Rebschutzhinweis Nr. 21
Mit nochmals viel Sonne und Wärme müssen wir uns heute so langsam aber sicher vom Sommer verabschieden. Positiv am Sommer im September war sicherlich der Einfluss auf die Entwicklung der Kirschessigfliege (KEF), jedoch ist der Einfluss auf die Bodenwassersituation eher kritisch zu sehen. Abgesehen von lokalen Gewitterereignissen beträgt die Niederschlagsmenge seit Anfang Juli meist nur zwischen 60 und 80 L/m². In den meisten Anlagen sind die Bodenwasservorräte daher aufgebraucht, so dass den Beständen der angekündigte Regen sicherlich gut tun wird. Ob sich dadurch auch die lagenweise bereits bekannte Rissbildung an den Beeren verstärken wird, hängt von der Wassermenge und den Nässezeiten der Trauben ab.
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Gleiches gilt für den KEF-Flug bzw. die Eiablage, in der nächsten Woche wissen wir mehr. Die Reife schreitet weiter voran, erste Bestände stehen zur Lese an und der Gesundheitszustand ist durchgängig als gut zu bezeichnen. Je nach Niederschlagsmenge und Temperaturen, ganz besonders entscheidend sind die Nachttemperaturen, wird sich die Lesedynamik entwickeln. Aktuell lässt sich noch keine seriöse Aussage dahingehend treffen, ob es einen Turboherbst oder eher eine entspannte Lese geben wird.
Die Wetterprognose meldet ab morgen Regen und kühlere Temperaturen, spätestens zum Wochenende soll dann der Herbst bei uns angekommen sein. Eine Rückkehr der sommerlichen Temperaturen ist derzeit auch nicht mehr in Sicht.
Kirschessigfliege
Durch die trocken-warme Witterung befinden sich die Rebanlagen großräumig weiterhin in einem sehr stabilen Zustand. Eier der Kirschessigfliege konnten auch in dieser Woche in der überwiegenden Anzahl von Standorten glücklicherweise nicht nachgewiesen werden. Anlagen, in denen in den vergangenen Wochen Eier gefunden wurden, zeigen in der Regel keine deutliche Zunahme. Immer wieder kommt es jedoch in Einzelflächen (oder auch nur in Teilbereichen) zu dem typischen Saftaustritt an den Trauben. Besonders Standorte in Waldrandnähe oder bei Vorhandensein anderer „Besiedlungsfrüchte“ wie Zwetschgen etc. sind stärker gefährdet. Sofern verletzte Beeren durch Vogelfraß, Wespen oder Aufplatzen vorhanden sind, findet in der Folge schnell eine Sekundärbesiedelung durch Essigfliegen, Kirschessigfliegen oder auch Ameisen statt. Dies ist dann meist mit Essiggeruch bzw. -fäule in den Anlagen verbunden.
Die prognostizierte Wetteränderung mit gemäßigten Temperaturen und mehr Feuchtigkeit wird der KEF das Leben wieder etwas leichter machen und möglicherweise die Eiablageraten erhöhen. Die Rebsorten, die aufgrund der Wartezeiten noch für einen Insektizideinsatz infrage kommen, werden aber mit jedem Tag geringer. Die stark gefährdeten frühen Rebsorten wie Acolon, Regent und Dunkelfelder stehen demnächst ohnehin zur Lese an. Wo bei späteren Sorten im Einzelfall bereits Saftaustritte in größerem Umfang beobachtet werden, ist es für einen Insektizideinsatz ebenfalls meist zu spät. Hier bleibt als einziges Mittel eine selektive Lese, der Zeitpunkt ist entsprechend des Gesundheitszustandes abzuwägen.
Besonderes Augenmerk ist in der nächsten Zeit jedoch auf die Rebsorte Trollinger zu legen. Bei entsprechendem Reifefortschritt ist die Gefahr bei dieser Sorte am höchsten einzuschätzen. Generell sind für einen eventuellen Insektizideinsatz der zu erwartende befriedigende Reifetermin und der aktuelle Zustand der Trauben die entscheidenden Kriterien. Eine Kontrolle der Eiablage ist für eine präzise Abschätzung des Risikos unerlässlich.
Seither war eine Behandlung mit dem Präparat Karate Zeon temperaturbedingt nicht sinnvoll (keine Wirkung über 24 °C). Bei moderateren Temperaturen könnte das Mittel entsprechend der zugelassenen Einsatzbedingungen mit 7 Tagen Wartezeit angewandt werden, wenn die beiden Präparate Mospilan und Spintor mit 14 Tagen Wartezeit zu unsicher sind. Allerdings ist der sachgemäße Einsatz von Karate Zeon entsprechend der Genehmigung zwingend einzuhalten, da ansonsten das bereits mehrfach erwähnte Risiko einer massiven Raubmilbenschädigung stark zunimmt.
Anmerkung: Das Präparat Mospilan darf nur in roten Rebsorten und für Mitglieder der Weinbauverbände zusätzlich in Rot-färbenden Weißweinsorten (Grauburgunder, Traminer, Gewürztraminer, roter Muskateller) eingesetzt werden.
Zusammenfassend gibt es aktuell keine allgemeine Bekämpfungsnotwendigkeit. Grundsätzlich muss jeder Winzer selbst die Notwendigkeit einer Bekämpfung sowie den Beginn der Maßnahmen anhand des Befalls bzw. des Befallsrisikos abwägen und festlegen. Behandlungen machen jedoch nur in Anlagen Sinn, die sichtbaren Befallsbeginn zeigen und sicher nicht vor Ende der Wartezeit gelesen werden müssen. Zwingend sollten Mitglieder von Absatzorganisationen entsprechende Sondermaßnahmen mit den Verantwortlichen abstimmen.
Selbstvermarkter und Erzeugergemeinschaften sollten vorbereitet sein, schnell reagieren zu können, wenn Lesenotwendigkeit besteht. Andererseits ist es aber ganz sicher auch nicht sinnvoll, gesunde Bestände ohne Not abzuernten, wenn eine weitere gesunde Reife möglich ist.
Es wird empfohlen, vor Behandlung mit bienengefährlichen Mitteln, ortsansässige Imker zu informieren. Weitere allgemeine Hinweise zum Bienenschutz wurden bereits im Rundschreiben Nr. 18 gegeben.
Unter „Vitimeteo“ kann ein schneller Überblick über die KEF-Gesamtsituation in Baden-Württemberg gewonnen werden.
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