Direktvermarktende Winzer müssen sich dem dualen System anschließen
Nach langen Verhandlungen wurde im Juli 2017 das neue Verpackungsgesetz im Bundesgesetzblatt ver-öffentlicht, das zum Beginn des Jahres 2019 die bisherige Verpackungsverordnung ablöst und einige Neuerungen und nicht zuletzt Verschärfungen für direktvermarktende Betriebe mit sich bringt. Wer Verpackungen in den Umlauf bringt, beispielsweise mit Wein oder Saft befüllte Flaschen, muss sich einem sogenannten dualen System anschließen, das die Rücknahme und Verwertung der Verpackungen übernimmt.
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Neu im Vergleich zum bisherigen Stand ist, dass sich alle Hersteller und Vertreiber von Verpackungen, also auch direktvermarktende Winzer, künftig bei der neu geschaffenen und ab dem 01. Januar 2019 hoheitlich tätigen Zentralen Stelle registrieren lassen müssen. Sie übernimmt zentral Überwachungsaufgaben, die bislang verteilt sind auf Landesbehörden, Industrie- und Handelskammern und die Clearingstelle der dualen Systeme.
Keine Registrierung, keine Vermarktung
Ohne eine solche Registrierung, die unabhängig von der Betriebsgröße und der vermarkteten Menge erfolgen muss, darf keine verpackte Ware in den Verkehr gebracht werden. Auch kleinere Direktvermarkter sind künftig ausnahmslos von den Meldepflichten erfasst. Nach wie vor sind von den Betrieben, die mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in den Verkehr bringen, Lizenzierungsverträge mit einem der zugelassenen dualen Systeme abzuschließen über die unterjährig in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungsmaterial.
Jeder Betrieb muss dazu seine Verpackungsmengen selbständig und eigenverantwortlich nach Art (z.B. Glas, Kartonage) und Gewicht ermitteln. Diese Jahresmengen in kg bzw. t sind dann die Basis der Lizenzierungsverträge mit einem dualen System. Leider ist die Berücksichtigung von zurückgenommenen und wiederbefüllten Flaschen problematisch.
Zwingende Voraussetzung für den Abschluss eines Lizenzierungsvertrages ist ab 2019 die vorherige Registrierung bei der neuen Zentralen Stelle. Das von ihr geführte Herstellerre-gister wird dabei im Internet veröffentlicht und dann für jedermann einsehbar sein („Selbstkontrolle des Marktes“). Kritiker sehen in der starken Transparenz nicht zu Unrecht eine latente Gefahr von Abmahnungen durch Wettbewerber bzw. sogenannte Wettbewerbsvereine.
Der Start des Registers ist derzeit für den August 2018 geplant, damit die Unternehmen sich frühzeitig auf die neue Plattform einstellen können.
Die regionalen Weinbauverbände haben seit einigen Jahren in enger Zusammenarbeit für ihre Mitglieder Rahmenverträge zur Erfüllung der Lizenzierungspflichten der Verkaufsverpackungen ausgehandelt. Der aktuelle Vertrag läuft mit der Firma „ELS – Europäische Lizenzierungssysteme GmbH“. Durch die Mengenbündelung konnten günstige Preise erreicht werden.
Wer für 2018 noch einsteigen will, muss den Vertrag bis Anfang Januar 2018 unter Dach und Fach haben.
Nähere Informationen gibt es bei den zuständigen Weinbauverbänden:
Franken: Stephan Schmidt, Tel. 0931/390 11-16, sts@haus-des-frankenweins.de
Württemberg: Weinbauverband Württemberg, Tel. 07134/8091, info@weinbauverband-württemberg.de
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