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Umstrukturierung und Handarbeitsweinbau

Neue Anträge und Hinweise

Die neuen Anträge auf Umstrukturierung für geplante Pflanzungen beziehungsweise Tropfbewässerungsinstallationen in 2018 sind da. Die Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2017 beim zuständigen Landwirtschaftsamt eingegangen sein. Bitte beachten sie die beigefügten Informationen des Landwirtschaftsamtes Heilbronn zur Antragstellung sowie zu den neuen Regelungen bei Überbeantragung. Der eigentliche Antrag umfasst die ersten drei Seiten der pdf-Datei, die weiter unten zum Download bereitsteht.

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Ergänzende Hinweise zur Förderung Handarbeitsweinbau:

  • In diesem Vorverfahren können alle potentiellen Flurstücke (siehe hierzu VwV Förderung Handarbeitsweinbau) angegeben werden. Die tatsächliche Antragstellung erfolgt im kommenden Jahr über den Gemeinsamen Antrag (FIONA). Nur Flächen, die im Vorverfahren angegeben wurden, können im Rahmen von FIONA beantragt werden.
  • Antragsfrist für das Vorverfahren ist der 31. Dezember 2017
  • Die Steillagenförderung im Rahmen von FAKT kann nicht mit der neuen Handarbeitsweinbauförderung kombiniert werden. Somit kann beispielsweise bei Rückzahlung aus dem 5-jährigen FAKT ausgestiegen werden und bei Erfüllung der Anforderungen die Handarbeitsweinbauförderung beantragt werden.
  • Betriebe mit Betriebssitz im Landkreis Heilbronn, die noch keine Unternehmensnummer besitzen, können bei Herrn Grauf (Tel.: 07131- 994 7120) oder Herrn Jentz (Tel.: 07131-994 7364) diese beantragen.
  • Antrag, Flurstücksverzeichnis und Verwaltungsvorschrift sind auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes eingestellt.

Informationen des Landwirtschaftamtes 2018

UuU 2018 – Flurstückverzeichnis zum Förderantrag

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