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Rebschutzhinweis Nr. 1 – Weinbauberatung Heilbronn

Der insgesamt milde Winter hatte lediglich am 18. und 19. Januar zweistellige Minustemperaturen von ca. 10 bis 11°C zu bieten. Die einzige Möglichkeit übrigens, Eiswein zu ernten. Winterfrostschäden sind somit keine aufgetreten. Auch im vergangenen Winter 2014/15 lagen die Tiefsttemperaturen im ähnlichen Bereich. Die Summe der Winterniederschläge von November 2015 bis Februar 2016 liegt im Durchschnitt der Jahre, wodurch allerdings das Defizit des Sommers und Herbstes 2015 bei weitem nicht aufgeholt wurde.

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Pheromone Aushängen gegen Traubenwickler
Das rechtzeitige Aushängen der Pheromondispenser ist eine Grundvoraussetzung für die optimale Funktion der Verwirrmethode. Nur in 3 von 15 jahren lag der Flugbeginn in Württemberg vor dem 20. April. Nach der aktuellen Vegetationsentwicklung und den aufgelaufenen Temperatursummen kann 2016 für sehr frühe Lagen das erste Aprilwochenende, in mittleren und späteren Lagen das zweite Aprilwochenende, sehr wahrscheinlich aber auch noch das 3. Wochenende im April (16.04.) als Aushängtermin eingeplant werden.Sicher ist es besser, einige Tage zu früh als zwei Tage zu spät auszuhängen. Nach Aussage der Firma reicht die Pheromonfüllmenge in jedem Fall aus zur Sauerwurmregulierung. Die Beantragung von Fördermitteln zur Pheromonmethode ist an das korrekte Ausbringen der Ampullen gebunden. Es ist unbedingt zu prüfen, dass beantragte Flächen auch tatsächlich behängt sind.


Allgemeine Hinweise zur Mittelwahl beim Pflanzenschutz! Sehr wichtig!
Konsequenter Wirkstoffwechsel zur Resistenzvorbeugung ist bei allen Spritzungen zu beachten – immer noch und ganz besonders gilt dies für die Oidiumspritzfolge. Durch konsequenten Wirkstoffwechsel muss erreicht werden, dass nach Wegfall der Strobilurine die verbliebene Mittelpalette nicht an Wirkung verliert. Die Resistenzstrategie muss mit aller Konsequenz und von ALLEN Betrieben eingehalten werden. Auch Klein- und Kleinstbetriebe müssen für sich einen Weg finden, da Resistenzentwicklungen nicht an Flurstücksgrenzen halt machen. Deshalb ist das Problem eines Einzelnen letztlich das Problem ALLER. Für das betriebliche Resistenzmanagement der Oidiumbekämpfung bedarf es außer Netzschwefel mindestens 4-5 weiterer Mittel mit unterschiedlichen Wirkstoffgruppen. Jeder Betrieb sollte bereits jetzt unter Berücksichtigung der Resistenz-Einstufung seine Spritzungen für 2016 vorplanen.


Knospenschädlinge
Rhombenspanner und Erdraupen können lokal stärkere Fraßschäden an Rebknospen verursachen. Kritische Lagen sind üblicher Weise bekannt und nur dort lohnt sich auch tatsächlich der Gedanke an eine Behandlung. Entscheidend für erfolgreiche Gegenmaßnahmen sind zwei Kriterien:

  • 1. Frühes Erkennen der Fraßtätigkeit in gefährdeten Anlagen.
  • 2. Für eine erfolgreiche Bekämpfung muss eindeutig geklärt sein, um welchen Fraßschädling es sich handelt.

Erdraupen wandern nachts von ihrem Erdversteck auf die Rebe, der Rhombenspanner bleibt auch tagsüber in Tarnstellung oben Gegen den Rhombenspanner sind die Insektizide Steward, Mimic und Spin Tor zugelassen. Letzteres ist bienengefährlich und darf nur eingesetzt werden, wenn in der Rebfläche nichts blüht! Die Behandlung kleinerer Flächen kann dabei auch Mittel-, Wasser- und umweltschonend mit einer Rückenspritze erfolgen. Mimic hat auch eine Genehmigung gegen Erdraupen erhalten. Entscheidend für eine ausreichende Wirkung ist aber, nicht zu früh zu behandeln, sondern erst, wenn die ersten Fraßschäden sichtbar werden. Alternativ erzielt der Winzer auch einen guten Bekämpfungserfolg durch nächtliches Absammeln von Raupen und Rhombenspannern ab Einbruch der Dunkelheit ab ca. 22.00 Uhr. Leider liegt dies oft außerhalb der Kernarbeitszeit und eignet sich wegen des hohen Arbeitsaufwandes auch nur für kleine, abgegrenzte Flächen.


Austriebsbehandlung gegen Schadmilben
Starker Vorjahresbefall mit Roter Spinne oder das Auffinden vieler Überwinterungseier an den Knospen kann eine Austriebsbehandlung mit Öl und Schwefel notwendig machen. Kräuselmilbe tritt vornehmlich an jungen Anlagen bis ungefähr zum 4. Standjahr auf. Pockenmilbe zeigt meist nur lokal, und wenn, dann meist bei der Sorte Riesling. Generell sollte auf Raubmilbenschonung und in Junganlagen auf Ansiedlung von Raubmilben geachtet werden. Bei einer Spritzung gegen Schadmilben mit Öl muss für einen ausreichenden Bekämpfungserfolg unbedingt folgendes beachtet werden:

  • 1. Stämmchen und Ruten tropfnass spritzen. Dafür muss jede Gasse befahren werden
  • 2. Den Termin beachten, d.h. im Wollestadium kurz vor dem Aufbruch der Knospen behandeln
  • 3. Es sollte warm sein, möglichst über 15° C und möglichst windstill

 

Vorschriften und Betriebskontrollen
Nährstoffvergleich:
Betriebe mit mehr als 10 ha Fläche müssen ab 31. März bei Betriebskontrollen einen Nährstoffvergleich für das zurückliegende Jahr vorlegen können. Zusätzlich ist für Stickstoff ein 3-jähriger und für Phosphor ein 6 jähriger Vergleich zu erstellen. Beides kann im gleichen Formular erfolgen. Entsprechende Unterlagen finden Sie auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 7 Jahre.


Nachweis der Stickstoffdüngung:
Für den Nachweis, wie im Betrieb die Stickstoffdüngung erfolgt, genügt z.B. die Vorlage der Broschüre „Düngung von Ertragsreben“ des MLR. Das Formular finden Sie hier.


Verpflichtung zur Untersuchung von Phosphor (Grundnährstoffuntersuchung):
Für alle Schläge > 1 ha muss eine Grundbodenuntersuchung auf den Nährstoff Phosphor vorliegen, die nicht älter ist als 6 Jahre.


Gerätekontrolle:
Bitte überprüfen Sie die Prüfplakette aller eingesetzten Sprüh- und Spritzgeräte auf Gültigkeit für 2016.


Dokumentation Pflanzenschutz:
Die Pflanzenschutzmaßnahmen müssen dokumentiert werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 3 Jahre. Formulare finden Sie hier.


Sonstiges
Zeitpunkt der Düngung:
Stickstoffhaltige Dünger, also auch „Volldünger“, werden erst zum Rebenaustrieb gestreut. Die Reben benötigen den Stickstoff hauptsächlich erst zur Blüte. Die erste Zeit nach dem Austrieb wächst die Rebe von den eingelagerten Reservestoffen.


Pflanzenschutz bei Tafeltrauben:
Für Tafeltrauben gelten eigene Zulassungen! Bitte beachten Sie deshalb unbedingt, dass neben Tafeltrauben auch Keltertrauben, die als Eßtrauben vermarktet werden sollen (z.B. Hofladen, Wochenmarkt, Lebensmittelhandel) nur verkehrsfähig sind, wenn sie mit zugelassenen Produkten behandelt wurden. Eine Liste der Mittel, die für Tafeltrauben erlaubt sind, finden Sie auch auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes. Es ist damit zu rechnen, dass auch 2016 wieder Proben durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden genommen werden.


Herbizideinsatz:
Gewöhnlich wird der Unterstockbereich kurz vor dem Rebenaustrieb mit einem zugelassenen Herbizid behandelt. Besonders bei systemisch wirkenden Mitteln ist darauf zu achten, möglichst keine grünen Rebteile zu treffen. Besonderer Hinweis zum Herbizideinsatz: Der räumliche Anwendungsbereich von Herbiziden ist auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Es dürfen nur landwirtschaftlich, gartenbaulich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen behandelt werden. Am Zeilenende, also unmittelbar nach dem Anker, muss das „Hebelchen“ auf „Aus“ gestellt werden. Eine Behandlung auf öffentlichem Gelände und auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie z.B. am Wegrand oder an Böschungen, ist verboten. Unsachgemäße Anwendung ist gesetzwidrig und schädigt gleichzeitig auch den Weinbau in seiner Außendarstellung!


Mittelmenge:
Bei Behandlungen mit Ölpräparaten muss für eine ausreichende Wirkung im Spritzverfahren tropfnass behandelt werden. Dazu ist es nötig, die Brühe 1-fach konzentriert anzumachen.
Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.

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