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Rebschutzhinweis Heilbronn

Kurze Verschnaufpause für den Sommer

Der Sommer gönnt sich eine kleine Verschnaufpause. Nach den zurückliegenden Hitzetagen sind im weiteren Verlauf moderate Temperaturen und etwas unbeständigeres Wetter gemeldet. Die Verteilung der zurückliegenden Regenmengen ist regional unterschiedlich, jedoch aufgrund der Juniniederschläge ist im Allgemeinen die Bodenwasserversorgung in den allermeisten Flächen noch ausreichend.

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Die Ertragsaussichten sind frostbedingt sehr unterschiedlich. Ertragsreduzierende Maßnahmen sind angesichts der erheblichen Ertragseinbußen durch den Spätfrost
betriebswirtschaftlich genau abzuwägen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass in Rebanlagen mit einem deutlichen Überertrag ab Reifebeginn ausgedünnt werden sollte.

Aufgrund der nachgetriebenen Trauben hat es immer noch „Nachzügler“ in der Anlage. Bisher haben die Hitzetage noch nicht zu Sonnenbrandschäden geführt. Anstehende Entsblätterungsmaßnahmen können bei den aktuell moderaten Temperaturen noch durchgeführt werden. Bei einem Wetterwechsel mit intensiver Sonneneinstrahlung steigt dann das Risiko von Sonnenbrandschäden auf der Süd- und Westseite der Rebzeilen. Dort sollten ab dem Stadium Erbsengröße dann keine Deckblätter mehr entfernt werden.

Ab Beginn des Weichwerdens der Trauben bzw. bei beginnender Färbung kann dann die Traubenzone wieder teilentblättert werden. Generell sollte bei Weißweinsorten die Freistellungsintensität auf der Sonnenseite wegen der Weinqualität moderater erfolgen.
Dort wo kein ausreichender Belag und ältere Ölflecken vorhanden waren, sind aufgrund der Niederschläge vom 28./29.Juni ein paar Peronosporaölflecken hinzugekommen. Diese sind jedoch meistens auf einzelne Stöcke begrenzt.

Oidiumbefall ist bisher nur in wenigen Flächen in geringem bis stärkerem Umfang zu finden. Der Spritzabstand kann in gesunden Beständen bei 10-14 Tagen liegen. Aus heutiger Sicht sollte die Abschlussbehandlung bis spätestens zum ersten Augustwochenende erfolgen. Für anstehende Behandlungen sollten daher nur noch Mittel, welche 35 Tage Wartezeit oder weniger besitzen, eingesetzt werden. Bitte beachten Sie vor allem bei früh reifenden Sorten, Traubensaftherstellung oder Neuem Wein die Wartezeiten der eingesetzten Mittel. Auch stark frostgeschädigte Flächen mit niedrigem Ertragsniveau können früher als gedacht in die Lesereife kommen.

Mitglieder von Erzeugergemeinschaften müssen Mittel- und Terminvorgaben ihrer Absatzorganisation beachten.

Peronospora

Wird vorbeugend vor Niederschlägen der Spritzbelag erneuert, genügt ein Kontaktfungizid (z.B. Folpan 80WDG, Folpan 500 SC, Mildicut, Enervin). Bei Behandlungen unmittelbar nach kräftigen Niederschlagsereignissen, bringt der Einsatz eines kurativ wirkenden Mittels mehr Sicherheit. Mögliche Infektionen können nur bis max. 1-2 Tage rückwirkend abgefangen werden.

Oidium

Oidiumbefall ist in wenigen Flächen zu finden. Es handelt sich hier überwiegend um einzelne Beeren. Bei schlechter Mehltaustrategie sind auch Flächen mit stärkerem Mehltaubefall vorhanden. Anlagen sollten aktuell noch sehr genau geprüft werden. Dort, wo nicht lange gesucht werden muss, bis befallene Beerchen gefunden werden und
eher eine Zunahme sichtbar ist, müssen schnellstmöglich Stoppbehandlungen gefahren werden. Je früher reagiert wird, desto besser sind die Aussichten, eine begonnene Epidemie noch stoppen zu können.

Eine Oidium-Stoppstrategie ist auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes zu finden. In unkritischen und befallsfreien Anlagen kann bei den nun vielfach letzten beiden anstehenden Behandlungen umgestellt werden auf Mittel mit geringerer Dauerwirkung (z.B. Topas, Systane, Vegas, Vento Power, Backpulverpräparate wie VitiSan oder Kumar).
Botrytis Eine zweite Anwendung eines Botrytismittels zum Ende der Spritzsaison bildet in Württemberg eher die Ausnahme.

Hier unbedingt die Vorgaben der Absatzorganisation beachten. Wer sich allerdings zu dieser „Vollkaskomaßnahme“ gegen Botrytis entschließt, sollte auf Wirkstoffwechsel beachten. Weinbauliche Maßnahmen, wie lockere Traubenzone, Verzicht auf weitere Stickstoffgaben und Verzicht auf Bodenbearbeitung bieten eine Grundversicherung gegen Botrytis.

Sauerwurm

Der Flug des Einbindigen Traubenwicklers geht zurück, während der Flug des Bekreuzten Traubenwicklers noch anhält. Aufgrund der verzettelten Flugaktivität kann in den betroffenen Gebieten ein zweiter Einsatz in der nächsten Spritzung notwendig sein. Hier örtliche Fangzahlen beobachten. Zur Resistenzvermeidung bei der Durchführung von eventuellen zwei Bekämpfungsmaßnahmen, muss ein Wirkstoffgruppenwechsel durchgeführt werden.

Empfohlen wird der Einsatz eines bienenungefährlichen Insektizides.

Umstrukturierung

Bis spätestens 17.07.2017 müssen alle Pfropf-/ Schlauchrechnungen beim zuständigen Landwirtschaftsamt eingereicht sein. Dies ist ein Ausschlusstermin! Sobald die Rechnung eingereicht wurde, muss auch die Maßnahme fertiggestellt sein und sofern erforderlich der Drahtrahmen (mind. Pflanzpfähle, Endstickel und ein Draht) erstellt sein.

Ob eine Drahtrahmenverpflichtung besteht kann dem Infoschreiben, das im Frühjahr den Antragstellern zugeschickt wurde, entnommen werden.

Sonstiges und Mittelmenge

  • In Stiellähme empfindlichen Sorten und Lagen kann vorbeugend, ein Magnesiumhaltiger Blattdünger wie z.B. Bittersalz oder Präparate auf Basis von Magnesiumoxid (z.B. Falnet oder Lebosol Magnesium 500) eingesetzt werden. Hierbei die Anwendungsempfehlung (Gebrauchsanleitung) in Kombination mit Pflanzenschutzmitteln beachten.
  • Für Tafeltrauben gelten eigene Zulassungen! Keltertrauben, die als Eßtrauben vermarktet werden sollen (z.B. Hofladen, Wochenmarkt, Lebensmittelhandel) sind nur verkehrsfähig, wenn sie mit zugelassenen Produkten behandelt wurden.
  • Mittelmenge bei anstehenden Behandlungen liegt bei der 4- fache Basis-Auswandmenge

Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.

Der nächste Hinweis erfolgt voraussichtlich am 19.07.2017.

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