Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzrechte

Mehr Anbaufläche für den Wein

Für insgesamt rund 705 Hektar potenzielle Weinanbaufläche hat die BLE seit Januar 2017 insgesamt 2.354 Anträge entgegengenommen. Von den letztlich 2.279 genehmigungsfähigen Anträgen stammten allein 73 Prozent aus Rheinland-Pfalz, 19 Prozent aus Baden-Württemberg und fünf Prozent aus Bayern.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Wer wie viel zusätzliche Anbaufläche erhält, richtet sich in erster Linie nach der Steillage der beantragten Anbauflächen. Erste Priorität haben Lagen mit über 30 Prozent Gefälle, dann folgen Lagen mit 15 bis 30 Prozent Hangneigung.

Die Verteilung auf die Bundesländer gestaltet sich 2017 wie folgt:
 

Bundesland beantrage Fläche genehmigte Fläche
Baden-Württemberg 105,1955 Hektar 50,5213 Hektar
Bayern 60,0714 Hektar 28,5430 Hektar
Brandenburg 3,4242 Hektar 3,4242 Hektar
Hessen 1,2761 Hektar 1,2761 Hektar
Mecklenburg-Vorpommern 1,0000 Hektar 1,0000 Hektar
Niedersachsen 7,3659 Hektar 6,0743 Hektar
Nordrhein-Westfalen 2,4423 Hektar 2,4423 Hektar
Rheinland-Pfalz 482,5009 Hektar 186,3494 Hektar
Saarland 0,2958 Hektar 0,2958 Hektar
Sachsen 20,1777 Hektar 10,9273 Hektar
Sachsen-Anhalt 15,0224 Hektar 11,5383 Hektar
Schleswig-Holstein 4,2231 Hektar 4,2231 Hektar
Thüringen 1,5512 Hektar 1,5512 Hektar


Wer weniger als 50 Prozent der beantragten Fläche erhält, kann der BLE innerhalb eines Monats den Verzicht erklären. Anderenfalls muss die Bepflanzung innerhalb von drei Jahren nach positivem Bescheid erfolgen. Zuständig für die Kontrollen in den Anbaugebieten sind die jeweiligen Landesbehörden.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren