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Rebschutzhinweis Heilbronn

Gute Chancen auf normale Entwicklung

Durch die milde Witterung der letzten Tage haben die Reben nun vielerorts zum Bluten begonnen. Wenn die Entwicklung so weiter voranschreitet, wird im Laufe der nächsten Woche bei frühen Sorten und Lagen das Wollestadium beginnen.

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Appel
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Die Bodenwasservorräte sind ausreichend gefüllt und beim erwarteten Austrieb deutet aktuell vieles auf eine normale Entwicklung hin. Dies schließt zwar nicht jegliche Spätfrostgefahr aus, es verringert jedoch die Wahrscheinlichkeit für ein solches Ereignis.

Pheromonausbringung:

Die aktuell aufgelaufenen Temperatursummen befinden sich zwischen 680 und 760 Gradtagen. Die kalte Witterung im März hat die Entwicklung deutlich gebremst, so dass mit einem verzögerten Flugbeginn zu rechnen ist. Ab einer Temperatursumme von 950 sollten die Pheromonampullen ausgehängt sein.

Aus heutiger Sicht sollten daher die Dispenser in frühen Lagen bis zum Ende der nächsten Woche ausgebracht sein. In späteren Lagen bis zum dritten Aprilwochenende. Zur Kontrolle des Traubenwicklerfluges, sowohl innerhalb wie auch außerhalb von Pheromonflächen, sollten von den örtlich zuständigen Personen bis spätestens Mitte April auch neue Pheromonfallen ausgehängt sein. Die Beantragung von Fördermitteln zur Pheromonmethode ist an das korrekte Ausbringen der Ampullen gebunden. Nicht ausgehängte Flächen dürfen nicht beantragt werden.

Hinweis der Firma BASF:

Aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Herstellerfirma Suterra sind in den diesjährigen Pheromonfallen für den Traubenwickler unterschiedliche Ködertypen enthalten. In den Pheromonfallen für den Einbindigen Traubenwickler sind wie seither die bekannten „SeptaLure“-Köder, im Großteil der Pheromonfallen für den Bekreuzten Traubenwickler sind sogenannte „BioLure“-Köder enthalten (siehe Anhang inkl. Bild und Anleitung).

© Appel

Laut Rückmeldung der Herstellerfirma Suterra ist die Fängigkeit bei beiden Ködertypen identisch. Bei den „BioLure“-Ködern ist jedoch zu berücksichtigen, dass zur Aktivierung die Schutzfolie auf der Vorderseite abgezogen werden muß. Leider ist dieser Hinweis nur kleingedruckt und in englischer Sprache auf der Schutzfolie enthalten.

Nach dem Abziehen der Schutzfolie auf der Rückseite kann der Köder auf der seitlichen Innenfläche vom Fallenkörper angeklebt werden.

Fraßschädlinge:

Mit dem Austrieb kann es auch wieder zu ausgefressenen Augen durch Rhombenspanner oder Erdraupen kommen. Vor allem Flächen mit Vorjahresbefall sollten beobachtet werden. Bei Erdraupenfraß können durch nächtliches Absammeln der Tiere nach Einbruch der Dunkelheit, gute Erfolge erzielt werden.

Bei stärkerem Auftreten kann gegen den Rhombespanner eine Behandlung mit Steward, Mimic oder SpinTor (B1!) durchgeführt werden. Mimic ist auch gegen Erdraupen zugelassen. Besonders wird darauf hingewiesen, dass SpinTor bienengefährlich ist und nur eingesetzt werden darf, wenn in der Rebfläche keine einzige Pflanze blüht! Die Behandlung kleinerer Flächen kann dabei auch Mittel-, Wasser- und umweltschonend mit einer Rückenspritze erfolgen. Entscheidend für eine ausreichende Wirkung ist aber, nicht zu früh zu behandeln, sondern erst, wenn die ersten Fraßschäden sichtbar werden.

Schadmilben:

Starker Vorjahresbefall mit Roter Spinne oder das Auffinden vieler Überwinterungseier an den Knospen kann eine Austriebsbehandlung mit Öl und Schwefel notwendig machen. Kräuselmilbe tritt vor allem an jungen Anlagen bis ungefähr zum 4. Standjahr auf. Pockenmilbe zeigt sich meist nur lokal, und wenn, dann häufig bei der Sorte Riesling.

Generell sollte auf eine raubmilbenschonende Spritzfolge und in Junganlagen auf die Ansiedlung von Raubmilben geachtet werden. Bei einer Spritzung gegen Schadmilben mit Öl muss für einen ausreichenden Bekämpfungserfolg unbedingt folgendes beachtet werden:

  1. Stämmchen und Ruten tropfnass spritzen. Dafür muss jede Gasse befahren werden
  2. Den Termin beachten, d.h. im Wollestadium kurz vor dem Aufbruch der Knospen behandeln
  3. Es sollte warm sein, möglichst über 15° C und möglichst windstill

Esca:

Schäden durch Esca mit Stockausfällen haben sich in den vergangenen Jahren massiv verbreitet. Damit die Rebanlagen ein sinnvolles Alter erreichen, sollte in regelmäßigen Abständen nachgepflanzt werden. Zur Senkung des Infektionspotentials sollte das befallene Altholz an oder in der Nähe von Weinbergen entfernt werden.

Die Firma Belchim hat zudem mit dem Mittel „Vintec“ über eine Notfallzulassung, gültig bis 30. April, ein Produkt auf den Markt gebracht, mit dem eine Besiedlung frischer Schnittwunden durch Esca-Schadpilze von außen reduziert werden kann.

Die Zulassung gilt nur für Junganlagen bis zum 4. Standjahr. Bereits sichtbar oder unsichtbar befallene Altrebstöcke können mit dem Mittel nicht geheilt werden. Der im Präparat enthaltene Trichoderma Pilz besitzt aufgrund seiner antagonistischen Lebensweise eine präventive Wirkung auf einige Erreger des Esca-Komplexes.

Die Spritze muss frei von Fungizidrückständen sein, ansonsten wird der „gute“ Pilz geschädigt. Weiterhin werden bei der Ausbringung Tagestemperaturen von mind. 10 °C benötigt und nach der Anwendung sollte innerhalb von 24 Stunden kein Nachfrost oder Starkregen auftreten. Der Zeitpunkt der Anwendung liegt nach dem Rebschnitt bis zum Beginn des Blutens oder ggf. nach dem Bluten bis zum Austrieb. Zielfläche der Behandlung sind stammnahe Wunden oder Wunden am Stammkopf. Schnittwunden an der einjährigen Fruchtrute müssen nicht behandelt werden.

Eine Behandlung wird sinnvoller Weise zielgerichtet mit einer Rückenspritze mit guter Benetzung der frischen Wunden ausgebracht. Der dabei effektiv auf die Wundflächen applizierte Anteil des Produktes ist dabei um ein Vielfaches höher als bei einer Anwendung mit einer Anbauspritze.

Die Mittelaufwandmenge beträgt 0,2 %, also 200g/100 Ltr. Wasser bezogen auf die tatsächliche Wassermenge. Esca-Symposium: 19.04.2018 im Tuniberghaus in Freiburg-Tiengen (Flyer siehe Anhang)

Herbizide:

Die Aufbrauchfrist von Basta ist am 30.06.2017 ausgelaufen und darf somit nicht mehr angewendet werden. Bei der Anwendung von glyphosathaltigen Herbiziden oder Katana bzw. Katana-Duo, ist darauf zu achten, dass eventuelle Stocktriebe mindestens 2-3 Tage vor der Anwendung entfernt werden.

In Junganalgen ab Pflanzjahr kann Vorox F gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter imVorauflauf angewendet werden. Sind Unterlage und Edelreis noch nicht vollständig verholzt (Pflanzjahr + 1. Standjahr), müssen diese durch ein Pflanzrohr geschützt werden.

Bei Herbizidanwendungen sollte generell der Minimierungsgedanke im Vordergrund stehen und es ist dabei auf ein möglichst schmales Behandlungsband zu achten. Zur Vermeidung von Abdrift sind unbedingt die Windverhältnisse zu beachten und möglichst abdriftmindernde Düsen zu verwenden. Herbizide dürfen nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen angewendet werden.

© Basf/lra hn

Unsachgemäße Anwendungen von z.B. Wegrändern oder Böschungen sind gesetzwidrig und schädigen zudem die Außendarstellung des Weinbaus.

Wildschäden:

Mit dem Rebenaustrieb steigt auch wieder die Gefahr von Wildschäden. Besonders die Sorte Lemberger wird in Waldnähe gerne von Rehen bevorzugt und im Schnabelbereich abgeweidet. Bei wirtschaftlich relevanten Schäden ist schnellstmöglich der Jagdpächter zu informieren. Eine gütliche Einigung ist immer anzustreben. Um allerdings ggf. Ansprüche durchsetzen zu können, muss unmittelbar nach Bekanntwerden eines Schadens, dieser an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Im Vordergrund sollten vorbeugende Maßnahmen zur Vergrämung oder Verhinderung des Zugangs (z.B. Einzäunung der Rebfläche, Elektrozaun am Waldrand, Hasendraht/Rebschutzrohr), stehen.

Mittelinformation:

Neuzulassungen:

  • Videryo F: Wirkstoffe Folpet und Cyazofamid, gegen Peronospora nur in Keltertrauben (Wirkstoffgruppe F)
  • Moximate 725 WG: Wirkstoffe Mancozeb und Cymoxamil, gegen Peronospora in Kelter- und Tafeltrauben (Wirkstoffgruppe B)
  • Frutogard: Wirkstoff Kaliumphosphonat, gegen Peronospora in Kelter- und Tafeltrauben
  • Microthiol S: Wirkstoff Schwefel, gegen Oidium und Kräusel-/ Pockenmilbe in Kelter- und Tafeltrauben

Erweiterung der Zulassung:

  • Micula (Rapsöl) und Para Sommer (Paraffinöl), gegen Schildlaus, in Kelter- und Tafeltrauben
  • Para Sommer (Paraffinöl) und Thiovit Jet (Schwefel) gegen Kräusel- und Pockenmilbe, in Kelter- und Tafeltrauben

Ausgelaufene Zulassungen und deren Aufbrauchfristen:

  • Aufbrauchfrist bis zum 30.06.2018: Discus/Stroby, Universalis
  • Aufbrauchfrist bis zum 31.07.2018: Dominator NeoTec
  • Aufbrauchfrist bis zum 28.02.2019: Tridex DG
  • Aufbrauchfrist bis zum 28.07.2019: Equation Pro

Ausgelaufene Zulassungen mit Anwendungsverbot:

Funguran, Kocide Opti, Cuprozin flüssig, Roundup Turbo, Vertimec, Garlon4, Cabrio Top, Regalis Plus Pack, Apollo, Roundup UltraMax, Plantaclean 360, Basta, Ordoval, Runner/ Gladiator, Pergado, Luna Privilege

Informationen zur Beseitigungspflicht abgelaufener Pflanzenschutzmittel beim BVL unter:
http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/psm_ZugelPSM_node.html

Vorschriften und Kontrollen:

  • Keltertraubenmittel sind nicht automatisch auch Tafeltraubenmittel! Erzeuger von Tafeltrauben müssen unbedingt an die entsprechende Zulassung der Pflanzenschutzmittel denken. Dies gilt auch für Keltertraubenanlagen aus denen möglicherweise Esstrauben geschnitten und in den Verkehr gebracht werden.
  • Infos zu Tafeltraubenmitteln finden sie auf der Homepage der LVWO Weinsberg oder über die Internetseite des Landwirtschaftsamtes Heilbronn im Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung unter: www.landwirtschaft-bw.info
  • Betriebe mit mehr als 10 ha Fläche müssen ab 31. März bei Betriebskontrollen einen Nährstoffvergleich für das Jahr 2017 vorlegen können. Zusätzlich ist für Stickstoff ein 3-jähriger und für Phosphor ein 6- jähriger Vergleich zu erstellen.
  • Weiter ist zu beachten, dass alle Pflanzenschutzmaßnahmen dokumentiert werden müssen. Informationen und Berechnungshilfen zur Düngebedarfsberechnung sowie zum betrieblichen Nährstoffvergleich finden sie auf der Homepage des Landwirtschaftsamtes Heilbronn unter: Fachinformationen\Weinbau\Düngung.
  • Köderflaschen für Wespen sind, sofern noch nicht geschehen, nun aus der Anlage zu entfernen um Beifänge zu vermeiden.
  • Vor Beginn der Pflanzenschutzsaison ist die Funktionsfähigkeit der Spritzgeräte zu prüfen und dafür zu sorgen, dass eine gültige Prüfplakette vorhanden ist.
  • Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.

Der nächste Hinweis erfolgt anlassbezogen voraussichtlich Ende April/Anfang Mai.

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