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Bayerischer Weinfonds

Antragsfrist für 2017 endet bald

Seit Einführung des bayerischen Weinfonds am 1. Januar 2002 konnte die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) über die gesetzliche Abgabepflicht rund 15 Million Euro zur besonderen Förderung des Absatzes von Wein zur Verfügung stellen. Noch bis 31. Oktober können Anträge für 2017 gestellt werden.
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Mit den Mitteln des bayerischen Weinfonds von jährlich ca. einer Million Euro führt die für das gesamte Weinbaugebiet zuständige gebietliche Absatzförderungseinrichtung Gebietsweinwerbung Frankenwein-Frankenland GmbH, Würzburg, Maßnahmen zur Absatzförderung und Öffentlichkeitsarbeit durch.


Antragsfrist 31. Oktober 2016 für Maßnahmen 2017
Daneben werden auch Marketing-Aktivitäten für gruppenbezogene Maßnahmen im fränkischen Weinbau und am Bodensee gefördert. Förderanträge für Maßnahmen des Jahres 2017 können von interessierten Gruppen bis zum 31. Oktober 2016 bei der LWG gestellt werden. Das Antragsformular sowie ein Merkblatt zur Förderung steht auf den Internetseiten der LWG zum Herunterladen zur Verfügung unter: www.lwg.bayern.de/weinbau/weinrecht/066668/index.php
Weitere Informationen:
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim
Ansprechpartner: Leonie Blank
Tel. 0931 9801-0; Telefax: 9801-270
Internet: www.lwg.bayern.de
E-Mail: poststelle@lwg.bayern.de

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