Unfallgefahren im Weinkeller
Stolperunfälle und Stürze zählen zu den häufigsten Verletzungsursachen während der Arbeit. Im Weinbau verzeichnet die SVLFG solche vor allem in der Kellerwirtschaft. Dort besteht außerdem eine Gefährdung durch Gase.
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Die Unfallstatistik der SVLFG weist in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 859 Arbeitsunfälle in Gär- und Weinkellern aus, darunter zwei tödliche Unfälle durch Gärgase. Die häufigsten Unfallursachen sind Stürze. Dabei passiert wiederum etwa die Hälfte bei der Benutzung von Leitern durch ungesicherte Leitern, Abrutschen oder Gleichgewichtsverlust - insbesondere bei älteren Personen.
Unfallverhütung mit einfachen Maßnahmen
Diese Unfälle hätten durch einfache Arbeitsschutzmaßnahmen verhindert werden können. Im Weinkeller, wo mit nassem und rutschigem Bodenbelag zu rechnen ist, muss eine Anlegeleiter immer durch Einhängen am Tank gegen Wegrutschen gesichert werden. Alternativ verringern Podestleitern oder Laufstege das Unfallrisiko bei der Arbeit am Weintank deutlich.
Unfallgefahr Schwefeldioxid
Auch beim Umgang mit Schwefeldioxid (SO2) kommt es immer wieder zu Unfällen. Technisches Versagen und Verhaltensfehler sowie der sorglose Umgang mit dem giftigen und stark ätzenden Gas führen mitunter zu schwersten Verletzungen.
Durch das Hantieren mit einem Schwefeldosiergerät auf der Anlegeleiter erhöht sich das Unfallrisiko erheblich. So auch in diesem Fall: Beim Schwefeln des Weintanks platzte das Glas des Dosiergerätes und das SO2-Gas spritzte dem Weinbauern ins Gesicht. Er erlitt eine Augenverätzung, weil er keine Vollgesichtsmaske trug. Eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA), wie im Sicherheitsdatenblatt angegeben, ist unbedingt zu tragen. Bei der Arbeit mit Gefahrstoffen ist außerdem immer zu prüfen, ob ungefährlichere Alternativprodukte, beispielsweise Ammoniumbisulfit oder Kaliumhydrogensulfit, verwendet werden können.
Arbeitgeber als Vorbild
Der Unternehmer hat eine zentrale Vorbildfunktion auch im Arbeitsschutz: Wenn er sich nicht an die Sicherheitsstandards hält, warum sollten sich die Mitarbeiter daran halten? Menschliches Fehlverhalten sowie ungenügende Qualifikation in Verbindung mit mangelndem Gefahrenbewusstsein sind überwiegend für die Unfälle verantwortlich. Durch gezielte, regelmäßige Unterweisungen, auch anlassbezogen nach unsicheren Zuständen und sicherheitswidrigen Verhaltensweisen, sind die Mitarbeiter über Gefährdungen zu unterrichten und über die notwendigen Sicherheitsstandards und Schutzmaßnahmen zu informieren. Dabei sind die Mitarbeiter bei der Entwicklung des Arbeitsschutzes im Betrieb zu beteiligen, indem gemeinsam erreichbare Ziele und dazugehörige Maßnahmen vereinbart werden.
Gefährdungsbeurteilung durchführen
Ein wichtiges Instrument ist die Gefährdungsbeurteilung (GBU). Sie hilft dem Unternehmer, Gefahren im Unternehmen zu erkennen und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen umzusetzen. Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber - auch die Unternehmer von nicht zertifizierten Weingütern - verpflichtet, eine GBU durchzuführen. Dabei werden die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit ermittelt, beurteilt und schriftlich dokumentiert. Die Dokumentation trägt im Falle eines Arbeitsunfalls auch zur Rechtssicherheit bei.
Arbeitsabläufe organisieren und reflektieren
Arbeitsabläufe sollten mit Blick auf die Arbeitssicherheit regelmäßig reflektiert werden, um einer gewissen "Betriebsblindheit" entgegen zu wirken und sich möglicher Gefahren immer wieder bewusst zu werden. „Beinaheunfälle“ sind dabei ein wichtiges Frühwarnsystem und verdeutlichen, dass mit der Arbeitssicherheit irgendetwas nicht stimmt. Arbeiten sind im Vorfeld so zu organisieren, dass Stress und Hektik vermieden werden, denn sie sind bei einem Unfall oft das Zünglein an der Waage.
Im eigenen Interesse
Jeder Arbeitsunfall und jede berufsbedingte Erkrankung sind mit persönlichem Leid und oftmals hohen Kosten verbunden. Darüber hinaus wird der Betriebsablauf gestört. Die zu erledigende Arbeit muss irgendwie bewältigt werden. Insbesondere im Weinbau und in der Landwirtschaft mit kleinen Betriebsstrukturen und saisonalen Arbeitsspitzen ist es schwer, den Arbeitsausfall auszugleichen. Ist der Betriebsunternehmer selbst betroffen, wird es umso schwieriger. Deshalb muss jedes Unternehmen bestrebt sein, dem Arbeitsschutz Vorrang einzuräumen, um Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.
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