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Rebschutzhinweis Nr. 5 – Weinbauberatung Heilbronn

Die Reben stehen prächtig! Der Rebenaustrieb war überwiegend vollständig, Knospenschäden waren deutlich weniger als 2014 festzustellen. Letzte Frostruten können baldmöglichst abgeschnitten werden. Die frühsommerliche Witterungsphase ab 4. Mai hat die Entwicklung des Rebenwachstums deutlich vorangebracht. Mittlerweile kratzen in warmen Lagen erste Trollinger-Triebspitzen schon fast am oberen Heftdraht. Demgegenüber finden sich in tieferen Lagen bei Burgundersorten oder Riesling auch Anlagen, die erst im 2-4 Blattstadium sind.

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Die zweite Maihälfte soll eher kühl bis gemäßigt warm werden. Deshalb verlangsamt sich erst einmal die Entwicklung. Aussagen zum Zeitpunkt der Rebblüte sind jetzt noch zu früh. Peronospora-Ölflecken wurden bisher noch keine gemeldet. Falls die nächsten Tage weiterhin keine Peronospora auftaucht und angesichts gemeldeter einstelliger Nachttemperaturen wird die Peronosporagefahr erst mal gering bleiben, auch wenn es hin und wieder Regenschauer geben sollte. Die Spritzabstände richten sich dann eher nach dem Oidium-Befallsdruck und können bei nachlassender Wuchsgeschwindigkeit durchaus bei 12 Tagen liegen. In den meisten Fällen sind die ersten regulären Pflanzenschutzmaßnahmen um das Muttertagswochenende herum durchgeführt worden. Spätestens zu Himmelfahrt sind damit nahezu alle Flächen behandelt. Die wichtigen Ausbrecharbeiten sind jetzt verstärkt anzugehen. Angesichts des vollständigen Austriebs sind sonst Verdichtungen vorprogrammiert. Auch Stämmchenputzen ist jetzt angesagt. Wer dies mit den auf bestimmte Rebsorten beschränkten Abbrennern „Shark“ oder „Quickdown“ erledigen will, sollte jetzt auch daran denken. Die Triebbasis darf nicht verholzt sein, will man ausreichende Wirkung erzielen. Hierbei unbedingt Abtrift vermeiden und Wind beachten.


Peronospora

Anstehende Behandlungen werden mit einem zugelassenen, möglichst raubmilbenschonenden Peronospora Kontaktfungizid empfohlen. Ob für die 2. Vorblütespritzung der Zusatz von „Veriphos“ auf Basis Phosphoriger Säure empfohlen wird, hängt davon ab, wie sich der Peronosporadruck und die Witterung zum Zeitpunkt der nächsten Behandlung entwickelt.


Oidium

Vor allem letztjährige Oidium-Befallsflächen sollten gut beobachtet werden und es wird gebeten, auftretende Zeigertriebe der Beratung zu melden. Aufgrund eines allgemein nicht auszuschließenden Sporenangebotes durch Zeigertriebe wird in empfindlichen Sorten und Lagen bei der nächsten Behandlung der Einsatz eines  potenten organischen Oidiumfungizides, wie „Dynali“, „Talendo“ oder „Vivando“ empfohlen. Beim Einsatz von Netzschwefel liegt der Spritzabstand bei momentan mittlerem Infektionsdruck bei ca. 8 Tagen. Wurde der Brühe ein potentes organisches Mittel beigemischt, erlaubt dies einen Spritzabstand von ca. 12 Tagen.


Schadmilben

Pockenmilben sind verbreitet anzutreffen. Den Ertrag und das Mostgewicht schädigende Auswirkungen sind bei schwachem bis mittleren Befallsgrad nicht bekannt. Zur Befallsreduzierung bei extrem stark betroffenen Flächen sollten diese für das kommende Frühjahr zur Austriebsbehandlung vorgemerkt werden. Kräuselmilbensymptome sind seltener anzutreffen. Mit Netzschwefel kann die Aktivität von Milben allgemein lediglich etwas gehemmt werden, mehr aber auch nicht. Langfristig und nachhaltig hilft nur die natürliche Regulation durch Raubmilben. Rote Spinne war im Frühjahr etwas verbreiteter zu sehen. Direkte wirtschaftliche Schädigungen sind aber nicht aufgetreten. Allerdings gilt es, die Population genau zu beobachten um ggf. im Juli über eine wirtschaftlich sinnvolle Behandlung entscheiden zu können.


Mittelmenge

Bei der nächsten Behandlung ist der 1,5-fache Basisaufwand ausreichend. In sehr wüchsigen, weit
fortgeschrittenen Anlagen kann bereits der 2-fache Basisaufwand notwendig werden. Minimalschnittanlagen sind mit der vollen Mittelaufwandmenge zu behandeln. Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten. Generell, besonders aber bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe oder Reinigungsflüssigkeit in die Kanalisation oder direkt in Oberflächengewässer gelangen. Der nächste Hinweis erfolgt voraussichtlich am 20.Mai 2015.

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