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Rebschutzhinweis Heilbronn

Achtung Frost!

Die Rebanlagen befinden sich derzeit zwischen Knospenaufbruch und 2-3-Blattstadium. Nach aktuellen Wetterprognosen ist für die nächsten Tage mit kritischen Bedingungen für Spätfrost zu rechnen.

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Die Regenfälle über Ostern mit einer Durchfeuchtung des Oberbodens waren positiv auch in Sachen Wärmenachführung aus dem Boden heraus. In der Frostnacht am 4. Mai 2011 war der Boden „knochentrocken“, was damals zu einer Art Isolierwirkung in Bezug auf den Wärmeaustausch und damit zu einer Verstärkung der Schäden geführt hat.


Frosttemperaturen sind nach längerem Aufklaren am Donnerstag und Freitag früh möglich. Vielleicht bereits auch schon am Mittwoch. Wahrscheinlich wird es keinen reinen Strahlungsfrost geben, sondern polare Kaltluft bringt großräumig gefährliche Luftmassen in Richtung Süden voran, die die empfindlichen jungen Rebaustriebe schädigen können. Somit könnten neben tiefen Lagen und Senken auch windoffene, höhere Lagen von Frost betroffen sein.


Hinweise:

  • Blinder Aktionismus z.B. durch Anzünden von Stroh oder anderen brennbaren Materialien (müsste ja stundenlang brennen) ist nicht zielführend.
  • Die auf dem Markt angebotenen paraffinhaltigen „Frostkerzen“ sind in ihrer Wirkung begrenzt und es ist besonders bei eventueller mehrfacher Anwendungsnotwendigkeit und damit längerer Brenndauer der Kosten/Nutzen Aspekt sehr sorgfältig zu prüfen. Die Qualm- und Rußimmissionen sind dabei besonders in der Nähe von Wohnbebauung als sehr kritisch zu bewerten. In einem Praxisversuch vor wenigen Tagen wurde festgestellt, dass die Rußentwicklung sich nicht wesentlich von den „Frostkillern“ aus den 70er und 80er Jahren unterscheidet.
  • Um die Frostgefährdung nicht zusätzlich zu erhöhen darf ab sofort keine Bodenbearbeitung durchgeführt werden.
  • Entgegen früheren Meinungen sollten auch Begrünungen nicht gemulcht werden. Abgelegter Mulch verhindert die Wärmenachlieferung aus dem Boden heraus. Die darüber liegende Luft kühlt dann schneller ab.
  • Vorhandene Frostschutzberegnungsanlagen sollten einsatzbereit sein. Leider ist diese Möglichkeit des Frostschutzes aus Mangel an Wasser und technischen Einrichtungen nur in sehr wenigen Fällen möglich.
  • Vorsicht auch bei Luftumwälzung mit Großraumsprühgeräten und mit Anbausprühgeräten. Diese haben in der Vergangenheit den Frostschaden noch verstärkt.
  • Hubschraubereinsatz zur Durchwirbelung unterschiedlich warmer Luftschichten ist bei Inversionswetterlagen (Strahlungsfrost) grundsätzlich als Frostschutzmaßnahme geeignet. Ist die Frostsituation eher als Windfrost einzustufen, ist die Wirkung geringer oder gar nicht gegeben. Ein Hubschraubereinsatz bedarf einer geregelten Vorplanung. Zu prüfen ist insbesondere, ab welcher Zeit der Hubschrauber fliegen darf (Nacht), welche Flächen er abzudecken vermag und ob Lärmimmissionen in der Nähe von Wohnbebauung eine Rolle spielen. Dabei ist auch der Kosten/Nutzen Aspekt zu berücksichtigen.
  • Mit der Stickstoffdüngung sollte gewartet werden. Frostgeschädigte Anlagen brauchen weniger oder gar keinen Dünger.
  • Auch mit Ausbrecharbeiten bei bereits weiter entwickelten Anlagen sollte noch gewartet werden.
  • Geplante Austriebsspritzungen sollten aufgeschoben werden.
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