Wiedereröffnung des Antragsverfahrens zur Umstrukturierung
Für Bewirtschafter von Rebflächen, die kurzfristig eine Rebanlage aufgrund des aktuellen Frostschadens roden und sofort wieder bepflanzen möchten, wird aufgrund der außergewöhnlichen Situation ab sofort das Antragsverfahren zur Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen nach VO (EU) Nr. 1308/2013 für das Umstellungsjahr 2017 wieder eröffnet. Bitte beachten Sie die Unterlagen zur Wiedereröffnung des Antragsverfahrens zur Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen für das Umstellungsjahr 2017 aufgrund der Spätfrostereignisse.
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Folgende Schritte sind für das Antragsverfahren erforderlich:
- Die Anträge (siehe Anhang, Formular Stand Oktober 2016) müssen vor der Durchführung der Maßnahme in Papierform bis spätestens 15. Mai 2017 bei der zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörde eingegangen sein.
- Ebenfalls muss der Auszahlungsantrag im Rahmen des Gemeinsamen Antrags elektronisch über das Programm "Flächeninformation und Online-Antrag" (FIONA) gestellt und
- Der komprimierte Antrag muss bis spätestens zum 15. Mai 2017 bei der zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörde eingegangen sein.
Das Antragsverfahren steht auch Betrieben offen, die in 2017 bereits einen Gemeinsamen Antrag gestellt und einen komprimierten Antrag zur Registrierung eingereicht haben. Der Antrag kann entsprechend ergänzt werden.
Im Pheromonverfahren sind keine Sonderregelungen geplant. Bei einer Rodung müssen entweder die Dispenser auf Stäben hängen oder im Falle einer Neupflanzung in den nächsten Wochen dann wieder in die Neuanlage gehängt werden. Werden keine Dispenser ausgehängt, muss die Fläche aus dem Antrag genommen werden.
Bitte beachten Sie auch die beigefügte Pressemitteilung des Ministeriums.
Alle wichtigen Antragsformulare und Hinweise:
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