Augen offen halten bei der Lese!
Wie bereits Ende letzten Jahres in der Presse berichtet wurde, sind Anfang Oktober 2016 sechs Personen an Tularämie (Hasenpest) erkrankt, nachdem sie an einer Traubenlese teilnahmen. Auslöser war nach Erkenntnis des Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) ein frisch gepresster Traubenmost, den alle Erkrankten unmittelbar nach der Lese frisch von der Kelter getrunken hatten. Nach Einschätzung der zuständigen Behörden liegt es nahe, dass ein mit Tularämie infiziertes Nagetier in den Herstellungsprozess des Mostes geraten ist.
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Bei dem Erreger der Tularämie handelt es sich um ein Bakterium (Francisella tularensis). Die Erkrankung verläuft mit grippeähnlichen Symptomen und lässt sich mit Antibiotika behandeln. Die Heilungschancen sind insgesamt gut, komplizierte Verläufe kommen aber vor.
Infektionen mit dem Erreger der Tularämie sind in Deutschland sehr selten. Überträger sind Hasen, Kaninchen und andere Kleinnager. Der Mensch kann sich durch direkten Kontakt mit erkrankten Tieren oder ihren Ausscheidungen infizieren. Entsprechend gelten Jäger, Landwirte und Landschaftsgärtner als Risikogruppen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt.
Der Erreger kann aber auch durch den Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln übertragen werden. Insoweit wurden weltweit bisher vor allem Fälle beschrieben, die über das Fleisch infizierter Tiere oder kontaminiertes Trinkwasser übertragen wurden. Eine Erkrankung nach Konsum von Trauben oder Most ist bisher nicht bekannt geworden, sodass der Vorfall aus dem Herbst letzten Jahres als bedauerlicher Einzelfall einzustufen ist.
Da die Tularämie jedoch in nahezu allen Gebieten der nördlichen Hemisphäre bei Hasenartigen und Nagern auftritt, besteht grundsätzlich ein Kontaminierungsrisiko von Erntegut durch Kleinnager. Dies gilt insbesondere bei einer Vollernterlese. Um während der anstehenden Traubenernte das für den Menschen von unmittelbar für den Verzehr
vorgesehenen Erzeugnissen ausgehende Tularämierisiko zu reduzieren, sollten auf allen Ebenen der Ernte und der Verarbeitung geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um einen Kontakt mit Nagern zu verhindern.
Dazu gehört zum Beispiel:
- Kontrolle des Lesegutes, um Fremdeintrag auszuschließen
- Bevorzugung der Handlese zur Erzeugung von Most/Saft für den unmittelbaren Verzehr
- Konsequentes Fernhalten von Nagern auf allen weiteren Verarbeitungsstufen (z.B. durch Reinigung und Kontrolle der verwendeten Gerätschaften, geeignete Abdeckungen, Schädlingsbekämpfung)
Da es sich bei frisch gepresstem Most um ein „rohes“ Lebensmittel handelt, bleibt ein Verzehr, ähnlich wie bei Rohmilch, immer mit dem Restrisiko einer Übertragung von Infektionserregern verbunden. Zur Sicherheit empfiehlt das StMELF daher eine Pasteurisierung.
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