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Rebschutzhinweis Main-Tauber-Kreis

Frostgefahr!

Die meisten Anlagen befinden sich derzeit im Stadium Knospenaufbruch, in frühen Lagen und bei Jungreben sind auch schon erste Blätter entfaltet. Durch die aktuell kühle Witterung verharrt die Rebentwicklung bis auf weiteres im derzeitigen Stadium. Mit Ausnahme von vereinzelten Fraßschäden der Knospenschädlinge deutet sich ein gleichmäßiger Austrieb an. Diese gute Ausgangssituation könnte jedoch aufgrund der prognostizierten Wetterlage in den kommenden Tagen getrübt werden: Es bleibt unangenehm mit Regen-, Schneeschauern und kaltem Wind. Frosttemperaturen bis minus vier Grad sind nach längerem Aufklaren am Donnerstag und Freitag früh möglich. Bereits in der kommenden Nacht kann leichterer Frost auftreten.

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Aufgrund der vorangeschrittenen Entwicklung befinden sich die Reben durchweg in einem frostempfindlichen Stadium. Der eventuelle Schädigungsgrad ist neben dem phänologischen Stadium in erster Linie abhängig von der Temperatur, der Luftfeuchtigkeit und der Dauer der Frosteinwirkung. Kommt dann noch Blattnässe aus vorangegangenen Niederschlägen dazu, können bereits bei geringen Minustemperaturen Schäden auftreten.

Eine Situation mit typischen Strahlungsfrost (tiefste Temperaturen in Senken und am Hangfuß) und Inversionslage (Temperaturschichtung kalter Luft in Bodennähe und wärmere Luft in der Höhe) ist nicht zu erwarten. Den Vorhersagen nach ist eher mit einer Windfrostlage zu rechnen. Somit können auch windoffene, höher gelegene Flächen frostgefährdet sein.

Möglichkeiten zur Reduzierung der Frostgefährdung

Um die Frostgefährdung nicht zusätzlich zu erhöhen darf aktuell keine Bodenbearbeitung durchgeführt werden. Dies sorgt dafür, dass die Wärmeabstrahlung des Bodens nicht behindert wird. Begrünungen mit Wuchslängen von ca. 15-20 cm brauchen momentan nicht gemulcht werden. Frisch abgelegter Mulch verhindert die Wärmenachlieferung aus dem Boden heraus. Die darüber liegende Luft kühlt dann schneller ab. Höher gewachsene Begrünungen sind durch die trockenen Bedingungen eher selten anzutreffen.

Als aktive Schutzmaßnahme ist der Einsatz von Heizöfen („Stop-Gel-Kerzen“) möglich, allerdings ist die kurzfristige Verfügbarkeit im Handel eingeschränkt. Je nach Froststärke sind 200 bis 500 „Stop-Gel“ Kerzen je Hektar aufzustellen. Die Brenndauer beträgt ca. 10 bis 12 Stunden. Ein mehrmaliges Anzünden ist möglich.

In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Heizöfen beim Brennen laufend beaufsichtigt werden. Zudem sollte unbedingt vor dem Einsatz die örtliche Feuerwehr oder Einsatzzentrale informiert werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Vorhandene Frostschutzberegnungsanlagen sollten einsatzbereit sein.  Die Wasserbereitstellung muss kontinuierlich über die gesamte Frostdauer gewährleistet sein, das Abschalten der Beregnung darf erst bei Temperaturen im positiven Bereich und nach Anlösen des Eises im Drahtrahmen erfolgen.

Alle Frostschutzmaßnahmen, die auf dem Prinzip der Luftverwirbelung beruhen (z.B. Windrad, Hubschrauber), können nur bei einer klaren Temperaturschichtung (Inversionslage) einen Schutz bieten. Aus heutiger Sicht sind diese Maßnahmen für die anstehende Frostsituation also eher nicht geeignet. Vom Einsatz von Gebläsen (Pflanzenschutzspritze oder Großraumsprüher) ist ebenfalls abzuraten, da die Erfahrung gezeigt hat, dass hiermit die Schäden eher verstärkt werden.

Leider sind die kurzfristigen Möglichkeiten begrenzt - hoffen wir als auf das notwendige Glück in der Werkstatt unter freiem Himmel.

Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt je nach Verlauf der weiteren Entwicklung.

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