Der Flug der 1. Traubenwicklergeneration (Heuwurm) hat um den 20. April begonnen. Die Pheromonampullen wurden überwiegend rechtzeitig aufgehängt. Eine Bekämpfung des Heuwurms wird allgemein nicht empfohlen.
Peronospora und Oidium
Die Frage nach dem ersten regulären Pflanzenschutztermin stellt sich jetzt bald. Dazu bedarf es Prognosen bezüglich der beiden Leitkrankheiten Peronospora und Oidium.
Eine Peronospora-Primärinfektion durch die Niederschläge vom 24. – 28. April mit 10-17 Litern/m² hat auf Grund der doch noch geringen Blattmasse vermutlich nicht stattgefunden. Bei den nächsten kräftigen Regengüssen kann dann aber eine Erstinfektion vom Boden aus erfolgen. Vorausgesetzt dass dies noch im April stattfindet, wäre vor Ablauf der Inkubationszeit um das zweite Maiwochenende herum eine erste Behandlung angesagt, falls dort Regen gemeldet wird. Generell gilt bei Peronospora, dass alle Behandlungen, die kurz vor einer Regenperiode stattfinden, am effektivsten sind.
Um das zweiten Maiwochenende werden die weiter im Wuchs fortgeschrittenen Anlagen jedoch auch wegen dann möglicher Oidiuminfektionen einen Schutz brauchen. Bis dorthin sind dann auch die Nachzügler- Gescheine sichtbar und erhalten mit Netzschwefel einen ersten Belag. Aus heutiger Sicht kann deshalb mit einer ersten regulären Pflanzenschutzmaßnahme gegen beide Pilzkrankheiten noch bis um das 2. Maiwochenende herum zugewartet werden. Sehr frühe und weiter im Wuchs fortgeschrittene Trollingerlagen in Terrassenweinbergen sollten wegen des dort grundsätzlich höheren Oidium-Infektionsdruckes bereits im Laufe der ersten Maiwoche einen Schutz mit Netzschwefel (3,6 kg/ha) erhalten. Selbstverständlich wird hier dann auch vorbeugend ein Peronospora Kontaktfungizid zugesetzt. Die frühe Anwendung eines organischen Mittels ist nur bei empfindlichen Sorten und bekannten Oidium-Problemweinbergen sinnvoll.
Bodenbearbeitung
Nach extrem trockenen Wochen, hat es jetzt doch noch geregnet. Der Unterboden in Rebflächen ist auf Grund der üppigen Winterniederschläge noch recht feucht. Bodenbearbeitungen sollten wohl überlegt werden. Bei allen Rebanlagen mit ausreichendem oder gar zu üppigem Wuchs in den vergangenen Jahren gibt es wenig vernünftige Gründe, die Begrünung umzubrechen. Gerade bei Pflanzenschutzmaßnahmen, die immer in jeder zweiten Rebgasse stattfinden, sollten die Fahrgassen von Spritzung zu Spritzung gewechselt werden. Bei Bodenbearbeitungsmaßnahmen müsste dann zwangsläufig auf der umgebrochenen Gasse gefahren werden.
Lochfraß an den grünen Rebblättchen deutet auf das Vorhandensein von Springwurmräupchen hin. Aus den vergangenen Jahren ist bekannt, dass bei diesem Gelegenheitsschädling die wirtschaftliche Schadschwelle selten erreicht wird.
Stocktriebe entfernen
Wer das „Stämmleputzen“ chemisch mit „Shark“ oder „Quickdown“ erledigen will, sollte den richtigen Zeitpunkt finden. Zuverlässig erfasst werden Stockaustriebe nur bis zu einer Länge von max. 15-20 cm bei guter Benetzung. Wegen Abdriftgefahr und damit Schäden an Nachbarweinstöcken sind Wind und Thermik zu beachten. Unbedingt auch abtriftarme Düsen und Spritzschirm verwenden. Der genehmigte Einsatz dieser Kontaktherbizide ist sortenbeschränkt.
Wildschäden
Bei wirtschaftlich relevanten Wildschäden ist schnellstmöglich der Jagdpächter zu informieren. Eine gütliche Einigung ist immer anzustreben. Um Ansprüche durchsetzen zu können, muss allerdings unmittelbar nach Bekanntwerden eines Schadens dieser an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden. In gefährdeten Lagen sollten möglichst rechtzeitig Wildvergrämungsmittel eingesetzt werden. Rehe bevorzugen junge Lembergertriebe. Mit die sicherste Wirkung gegen Rehe haben Elektrozäune.
Umstrukturierungsanträge
Nach Pflanzung bzw. Verlegung der Tropfschläuche sollten die Pfropfreben- bzw. Tropfschlauchrechnungen schnellstmöglich an das Landwirtschaftsamt versandt werden. Die Schläuche müssen im Weinberg befestigt oder verankert werden. Wer in den vergangenen drei Jahren Umstrukturierungszuschuss bekommen hat, oder für dieses Jahr Umstrukturierung beantragt hat, muss beim Landwirtschaftsamt einen „Gemeinsamen Antrag“ bis spätestens 15. Mai stellen. Wer vergisst, seine Kreuzchen zu setzen, muss Umstrukturierungsmittel zurückzahlen.
Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten. Die erste Vorblütebehandlung erfolgt je nach Entwicklungsfortschritt mit der 1 bis 1,5 - fachen Basisaufwandmenge!
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