Es geht los!
November, Dezember und Januar waren im Winter 2017/18 nass und überwiegend mild. Erst an den beiden letzten Februartagen erreichten die Temperaturen mit circa -14 ° C ihre Tiefstwerte. Frostschäden sind dadurch nicht zu erwarten. Im Februar und im März lagen die Niederschläge dann wieder unter dem Durchschnitt.
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Pheromone Aushängen gegen Traubenwickler:
Das rechtzeitige Aushängen der Pheromondispenser ist eine Grundvoraussetzung für die optimale Funktion der Verwirrmethode. Nach der aktuellen Vegetationsentwicklung und den aufgelaufenen Temperatursummen kann 2018 für sehr frühe Lagen das Wochenende nach Ostern (7. April), in mittleren und späteren Lagen auch noch eine Woche später, also Mitte April, als Aushängtermin eingeplant werden. Sehr wahrscheinlich könnten die Aushängtermine auch noch jeweils um eine Woche nach hinten verschoben werden, so zumindest sind die mittelfristig angekündigten Temperaturen bis Ostern zu interpretieren.
Sicher ist es besser, einige Tage zu früh als zu spät auszuhängen. Nach Aussage der Firma reicht die Pheromonfüllmenge in jedem Fall aus zur Sauerwurmregulierung. Die Beantragung von Fördermitteln zur Pheromonmethode ist an das korrekte Ausbringen der Ampullen gebunden. Es ist unbedingt zu prüfen, dass nur die ausgehängten Flächen beantragt werden.
Allgemeine Hinweise zur Mittelwahl beim Pflanzenschutz! Sehr wichtig!:
Konsequenter Wirkstoffwechsel zur Resistenzvorbeugung ist bei allen Spritzungen zu beachten – immer noch und ganz besonders gilt dies für die Oidiumspritzfolge. Aber auch bei Peronosporamitteln ist die Liste zur Einstufung der jeweiligen Mittel zu beachten. Die Resistenzstrategie muss mit aller Konsequenz und von allen Betrieben eingehalten
werden. Auch Klein- und Kleinstbetriebe müssen für sich einen Weg finden, da Resistenzentwicklungen bei Schadpilzen nicht an Flurstücksgrenzen halt machen. Deshalb ist das Problem eines Einzelnen letztlich das Problem aller.
Für das betriebliche Resistenzmanagement der Oidiumbekämpfung bedarf es außer Netzschwefel mindestens vier weiterer Mittel mit unterschiedlichen Wirkstoffgruppen.
Jeder Betrieb sollte bereits jetzt unter Berücksichtigung der Resistenz-Einstufung seine Spritzungen für 2018 vorplanen.
Knospenschädlinge:
Rhombenspanner und Erdraupen können lokal stärkere Fraßschäden an Rebknospen verursachen. Kritische Lagen sind üblicher Weise bekannt und nur dort lohnt sich auch tatsächlich der Gedanke an eine Behandlung. Entscheidend für erfolgreiche Gegenmaßnahmen sind zwei Kriterien:
- Frühes Erkennen der Fraßtätigkeit in gefährdeten Anlagen.
- Für eine erfolgreiche Bekämpfung muss eindeutig geklärt sein, um welchen Fraßschädling es sich handelt. Erdraupen wandern nachts von ihrem Erdversteck auf die Rebe, der Rhombenspanner bleibt auch tagsüber in Tarnstellung oben
Gegen den Rhombenspanner sind die Insektizide Steward, Mimic und Spin Tor zugelassen. Letzteres ist bienengefährlich und darf nur eingesetzt werden, wenn in der Rebfläche nichts blüht! Die Behandlung kleinerer Flächen kann dabei auch Mittel-, Wasser- und umweltschonend mit einer Rückenspritze erfolgen. Mimic hat auch eine Genehmigung gegen Erdraupen erhalten. Entscheidend für eine ausreichende Wirkung ist aber, nicht zu früh zu behandeln, sondern erst, wenn die ersten Fraßschäden sichtbar werden.
Alternativ erzielt der Winzer auch einen guten Bekämpfungserfolg durch nächtliches Absammeln von Raupen und Rhombenspannern ab Einbruch der Dunkelheit.
Austriebsbehandlung gegen Schadmilben:
Starker Vorjahresbefall mit Roter Spinne oder das Auffinden vieler Überwinterungseier an den Knospen kann eine Austriebsbehandlung mit Öl notwendig machen. Kräuselmilbe tritt vornehmlich an jungen Anlagen bis ungefähr zum 4. Standjahr auf. Pockenmilben sind nur bei extrem starkem Befall bekämpfungswürdig. Generell sollte das ganze Jahr über auf Raubmilbenschonung und in Junganlagen auf Ansiedlung von Raubmilben geachtet werden.
Bei einer Spritzung gegen Schadmilben mit Öl muss für einen ausreichenden Bekämpfungserfolg unbedingt Folgendes beachtet werden:
- Stämmchen und Ruten tropfnass spritzen. Dafür muss jede Gasse befahren werden
- Den Termin beachten, d.h. im Wollestadium kurz vor dem Aufbruch der Knospen behandeln
- Es sollte warm sein, möglichst über 15° C und möglichst windstill
Esca:
Schäden durch Esca mit Stockausfällen haben sich in den vergangenen Jahren massiv verbreitet. Damit die Rebanlagen ein sinnvolles Alter erreichen, sollte in regelmäßigen Abständen nachgepflanzt werden. Altholz ist am besten zu verbrennen. Zumindest sollte es aber wegen Infektionsgefahr nicht in der Nähe von Rebflächen gelagert werden.
Das Weinbaufungizid Vintec hat die erneute Zulassung nach § 53 Pflanzenschutzgesetz bis 30.04.2018 erhalten. Vintec verhindert als Gegenspieler die Besiedlung von Schadpilzen über frische Schnittwunden. Die Zulassung gilt nur für Junganlagen bis zum 4. Standjahr. Bereits sichtbar oder unsichtbar befallene Altrebstöcke können mit dem Mittel nicht geheilt werden.
Die Spritze muss frei von Fungizidrückständen sein, ansonsten wird der „gute“ Pilz geschädigt. Weiterhin werden bei der Ausbringung Tagestemperaturen von mind. 10 °C benötigt und nach der Anwendung sollte innerhalb von 24 Stunden kein Nachfrost oder Starkregen auftreten. Der Zeitpunkt der Anwendung liegt nach dem Rebschnitt bis zum
Beginn des Blutens oder ggf. nach dem Bluten bis zum Austrieb. Zielfläche der Behandlung sind stammnahe Wunden oder Wunden am Stammkopf.
Schnittwunden an der einjährigen Bogrebe müssen nicht behandelt werden. Eine
Behandlung kann zielgerichtet auch alternativ mit einer Rückenspritze erfolgen. Der dabei effektiv auf die Wundflächen applizierte Anteil des Produktes ist dabei um ein Vielfaches höher als bei einer Anwendung mit einer Anbauspritze.
Die Mittelaufwandmenge beträgt 0,2 %, also 200g/100 Ltr. Wasser bezogen auf die tatsächliche Wassermenge.
Vorschriften und Betriebskontrollen (s. auch Weinbauseite im Infodienst Heilbronn):
Nährstoffvergleich:
Betriebe mit mehr als 10 ha Fläche müssen ab 31. März bei Betriebskontrollen einen Nährstoffvergleich für das zurückliegende Jahr vorlegen können. Zusätzlich ist für Stickstoff ein 3-jähriger und für Phosphor ein sechsjähriger Vergleich zu erstellen. Beides kann im gleichen Formular erfolgen. Entsprechende Unterlagen finden Sie auf der
Internetseite des Landwirtschaftsamtes. Die Aufbewahrungsfrist beträgt sieben Jahre.
Bedarfsermittlung Stickstoff:
Über www.düngung-bw.de kann einfach die Bedarfsermittlung für Stickstoff erfolgen. Eine Anmeldung in diesem Online-Programm ist nicht erforderlich. Einfach ausfüllen, ausdrucken und abheften! Rebflächen, die gleich gedüngt werden, können in einem Ausdruck zusammengefasst werden.
Verpflichtung zur Untersuchung von Phosphor (Grundnährstoffuntersuchung):
Für alle Schläge > 1 ha muss eine Grundbodenuntersuchung auf den Nährstoff Phosphor vorliegen, die nicht älter ist als sechs Jahre.
Fortbildung Sachkunde:
Die Nachweise für den zurückliegenden Fortbildungszeitraum sind aufzubewahren und bei Verlangen vorzuzeigen
Gerätekontrolle:
Bitte überprüfen Sie die Prüfplakette aller eingesetzten Sprüh- und Spritzgeräte auf Gültigkeit für 2018.
Dokumentation Pflanzenschutz:
Die Pflanzenschutzmaßnahmen müssen dokumentiert werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt drei Jahre. Formulare finden Sie auch auf der Internetseite.
Sonstiges:
Zeitpunkt der Düngung:
Stickstoffhaltige Dünger, also auch „Volldünger“, werden erst zum Rebenaustrieb gestreut. Die Reben benötigen den Stickstoff hauptsächlich erst zur Blüte. Die erste Zeit nach dem Austrieb wächst die Rebe von den eingelagerten Reservestoffen.
Pflanzenschutz bei Tafeltrauben:
Für Tafeltrauben gelten eigene Zulassungen! Bitte beachten Sie deshalb unbedingt, dass neben Tafeltrauben auch Keltertrauben, die als Eßtrauben vermarktet werden sollen (z.B. Hofladen, Wochenmarkt, Lebensmittelhandel) nur verkehrsfähig sind, wenn sie mit zugelassenen Produkten behandelt wurden. Eine Liste der Mittel, die für Tafeltrauben erlaubt sind, finden Sie auch auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes. Es ist damit zu rechnen, dass auch 2018 wieder Proben durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden genommen werden.
Herbizideinsatz:
Gewöhnlich wird der Unterstockbereich kurz vor dem Rebenaustrieb mit einem zugelassenen Herbizid behandelt. Besonders bei systemisch wirkenden Mitteln ist darauf zu achten, möglichst keine grünen Rebteile zu treffen.
Minimierungsgedanken zum verantwortungsvollen Herbizideinsatz:
Der räumliche Anwendungsbereich von Herbiziden ist auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Das Behandlungsband im Unterstockbereich muss so schmal wie möglich gehalten werden. Viele Betriebe zeigten in der Vergangenheit, dass dies möglich ist. Ausnahmen gelten natürlich für terrassierte Handarbeitslagen, bei denen eine
Bodenpflege durch ganzflächigen Herbizideinsatz unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nahezu alternativlos ist.
Es dürfen nur landwirtschaftlich, gartenbaulich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen behandelt werden. Am Zeilenende, also unmittelbar nach dem Anker, muss das „Hebelchen“ auf „Aus“ gestellt werden. Eine Behandlung auf öffentlichem Gelände und auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie z.B. am Wegrand oder an Böschungen, ist verboten. Unsachgemäße Anwendung ist gesetzwidrig und schädigt gleichzeitig auch den Weinbau in seiner Außendarstellung!
Mittelmenge:
Bei Behandlungen mit Ölpräparaten muss für eine ausreichende Wirkung im Spritzverfahren tropfnass behandelt werden. Dazu ist es nötig, die Brühe 1-fach konzentriert anzuwenden. Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten. Die Rebschutzmitteilungen und weitere Informationen können auch im Internet unter der
Adresse https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.ULBHN,Lde/Startseite/Fachinformationen/Fachinfo_Weinbau abgerufen werden.
Die nächste Mitteilung erfolgt voraussichtlich Mitte bis Ende April.
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