Neue Binnenmarktförderung Wein gestartet
Seit dem 29. Januar sind aus dem Weinbereich stammende Berufsverbände, Organisationen, Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Organisationen für die Binnenmarktförderung Wein antragsberechtigt. Es werden Informationskampagnen, Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen finanziell gefördert. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anbaugebiete im Land als geschützte Ursprungsbezeichnungen nach EU-Recht eingetragen sind und die Weine nach den Qualitätsregeln für diese Ursprungsbezeichnungen produziert werden.
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„Der europäische und vor allem der deutsche Weinmarkt sind wegen ihrer hohen Kaufkraft heiß umkämpfte Märkte. Brüssel hat nun die Voraussetzungen geschaffen, Verbraucherinformationen zu den Weinbaugebieten und deren Weinen im Binnenmarkt finanziell zu unterstützen. Baden-Württemberg wird den Betrieben im Land ab 2018 diese Fördermaßnahme anbieten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag, dem 29. Januar, in Stuttgart.
„Unsere Anbaugebiete im Land sind als geschützte Ursprungsbezeichnungen beziehungsweise geschützte geografische Angaben anerkannt. Deshalb werden wir die Möglichkeit nutzen, um die Menschen noch gezielter über Qualität, Ansehen und Eigenschaften unserer Weine aufgrund ihres geografischen Ursprungs zu informieren“, sagte Minister Hauk.
Für die Binnenmarktförderung Wein sollen 2018 und 2019 für entsprechende Maßnahmen jeweils rund 500.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Das Antragsverfahren ist am 29. Januar 2018 gestartet.
Noch mehr Informationen und alle Antragsformulare finden Sie unter:
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