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Rebschutzhinweis Nr. 4 – Weinbauberatung Heilbronn

Der Rebenaustrieb wäre größtenteils erfreulich vollständig, hätten da nicht die Frostnächte in der letzten Aprilwoche die Reben geschädigt. Regional gibt es große Unterschiede. Hauptsächlich sind die bekannten Frostlagen betroffen. Im Unterland sind die Schäden im Bereich Heuchelberg/Stromberg am stärksten. Es gibt aber auch Gebiete, in denen erfreulicherweise keine Triebe erfroren sind. Die jetzt angesagte frühsommerliche Wetterphase wird dafür sorgen, dass auch bei den frostgeschädigten Reben entweder Beiaugen oder aber schlafende Augen aus dem Altholz schnell austreiben. Welcher Gescheinsansatz hier dann zu erwarten ist, lässt sich nicht vorhersagen. Allzuviel sollte man aber nicht erwarten.

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Zu Beginn des Monats Mai sind die Reben in warmen Lagen je nach Sorte bereits im 3- bis 4-Blattstadium, während in kühleren Lagen zum Beispiel bei Riesling und den Burgundersorten erst einzelnes Grün sichtbar wird. Die Wettervorhersage meldet aktuell stabil warm, auch über die Eisheiligen hinaus, so dass die Reben kräftig wachsen werden. Deshalb stehen die nächsten 2-3 Wochen die wichtigen Ausbrecharbeiten an, bei denen alle überzähligen Rebtriebe mit relativ geringem Zeitaufwand entfernt werden können. Auffällig ist dieses Jahr die hohe Zahl an Doppeltrieben, zum Beispiel bei Trollinger und auch bei den Burgundersorten. Der jeweils schwächere Trieb sollte dabei ebenfalls entfernt werden.


Stickstoffdünger und damit auch „Volldünger“ können, falls noch nicht geschehen, jetzt gestreut werden. Bei stark frostgeschädigten Weinbergen kann auf Düngung ganz verzichtet werden.


Peronospora und Oidium
Die Frage nach dem ersten regulären Pflanzenschutztermin stellt sich jetzt bald. Dazu bedarf es Prognosen bezüglich der beiden Leitkrankheiten Peronospora und Oidium. Eine Peronospora-Primärinfektion hat bisher noch nicht stattgefunden. Auf Grund der langen Nässephasen im April ist allerdings damit zu rechnen, dass die Wintersporen in den Startlöchern stehen, um bei den nächsten kräftigen Regengüssen mit Hilfe von Regentropfen auf grüne Rebteile zu gelangen. Je weiter der Wuchs vorangeschritten ist, desto intensiver kann auch mal eine Bodeninfektion ausfallen. Mit dem Hintergrund von in diesem Jahr vermutlich vieler „scharf gestellter“ Überwinterungssporen sollte ein Kontaktfungizid ausgebracht werden wenn kräftige Gewitterniederschläge angesagt werden. Dies hat dann gleichzeitig Wirkung gegen Infektionen durch Schwarzfleckenkrankheit (Phomopsis).


Unabhängig von der Peronosporasituation werden befallsgefährdete Sorten und Lagen einen Oidiumschutz brauchen, wenn die Gescheine sichtbar sind. Dies ist im 3-6 Blattstadium der Fall. Sehr frühe und weiter im Wuchs fortgeschrittene Trollingerlagen sollten wegen des dort grundsätzlich höheren Oidium-Infektionsdruckes in der Woche vor Pfingsten einen ersten Schutz mit Netzschwefel (3,6 kg/ha) erhalten. Die Anwendung eines organischen Oidiummittels ist nur bei empfindlichen Sorten und bekannten Problemweinbergen sinnvoll. Selbstverständlich wird bei einer Oidiumbehandlung auch vorbeugend ein Peronospora-Kontaktfungizid zugesetzt. Weitere Zusätze (Phosphorige Säure, Blattdünger) bringen derzeit wegen geringer Blattfläche noch wenig Nutzen.


Bodenbearbeitung
Bodenbearbeitungen sollten wohl überlegt werden. Bei allen Rebanlagen mit ausreichendem oder gar üppigem Wuchs gibt es wenig vernünftige Gründe, die Begrünung umzubrechen. Wenn Pflanzenschutzmaßnahmen in jeder zweiten Rebgasse stattfinden, sollten die Fahrgassen von Spritzung zu Spritzung gewechselt werden. Bei stattgefundenen Bodenbearbeitungsmaßnahmen müsste dann zwangsläufig auf der umgebrochenen Gasse gefahren werden. Dies verursacht bei Regen Erosion.


Stocktriebe entfernen
Wer das „Stämmleputzen“ chemisch mit „Sark“ oder „Quickdown“ erledigen will, sollte den richtigen Zeitpunkt finden. Zuverlässig erfasst werden Stockaustriebe nur bis zu einer Länge von max. 15-20 cm bei guter Benetzung. Wegen Abdriftgefahr und damit Schäden an Nachbarweinstöcken sind Wind und Thermik zu beachten. Unbedingt auch abtriftarme Düsen und Spritzschirm verwenden. Der genehmigte Einsatz dieser Kontaktherbizide ist nach wie vor sortenbeschränkt.


Wildschäden
Bei wirtschaftlich relevanten Wildschäden ist schnellstmöglich der Jagdpächter zu informieren. Eine gütliche Einigung ist immer anzustreben. Um Ansprüche durchsetzen zu können, muss allerdings unmittelbar nach Bekanntwerden eines Schadens dieser an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden. In gefährdeten Lagen sollten möglichst rechtzeitig Wildvergrämungsmittel eingesetzt werden. Rehe bevorzugen ganz besonders junge Lembergertriebe.


Junganlagen
Bei den vorhandenen nassen Bodenverhältnissen sollte bei Neupflanzungen wenn überhaupt nur sehr sparsam mit Pflanzerde gearbeitet werden. Die Rebe mag keine nassen Füße! Torfähnliche Pflanzerden halten die Nässe sehr lange und können dann das frische Wurzelwachstum stark behindern.


Umstrukturierung
Wer in den vergangenen drei Jahren Umstrukturierungsmittel bekommen hat, oder für dieses Jahr Umstrukturierung beantragt hat, muss beim Landwirtschaftsamt einen „Gemeinsamen Antrag“ bis spätestens 17. Mai stellen. Wer vergisst, seine Kreuzchen zu setzen, muss Umstrukturierungsmittel zurückzahlen.
Nach Pflanzung bzw. Verlegung der Tropfschläuche sollten die Pfropfreben- bzw. Tropfschlauchrechnungen schnellstmöglich an das Landwirtschaftsamt versandt werden. Die Schläuche müssen im Weinberg befestigt oder verankert werden.


Sonstiges
Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten. Die erste Vorblütebehandlung erfolgt je nach Entwicklungsfortschritt mit der 1 bis 1,5 - fachen Basisaufwandmenge!


Bei der Gerätereinigung ist immer darauf zu achten, dass die Reinigungsflüssigkeit niemals in die Kanalisation oder gar direkt in Oberflächengewässer gelangt.

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