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Förderprogramm zur Stärkung des Weinbaus Teil A

Die LWG teilt mit, dass Anträge zur Umstrukturierung von Rebflächen, die bis Ende Mai 2016 gepflanzt bzw. mit Tropfschläuchen versehen werden, nur noch bis 31.1.2016 gestellt werden können.

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Die erforderlichen Antragsformulare und Merkblätter stehen im Internet-Förderwegweiser des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Weinbau – Teil A: Umstellung und Umstrukturierung von
Rebflächen) zur Verfügung.


Steht kein Internetzugang zur Verfügung können die Antragsunterlagen direkt bei der LWG angefordert werden. Dort erhalten Sie auch weitere Auskünfte. Die LWG erinnert nochmal daran, dass auch für bereits gerodete Flächen Antrag gestellt werden kann, da die Rodung nicht mehr der Beginn der Maßnahme ist. Es können inzwischen ebenfalls Sortenumstellungen ohne Entfernung des Drahtrahmens gefördert werden.

Infos unter:
Inge Schömig: Tel. 0931/9801214 oder Peter Wolter Tel. 0931/9801215


Für das Verwirrverfahren gegen den Traubenwickler (RAK-Verfahren) können ebenfalls Neuanträge bis 31.03.2016 gestellt werden. Der Zuschuss pro Hektar beträgt 110 €/ha Ab der Förderperiode 2016 können auch Einzelbetriebe einen Förderantrag stellen, allerdings muss auch hier eine Mindestfläche von 3 ha am Stück vorliegen. Bei Fragen wenden sie sich an: Peter Wolter Tel. 0931/9801215.

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