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Landratsamt Heilbronn: Antrag auf Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Wie unter anderem das Landratsamt Heilbronn informiert, können Sie aktuell Ihren Umstrukturierungsantrag bis zum 31.12.2015 dort einreichen. Die Erfahrung zeigt, dass das Antragsaufkommen zum Jahresende regelmäßig hoch ist. Es wird daher empfohlen, bereits jetzt den Umstrukturierungsantrag zu stellen. Um telefonische Terminvereinbarung bei Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in für den Gemeinsamen Antrag wird gebeten. Falls nicht bekannt, bitte über Tel. 07131/994-7341 melden.
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Zur Antragstellung sind vor allem folgende Unterlagen notwendig:

  • vollständige Angaben und Unterschriften auf Antrag und Flurstücksverzeichnis
  • Pacht- bzw. Kaufvereinbarung inklusive Weinbaukarteinummer des bisherigen Bewirtschafters für Flächen, die in der Weinbaukartei des Antragstellers noch nicht erfasst sind.

Wichtige Hinweise

  • Bei bestimmten Maßnahmen (z.B. MC 10-35 ab einer Hangneigung >30% oder MC40, MC80 immer) ist die Erstellung einer Drahtrahmenanlage unmittelbar nach der Pflanzung (spätestens bis 15.07.16) erforderlich. (siehe Merkblatt S.5)
  • Bei der Fördermaßnahme Tröpfchenbewässerung (MC 90/ 91) sind drei Anfragen für Vergleichsangebote bei unterschiedlichen Firmen zu stellen. Die Nachweise der Anfragen müssen mit dem Förderantrag eingereicht oder spätestens zum 31.12.2015 nachgereicht werden. (siehe Merkblatt S. 4). Es darf keine Bestellung bzw. Beschaffung der Tropfschläuche vor Erhalt des Infoschreibens bzw. Genehmigung des vorzeitigen Beginns erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass fehlende oder mangelhafte Anlagen zum Antrag ggf. zu einem Ausschluss von der Förderung führen.

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