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Würt­tembergische Weinbautagung

Norbert Weber als Gastredner in Weinsberg

Die Folgen des Klimawandels, die Globalisierung der Märkte, der demografische Wandel, sich verändernde Konsumentenerwartun­gen, neue rechtliche Rahmenbedingungen bis hin zu neuen techno­logischen Entwicklungen (Weinbau 4.0) sind derzeit die größten Herausforderungen für den deutschen Weinbau. Diese Auffassung vertrat der Präsident des Deutschen Weinbauverbandes e.V. (DWV), Norbert Weber, am 8. Februar 2017 anlässlich der 64. Württem­bergischen Weinbautagung in Weinsberg.
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Der DWV-Präsident hob hervor, dass bereits Ende letzten Jahres auf der internationalen Fachmesse INTERVITIS unter dem Stich­wort „Weinbau 4.0“ aktuelle Entwicklungen und praktische Einsatz­möglichkeiten von Robotik und Drohnen demonstriert wurden und damit aufgezeigt wurde, wie zum Beispiel im Pflanzenschutz zu­künftig neue Einsparpotentiale generiert werden können.


Zu dem 2016 eingeführten neuen Genehmigungssystem für Reb­pflanzungen führte Weber aus, dass es zunächst darum gehe, Er­fahrungen mit der Regelung zu sammeln und das System auf mög­liche Verbesserungen auszuloten. Insbesondere mahnte er an, das viel beschworene Subsidiaritätsprinzip umzusetzen und mehr Regelungskompetenzen für die Mitgliedstaaten zu schaffen. Die in der aktuellen Weingesetzänderung vorgesehene Weiterführung des 0,3 Prozentsatzes für Neuanpflanzungsgenehmigungen bis 2020 erachtet er für sinnvoll, da der Weinmarkt sehr sensibel ist und eine Marktstörung schon bei einem geringen Überangebot von Weinerzeugnissen droht.


Der DWV setzt sich für eine nationale Rahmenregelung mit sub­sidiären Ausgestaltungsmöglichkeiten ein, da wir unterschiedliche Erzeugerstrukturen in den Anbaugebieten haben. Als zentralen Punkt der angesprochenen Weingesetznovelle bezeichnet er die Einführung von Schutzgemeinschaften, mit denen das geistige Eigentum der Herkunftsbezeichnungen besser geschützt sowie die Wertigkeit dieser Bezeichnungen durch Produktionsvorschriften ge­sichert und ausgestaltet werden können.
Als wesentliche Herausforderung des Weinbaus auch im Anbau­gebiet Württemberg bezeichnete der DWV-Präsident den Erhalt der Weinbergsteillagen als prägende Elemente der Kulturlandschaft. Im Sinne der AREV-Resolution von Lednice (Südmähren) von Mai 2016 zur Förderung des Steillagenweinbaus in Europa plädierte er für die Einführung einer flächenbezogenen jährlichen Beihilfe im Rahmen der Ersten Säule. „In diesem Zusammenhang ist das Vorhaben des Landes Baden-Württemberg, einen jährlichen Zu­schuss von 3.000 Euro je Hektar zur Unterstützung der Hand­arbeitslagen zu schaffen, als beispielhaft zu begrüßen!“, sagte der DWV-Präsident.

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