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Frostwarnung! Rebschutzhinweis Nr. 2 – Weinbauberatung Bad Mergentheim

Die meisten Anlagen befinden sich derzeit zwischen Ende des Wollestadiums und Knospenaufbruch. Mit Ausnahme von vereinzelten Fraßschäden der Knospenschädlinge deutet sich ein gleichmäßiger Austrieb an. Die leichten Minusgrade in dieser Woche haben bisher noch nicht zu nennenswerten Frostschäden geführt, da die meisten Augen durch die Wolle geschützt sind.

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Diese gute Ausgangssituation könnte jedoch aufgrund der prognostizierten Wetterlage ab dem Wochenende getrübt werden: Nach einem Temperatursturz am Samstag mit einem massiven Kaltluftvorstoß aus dem Norden ist dann in der kommenden Woche mit morgendlichen Frosttemperaturen zu rechnen. Begleitet wird die Wetterentwicklung von Schnee- und Graupelschauern bis in tiefe Lagen.

Eine Situation mit typischen Strahlungsfrost (tiefste Temperaturen in Senken und am Hangfuß) und Inversionslage (Temperaturschichtung kalter Luft in Bodennähe und wärmere Luft in der Höhe) ist nicht zu erwarten. Den Vorhersagen nach ist mit einer Windfrostlage zu rechnen. Somit können auch windoffene, höher gelegene Flächen frostgefährdet sein.

Die gemeldeten Tiefsttemperaturen liegen zwar in einem Bereich, den die Reben im augenblicklichen Austriebsstadium noch wegzustecken vermögen. Die zu erwartende Nässe wird die Situation jedoch verschärfen.

Möglichkeiten zur Reduzierung der Frostgefährdung (Quelle: LWG Veitshöchheim)

  • Um die Frostgefährdung nicht zusätzlich zu erhöhen darf keine Bodenbearbeitung durchgeführt werden und Begrünungen sind unbedingt kurz zu halten. Dies sorgt dafür, dass die Wärmeabstrahlung des Bodens nicht behindert wird.
  • Als aktive Schutzmaßnahme ist der Einsatz von Heizöfen möglich. Je nach Froststärke sind 200 bis 300 „Stop-Gel“ Kerzen je Hektar aufzustellen. Die Brenndauer beträgt ca. 10 bis 12 Stunden. Ein mehrmaliges Anzünden ist möglich. In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Heizöfen beim Brennen laufend beaufsichtigt werden. Zudem sollte unbedingt vor dem Einsatz die örtliche Feuerwehr oder Einsatzzentrale informiert werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
  • Vorhandene Frostschutzberegnungsanlagen sollten einsatzbereit sein.
  • Da keine Temperaturschichtung (Inversionslage) zu erwarten ist sind alle Frostschutzmaßnahmen, die auf dem Prinzip der Luftverwirbelung beruhen (z.B. Windrad, Hubschrauber), für die anstehende Frostsituation nicht geeignet.
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