Rebschutzhinweis Nr. 2 – Weinbauberatung Bad Mergentheim
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In besonders frühen Lagen und bei frühenSorten sind bereits bis zu 3 Blätter sichtbar. Die vorhergesagten Nachttemperaturen in dieser Woche führen zu einer Entspannung der Frostgefahr, jedoch wurde heute morgen in den bekannten Lagen auch wieder leichter Bodenfrost gemessen. Bis jetzt haben die Rebanlagen die Frostsituationen der letzten Wochen weitestgehend unbeschadet überstanden. Nur vereinzelt sind Augenausfälle in tiefen und weitentwickelten Anlagen zu verzeichnen. Mit dem Entfernen der vorhandenen Frostruten sollte jedoch noch weiter abgewartet werden!
Austrieb:
Beobachten Sie immer noch den Austrieb der Rebanlagen. Regional unterschiedlich ist wiederum eine verstärkte Fraßaktivität der Knospenschädlinge zu finden. Vielfach wurden die Schäden durch Erdraupen (Larven versch. Eulenfalter) verursacht. Jedoch sind auch Fraßschäden durch Rhombenspanner zu verzeichnen. Die verlangsamte Rebentwicklung führt dazu, dass die Schädlinge mitunter noch weiterfressen können. Bevor bei ungleichmäßigem Austrieb Maßnahmen durchgeführt werden, ist unbedingt die Ursache zu ermitteln (Spinnmilben, Kräuselmilben, Knospenschädlinge, Frost?).
Phomopsis - Schwarzfleckenkrankheit
Teilweise sind die Symptome der Schwarzfleckenkrankheit (schiffchenartige Aufreisungen am einjährigen Holz, ausgebleichte Triebe) zu erkennen. Die überwinternden Sporen benötigen zur Infektion der jungen Triebe eine längere Nässeperiode. Beachten Sie jeweils den aktuellsten Wetterbericht! Nur in gefährdeten und weiter entwickelten Anlagen (mindestens ein Blattabgespreizt) sollte eine Behandlung mit einem zugelassenen Kontaktmittel vor den prognostizierten Niederschlägen erfolgen. Die Strobilurine Flint und Universalis haben ebenfalls eine Zulassung gegen Phomopsis. Aufgrund ihrer ungenügenden Oidiumwirkung werden sie zur Mehltaubekämpfung nicht mehr empfohlen. Zur Phomopsisbekämpfung können diese Mittel aber sinnvoll aufgebraucht werden.
Peronospora und Oidium
Für eine Bekämpfung gegen diese Pilzkrankheiten ist es aufgrund der Rebentwicklung derzeit noch zu früh. Die Oidiumbekämpfung startet auch in Anlagen mit Vorjahresbefall oder stark gefährdeten Rebsorten frühestens im 3- bis 6-Blattstadium. Falls jedoch Behandlungen gegen Phomopsis geplant sind, kann der Spritzbrühe Netzschwefel (3,6kg/ha) zugegeben werden. Mit den Netzschwefelpräparaten kann auchzusätzlich eine Hemmwirkung auf Pocken- und Kräuselmilben erzielt werden.
Wildschäden
Mit dem Rebenaustrieb steigt auch wieder die Gefahr von Wildschäden. Besonders die Sorten Lemberger und Acolon werden in Waldnähe gerne von Rehen bevorzugt und im Schnabeltriebbereich abgeweidet. In Lagen, die jährlich befressen werden, sollten Vergrämungsmaßnahmen schon kurz vor Beginn der Fraßtätigkeit durchgeführt werden. Den besten Schutz bietet ein Elektrozaun. Bei wirtschaftlich relevanten Schäden ist schnellstmöglich der Jagdpächter zuinformieren. Eine gütliche Einigung ist immer anzustreben. Um Ansprüche durchsetzen zu können, muss der Schaden unverzüglich nach der Feststellung der Gemeindeverwaltung gemeldet werden.
Mittel die wirken können aber nicht müssen: Trico-Wildverbissschutz, Streuen von Haarmehl-Dünger, Spritzung von Aminosol das einige Tage „angegoren“ ist oder Netzschwefel.
Bodenpflege und Düngung
Im Hinblick auf eine mögliche Frostgefahr ist es ratsam, hochgewachsene Begrünungen zu mulchen. Auf andere Bodenbearbeitungsmaßnahmen ist bis zu den „Eisheiligen“ zuverzichten, da diese die Wärmeabstrahlung des Bodens verhindern. Vorden nächsten größeren Niederschlägen sollte die Stickstoffdüngung zum Abschluss gebracht werden. Die Düngemenge richtet sich in erster Linie nach dem Wuchsverhalten der jeweiligen Rebanlage im letzten Jahr bzw. Ergebnissen aus den Bodenproben. Bei Herbizidanwendungen muss generell an die Verhinderung von Abdrift gedacht werden. Dazu unbedingt die Windverhältnisse beachten und möglichst abdriftmindernde Düsen verwenden. Herbizide dürfen nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen angewendet werden.
Aktuelle Neuzulassung:
- Mospilan: Genehmigt nach Artikel 53 für Notfallsituationen gültig vom 01.07.2015 bis 28.10.2015 gegen Drosophilaarten in Kelter- und Tafeltrauben, ausgenommen Weißwein-Sorten. Dieses neue Mittel wird ergänzend zu den bisherigen Mitteln in der KEF-Strategie 2015 in die Bekämpfungsempfehlung eingebunden und rechtzeitig bekannt gegeben.
Sachkundeausweis
Bis spätestens 26.05.2015 sollten alle „Alt“-Sachkundigen im Pflanzenschutz einen Antrag zur Ausstellung des neuen Sachkundenachweises beim zuständigen Landwirtschaftsamt in Öhringen bzw. Bad Mergentheim gestellt haben. Die Online-Anmeldung für den Sachkundeausweis kann unter www.pflanzenschutz-skn.de
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