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Änderung der Weinverordnung

Kein endloses Bangen um Erhöhung der Anreicherungsgrenzen mehr

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, erlässt die 24. Verordnung zur Änderung der Weinverordnung. Bisher mussten Winzer bei der Erhöhung der Anreicherungsgrenzen auf eine Entscheidung aus Brüssel warten. Diese kam in der Regel nicht vor Oktober und damit viel zu spät. Auf die Forderung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hin wird nun die Zuständigkeit für die Zulassung auf jeden Mitgliedstaat übertragen. Damit wird ein vereinfachtes und schnelleres Verfahren geschaffen: Jetzt kann jedes einzelne Bundesland eine Erhöhung der Anreicherungsgrenzen um bis zu 0,5 Prozent beantragen. Voraussetzung ist eine außer­gewöhnlich ungünstige Witterung.

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„Mit unserer Forderung haben wir eine spürbare Erleichterung für unsere Winzer erreicht“, erklärt Bundesministerin Julia Klöckner.

In dem Verordnungsentwurf zur Änderung der Weinverordnung ist vorgesehen, dass künftig ein betroffenes Land einen Antrag auf Erhöhung der Anreicherungsgrenzen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft stellen kann. In dem Antrag müssen die außergewöhnlichen Witterungsbedingungen dargelegt werden. Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird dann eine Entscheidung getroffen. Diese Entscheidung wird anschließend zeitnah nach Unterrichtung der Europäischen Kommission im Bundesanzeiger veröffentlicht. 

Die außerdem vorgesehenen Änderungen der Weinverordnung betreffen das Verfahren bei der Beantragung von Neuanpflanzungen von Reben, die Aufhe­bung der in der Praxis fast nicht angewendeten Regelung zur Verwendung der Bezeichnung „Selection“, sowie redaktionelle Änderungen.

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