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Rebschutzhinweis Main-Tauber-Kreis

Explosiver Austrieb im Weinberg

Die sommerlichen Temperaturen im April haben zu einem „explosiven“ Austrieb geführt: innerhalb von wenigen Tagen sind die Weinberge ergrünt. Aktuell liegt die Entwicklung in Abhängigkeit von Sorte, Lage und Alter der Anlagen meist zwischen Ende des Knospenaufbruchs und dem 3-Blatt-Stadium. Gegenüber dem langjährigen Mittel haben wir damit auch in diesem Jahr wieder etwa eine Woche Vorsprung.

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Der Austrieb zeigt sich nahezu lückenlos, lediglich punktuell sind Fraßschäden der Austriebsschädlinge zu verzeichnen. Somit gestaltet sich die Ausgangslage derzeit sehr positiv. Auch wenn die Temperaturen etwas zurückgegangen sind bleiben die Wetteraussichten für diese Woche weiterhin frühlingshaft und trocken, so dass die Rebentwicklung weiter voranschreiten wird. Letzten Endes bleibt in den nächsten Wochen zu hoffen, dass die Nachttemperaturen nicht mehr in den kritischen Frostbereich abrutschen - aber auch hier sind die Prognosen der Meterologen zumindest derzeit sehr winzerfreundlich…

Weinbauliche Arbeiten:

Sofern noch nicht geschehen sollte mit dem zügigen Austrieb nun auch die Düngung der Rebanlagen erfolgen. In Problem- und Sanierungsgebieten sind die Nmin-Untersuchungen rechtzeitig vor einer N-Düngung durchzuführen. Bitte beachten Sie die Vorgaben der neuen Düngeverordnung bzgl. Bedarfsermittlung und Dokumentation. Informationen zur Düngung finden Sie über den Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung:
http://main-tauber-kreis.landwirtschaftsverwaltung bw.de/pb/,Lde/Startseite/Fachinformationen/Informationen+zum+Weinbau

Frostruten sollten in frostgefährdeten Lagen und bei noch nicht so weit ausgetriebenen Sorten noch bis Anfang Mai stehen bleiben. Dann lässt sich die weitere Wetterentwicklung besser abschätzen. Wer anfangen möchte, die Frostruten zu entfernen, sollte zuerst die weniger frostgefährdeten Lagen bearbeiten.

Der schnelle Austrieb führt auch dazu, dass demnächst mit den Ausbrecharbeiten im Kopfbereich und an den Fruchtruten gestartet werden kann. Auch hier empfiehlt es sich, in den weniger frostgefährdeten Lagen zu starten. Mit zunehmendem Wachstum der Triebe geht die Übersichtlichkeit im Stock und damit die Arbeitsgeschwindigkeit verloren.

Phomopsis / Schwarzfleckenkrankheit:

Aufgrund der überwiegend trockenen Witterung in dieser Woche stellen sich keine Infektionsbedingungen für die Schwarzfleckenkrankheit ein. Eine Anwendung von Fungiziden in stärker befallenen Anlagen (im Schnitt zwei Internodien/Stock mit Aufreißungen) ist nur vor angekündigten längeren Nässephasen notwendig.

Sonstige Pilzkrankheiten benötigen noch keine Behandlung. Die Bedingungen für eine Primärinfektion der Peronospora waren noch nicht gegeben. Für Oidium wird frühestens zum Ende der nächsten Woche eine Behandlung notwendig.

Traubenwickler:

Die Pheromondispenser sind in allen Gemarkungen aufgehängt. Der Flug beider Traubenwicklerarten hat mittlerweile begonnen. Kontrollieren Sie jetzt regelmäßig ihre Fallen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Pheromongebiete.

Kräuselmilben, Pockenmilben:

Vereinzelte Anlagen zeigen Befall auf, vor allem in Junganlagen sollte die Befallssituation überwacht werden. Kräuselmilbensymptome sind schwarze Blattspitzen, nach unten gebogene Blättchen und sternförmige Stichstellen (gegen das Licht halten). Pockenmilben erkennt man an den roten, warzenförmigen Punkten auf den Blättern.

Sind nur einzelne Stöcke betroffen, empfiehlt sich die Behandlung mit einer Rückenspritze. Präparate: Netzschwefel mit Zulassung gegen Kräusel- und Pockenmilben, z.B. Thiovit Jet 60 Gramm/10 Liter Wasser und Kieselsol 100ml/10 Liter Wasser.

Wildschäden:

Mit dem Rebenaustrieb steigt auch wieder die Gefahr von Wildschäden. Kontrollieren Sie ab sofort Ihre gefährdeten Lagen. Bei wirtschaftlich relevanten Schäden ist schnellstmöglich der Jagdpächter zu informieren. Eine gütliche Einigung ist immer anzustreben. Um allerdings gegebenenfalls Ansprüche durchsetzen zu können, muss unmittelbar nach Bekanntwerden eines Schadens, dieser an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Im Vordergrund sollten vorbeugende Maßnahmen zur Vergrämung oder
Verhinderung des Zugangs stehen.

Mögliche Vergrämungsmaßnahmen: Haarmehl-Pellets oder andere Geruchsvergrämungsgranulate, z.B. Wildgranix, an den Randbereichen ausbringen oder in Beuteln an den Endpfählen anbringen. Spritzungen auf Blattgrün, z.B. mit Trico (Schaffett-Emulsions-Präparat; Anwendung siehe Gebrauchsanweisung). Auch Schwefel und Aminosolbeimischungen sollen vergrämende Wirkung haben.

Sonstige Hinweise:

  • Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel -insbesondere zum Bienenschutz- sind zu beachten.
  • Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegeränder und Böschungen istnicht zulässig!
  • Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
  • Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
  • Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten

Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt voraussichtlich am 02. Mai.

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