Rebschutzhinweis Nr. 6 – Weinbauberatung Heilbronn
Die Zeit der Eisheiligen über Pfingsten war zwar kühl, aber glücklicherweise nicht frostig. Somit bleibt es bei den Frostschäden von Ende April. Letzte Frostruten sollten deshalb baldmöglichst abgeschnitten werden. Erwartungsgemäß haben die Reben bei der kühlen Witterung ihr Wachstum stark reduziert. Die zweite Maihälfte bleibt vorerst wechselhaft und gemäßigt warm. Deshalb wird sich das Rebenwachstum weiterhin verhalten zeigen. Damit ist das Zeitfenster für Ausbrecharbeiten in diesem Jahr länger als bei Turbowachstum.
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Auffällig sind dieses Jahr sehr viele Doppeltriebe, bei vielen Sorten. Der schwächere der Triebe sollte entfernt werden. Auch ungünstig wachsende Rebtriebe, die in den Stock hineinwachsen und später zu Verdichtungen führen, können jetzt noch leicht entfernt werden. In frostgeschädigten Anlagen wird man hier natürlich vorsichtiger sein. Wenn die Zeit fehlt, Anlagen auszubrechen, kann auch durch „scharf“ eingestellte Entblätterungsgeräte im Zeitraum direkt nach der Blüte die Verdichtungszone im Traubenbereich optimiert werden.
Die Reben befinden sich, je nach Lage und Sorte, zwischen dem 3- und 8-Blattstadium. Die vor und über Pfingsten gemeldeten Regenfälle blieben im nördlichen Baden-Württemberg in Ansätzen stecken. Nur an Pfingstmontag hat es bei kühlen Temperaturen bis zu 10 mm geregnet, teilweise auch weniger. Eine Primärinfektion durch Peronospora kann zwar nicht vollständig ausgeschlossen werden, ist aber eher unwahrscheinlich. Zu Sekundärinfektionen kann es ohnehin frühestens nach Ablauf der Inkubationszeit kommen. Wegen der gemäßigten Temperaturen wäre damit erst in der Fronleichnamswoche zu rechnen. Aus Sicht der Peronospora kann deshalb mit dem Beginn der Behandlungen auch noch bis in die Fronleichnamswoche hinein gewartet werden. Es sei denn, es werden zuvor schwere Gewitterregen gemeldet, die zu Bodeninfektionen führen können.
Spätestens in der ersten Hälfte der Fronleichnamswoche sollte auch, falls nicht schon geschehen, bei oidiumempfindlichen Sorten und Lagen eine erste Behandlung erfolgen. Wer bereits in der Woche vor Pfingsten eine Behandlung durchgeführt hat, kann sowohl aus Sicht der Peronospora wie auch aus Oidiumsicht bis in die Fronleichnamswoche abwarten. Zuwachs- und Witterungsbedingt sind aktuell 12-14 Tage Spritzabstand möglich.
Auch Stämmchenputzen ist jetzt angesagt. Bei Rebstöcken mit Wuchsstörungen sollte mit Stockaustrieben im Bereich der Veredlungsstelle versucht werden, einen neuen Stamm aufzubauen. In diesen Anlagen kann das Stämmchenputzen dann allerdings nicht mit den Abbrennern „Shark“ oder „Quickdown“ erledigen werden. Wegen nachfolgender Herbizidbehandlungen bietet es sich an, den neuen Stammersatz mit einem aufgeschlitzten Pflanzrohr ausreichend zu schützen.
Peronospora
Anstehende Behandlungen werden mit einem zugelassenen, möglichst raubmilbenschonenden Peronospora-Kontaktfungizid empfohlen. Angesichts des noch geringen Infektionsdruckes und des eher verhaltenen Zuwachses kann aktuell noch auf ein systemisches Produkt aus der Gruppe der Phosphorigen Säure (z.B. Veriphos, Profiler oder entsprechende Blattdünger) verzichtet werden.
Oidium
Vor allem letztjährige Oidium-Befallsflächen und Minimalschnittanlagen sind am ehesten gefährdet für frühe Oidiuminfektionen. Auftretende Zeigertriebe bitte der Beratung melden. Aufgrund eines allgemein nicht auszuschließenden Sporenangebotes durch Zeigertriebe wird in empfindlichen Sorten und Lagen bei der nächsten Behandlung der Einsatz eines potenten organischen Oidiumfungizides, wie „Dynali“, „Talendo“ oder „Vivando“ empfohlen. Besonders bei allen nicht ganz so empfindlichen Sorten (z.B. alle Burgundersorten oder Riesling) ist auch noch Netzschwefel ausreichend.
Schadmilben
Pockenmilben sind verbreitet anzutreffen. Den Ertrag und das Mostgewicht schädigende Auswirkungen sind bei schwachem bis mittleren Befallsgrad nicht bekannt. Zur Befallsreduzierung bei extrem stark betroffenen Flächen sollten diese für das kommende Frühjahr zur Austriebsbehandlung vorgemerkt werden. Mit Netzschwefel kann die Aktivität von Milben allgemein lediglich etwas gehemmt werden, mehr aber auch nicht. Langfristig und nachhaltig hilft nur die natürliche Regulation durch Raubmilben.
In manchen Anlagen zeigen Rebtriebe Kräuselmilbensymptome, und das sogar verbreitet. Allerdings sind hier die Nachwirkungen der Spätfröste von Ende April die Ursache, wenn sich diese Flächen in frostgefährdeten Lagen befinden.
Umstrukturierung
Für eine zügige weitere Bearbeitung ist es wichtig, dass die Pfropfrebenrechnung sowie die Rechnung der Tropfschläuche ans Landwirtschaftsamt gesendet werden, sobald die beantragten Maßnahmen abgeschlossen sind. Bitte beachten sie die Vorgaben zur Erstellung des Drahtrahmens für bestimmte Anlagen. Diese sind jedem Antragsteller in einem individuellen Infoschreiben zugesandt worden. Darin ist aufgeführt, für welche Flächen bereits bei der anstehenden Kontrolle ein Drahtrahmen vorhanden sein muss.
Junganlagen
Bei den diesjährig ungünstigen nassen Bodenverhältnissen helfen Pflanzröhrchen, die jungen Reben zum Wuchs anzuregen.
Herbizide
Bei Glyphosat-haltigen Herbiziden wurde die Anwendungsauflage NG 351 durch die neue Auflage NG 352 ersetzt. Der Abstand zweier Behandlungen mit diesem Wirkstoff betrug nach der alten Auflage 90 Tage – jetzt 40 Tage. Zusätzlich darf entsprechend der neuen Auflage die Summe zweier Behandlungen den Wirkstoffaufwand von 2,9 kg Glyphosat/ha nicht überschreiten. Bei regelgerechter Anwendung im Unterstockbereich wird dieser Wert wegen des verringerten Flächenumfangs deutlich unterschritten. Auf Grund der in der Öffentlichkeit stark umstrittenen Glyphosatanwendung sollte der Weinbau sehr sensibel mit dem Thema umgehen. Jede unnötige Herbizidbehandlung außerhalb der tatsächlich bewirtschafteten Fläche, zum Beispiel am Zeilenende oder am Wegrand, ist unbedingt zu unterlassen. Auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen (z.B. Weg oder Böschung) besteht ohnehin ein grundsätzliches Anwendungsverbot
Sonstiges
Bei der nächsten Behandlung ist der 1 bis 1,5-fache Basisaufwand ausreichend. Minimalschnittanlagen benötigen die volle Mittelaufwandmenge. Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten. Generell, besonders aber bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe oder Reinigungsflüssigkeit in die Kanalisation oder direkt in Oberflächengewässer gelangen.
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