Rebentwicklung unterschiedlich voran geschritten
Die Nacht zum Mittwoch brachte nochmals kühle Temperaturen, vor allem in Senken und ungünstigen Lagen sind Frosttemperaturen bis -2°C gemessen worden. Vereinzelt wird nochmals von neuen Frostschäden aus dieser Nacht berichtet. Damit sollten wir jetzt aber endgültig die kritische Zeit hinter uns gebracht haben. Mit den wärmeren Lufttemperaturen und der Erwärmung der Böden wird die Rebentwicklung nun zügiger vorangehen.
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An den geschädigten Knospen ist aktuell noch keine wesentliche Fortentwicklung der Beiaugen zu erkennen, die nicht erfrorenen Anlagen befinden sich in einer großen Spannbreite zwischen Knospenaufbruch und 5-Blattstadium. Damit ist der ursprüngliche Vegetationsvorsprung auch in den nicht erfrorenen Anlagen aufgebraucht.
In annähernd totalgeschädigten Anlagen zeigt sich bei Augenschnitten, dass in vielen Fällen auch die Beiaugen braun (und damit erforen) sind. In solchen Fällen ist es schwierig zu beurteilen, was an der Fruchtrute überhaupt noch austreibt. Zumindest im Kopfbereich sind nun aber schlafende Augen zu sehen, die den Fortbestand der Rebstöcke sichern.
Pflanzenschutzmaßnahmen sind in totalgeschädigten Anlagen erst notwendig, wenn die ersten Blättchen entfaltet sind. In weniger stark geschädigten Weinbergen muss der Pflanzenschutz gegen Peronospora und Oidium dennoch rechtzeitig gestartet werden, auch wenn nur mit einem verminderten Ertrag zu rechnen ist.
Peronospora
Aufgrund fehlender Blattmasse haben die Niederschläge vom vergangenen Sonntag und Montag in den meisten Fällen (bei späteren Lagen/Sorten bzw. frostgeschädigte Anlagen) noch keine Primärinfektion ausgelöst. Nur in weit entwickelten Anlagen (v.a. Trollinger und Lemberger) mit entsprechender Trieblänge zum Zeitpunkt der Niederschläge ist mit einer Primärinfektion zu rechnen. Die Inkubationszeit dieser Infektion läuft Mitte kommender Woche aus.
Demzufolge ist nur in nicht oder teilgeschädigten Anlagen mit ausreichendem Entwicklungsstand im Laufe der kommenden Woche eine erste Behandlung mit einem Kontaktpräparat vor möglichen Niederschlägen einzuplanen.
Bei späteren Lagen und Sorten könnte mit den gemeldeten Niederschlägen am Wochenende die Primärinfektion möglich werden. Mit der ersten Behandlung kann in diesem Fall noch abgewartet werden, nähere Informationen folgen in der kommenden Woche.
Oidium
Eine erste Behandlung sollte je nach Sortenanfälligkeit und Befallssituation im Vorjahr ab dem 3- bis 5-Blattstadium (ES13 bis ES15) durchgeführt werden. Aktuell reicht der Zusatz von Netzschwefel gegen Oidium aus.
Knospenschädlinge
Vielfach ist in den Anlagen Knospenfraß durch Rhombenspanner und/oder Eulenraupen zu beobachten. Kontrollieren Sie vor allem die frostgeschädigten Anlagen sehr genau, damit nicht weitere Augenausfälle an den Neuaustrieben auftreten. Bei Befall durch Eulenraupen kann das Absammeln in Erwägung gezogen werden. Im Bedarfsfall stehen auch die Präparate Mimic gegen Eulenraupen und Rhombenspanner bzw. Steward und Spintor (gegen Rhombenspanner) zur Verfügung.
Kontrollieren Sie Ihre Anlagen auch auf Schäden durch Wildverbiss!
Kräuselmilben / Pockenmilben
Aufgrund des zögerlichen Wachstums lassen sich erste Befallssymptome durch Kräuselmilben (kleine, runzelige, löffelförmige nach oben gerichtete Blättchen) finden. Meist sind Junganlagen mit schlechtem Raubmilbenbesatz betroffen, aber auch in älteren Ertragsanlagen zeigen sich teilweise stärkere Symptome.
Achtung: Auch teilgeschädigte Triebe zeigen oft einen Wuchs der an Kräuselmilbenbefall erinnert. Die kleinen Blättchen und geschädigten Blattränder können leicht mit Kräuselmilbenbefall verwechselt werden.
Vor allem in Rieslinganlagen zeigen sich vermehrt auch die bekannten Symptome der Pockenmilben. Hier ist allerdings die Schadschwelle sehr hoch anzusetzen. In stark befallenen Anlagen kann bei einer Oidiumbehandlung mit einem Netzschwefelpräparat (z.B. Stulln 5kg/ha) die Hemmwirkung auf die Schadmilben ausgenutzt werden. Ebenso sind diese Anlagen für eine Austriebspritzung im kommenden Frühjahr vorzumerken.
Weinbauliche Arbeiten
In annähernd total geschädigten Anlagen ist es sinnvoll, die Frostruten komplett niederzuziehen. Der Fortbestand der Rebstöcke ist meist durch basale Augen und schlafende Augen im Kopfbereich gesichert. Hier ruht die Hoffnung noch immer auf dem Beiaugenaustrieb und dessen Fruchtbarkeit. In nur teilweise geschädigten Anlagen muss der Ertragskorridor einigermaßen eingehalten werden. Behalten Sie immer die vor dem Frostereignis angeschnittene Augenzahl im Hinterkopf. Auch nach dem Anbinden der Frostrute und den folgenden Ausbrecharbeiten sollte die ursprüngliche Augenzahl nicht wesentlich überschritten werden. Natürlich ist der innerbetriebliche Ausgleich von stärker geschädigten Flächen zu beachten.
In nicht geschädigten Anlagen kann bei entsprechender Trieblänge mit Ausbrecharbeiten begonnen werden. Überflüssige Doppeltriebe, Triebe in Verdichtungsbereichen und überflüssige Wasserschosser sind zu entfernen. Stockaustriebe können in „unkritischen Anlagen“ ebenfalls entfernt werden. Wer den Einsatz der Präparate „Shark“ oder „Quickdown“ zum „chemischen Ausbrechen“ plant, sollte bei guter Benetzung auf die Länge der Stocktriebe (max. 10-15 cm) und die genehmigten Rebsorten achten. Benutzen sie wegen der hohen Gefahr einer Abdrift sowohl abdriftarme Düsen als auch einen Spritzschirm. Beachten Sie beim Ausbringen den Wind und die Thermik.
Bodenbearbeitungsmaßnahmen sollten aktuell aufgrund der meist nässen Oberböden nicht durchgeführt werden. Bei noch nicht durchgeführter Stickstoffdüngung sollte die Ertragserwartung auf jeden Fall berücksichtigt werden.
Umstrukturierung / Rodung nach Frost
Nach Pflanzung bzw. Verlegung der Tropfschläuche sollten die Pfropfreben- bzw. Tropfschlauchrechnungen umgehend beim Landwirtschaftsamt eingereicht werden, spätestens aber am 17. Juli als Ausschlussfrist. Im Falle von Wiederbepflanzung auf anderen Flächen und Umwandlung alter Pflanzrechte muss ebenso die Genehmigung der Regierungspräsidien eingereicht werden. Die Tropfschläuche müssen im Weinberg befestigt oder verankert werden. Die erforderliche Drahtrahmenerstellung bis zum 17. Juli ist notwendig bei allen Grundstücken mit der Kennzeichnungsnummer 3370. Dies können Sie dem Infoschreiben zu Ihren Antragsdaten entnehmen.
Bei aktuell gerodeten Rebflächen wegen des Frostes, muss im FIONA-Antrag der Nutzungscode auf „unbestockte Rebfläche“ geändert werden. Änderungen spätestens bis zum 31.05.2017 bei den zuständigen Sachbearbeitern/-innen und evtl. der örtlichen Pheromongemeinschaft melden. Rebflächen, welche nicht mehr mit Pheromonampullen ausgehängt werden sind abzumelden.
Sonstige Hinweise
Bei anstehenden Behandlungen ist momentan die 1-fache Basisaufwandmenge ausreichend.
Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel - insbesondere zum Bienenschutz- sind zu beachten.
Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegeränder und Böschungen ist nicht zulässig!
Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen.
Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten.
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