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Rebschutzhinweis Heilbronn

Auf Wasserversorgung achten

Das leicht wechselhafte Wetter mit etwas gemäßigten Temperaturen verabschiedet sich, den aktuellen Wetterprognosen zufolge, zum Wochenende mit wieder deutlich ansteigenden Temperaturen. Gemeldet wird eine zunehmende Gewitterneigung zum Wochenbeginn.

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Die Niederschlagsereignisse waren regional sehr unterschiedlich. Vor allem in flachgründigen Anlagen in Verbindung mit einem hohen Ertragspotential rückt bei vorhandenem Wasserdefizit dann die Wasserschonung in den Vordergrund.

Etwas höheres Mulchen oder Walzen reduziert den Wasserverbrauch erheblich. Die Wasserversorgung in Junganlagen sollte besonders im Auge behalten werden, da diese aufgrund eines geringer ausgeprägten Wurzelsystems besonders gefährdet sind. Bei Bedarf und Bewässerungsmöglichkeit genügen Wassergaben von 10L/Stock im Abstand von 14 Tagen.

Meldungen zu beginnendem Mehltaubefall häufen sich etwas. Es wird dringend geraten jetzt die Bestände auf Oidiumbefall zu überprüfen. In Bezug auf Peronospora ist dieBefallssituation aufgrund der trockenen Bedingungen weiterhin unkritisch. Die Rebentwicklung hat ihren Vorsprung beibehalten und in den meisten Anlagen ist das Stadium Erbsengröße nun erreicht. Dies bedeutet, dass zum einen die Empfindlichkeit gegenüber Peronospora und Oidium abnimmt, allerdings nimmt die Gefahr für Sonnenbrand bei Freistellungen der Traubenzone unmittelbar vor Hitzetagen nun deutlich zu.

In unkritischen Beständen kann der Spritzabstand nun bei 12-14 Tagen liegen. Mittel mit 56 Tagen Wartezeit werden aufgrund des erwarteten frühen Reifebeginns nun nicht mehr empfohlen. Die Abschlussbehandlung sollte bis zum 28.07.2018 erfolgt sein, bei frühen Sorten eine Woche vorher. Mitglieder von Erzeugergemeinschaften müssen Mittel- und Terminvorgaben ihrer Absatzorganisation beachten.

Peronospora:

Bei den anstehenden Behandlungen vor Regen, können möglichst raubmilbenschonende Kontaktfungizide (z.B. Folpan, Delan WG oder Mildicut) eingesetzt werden. Beim Einsatz kurativer Mittel (z.B. Aktuan, Ampexio, Forum Gold, Forum Star, Galactico, Melody Combi, Moximate, Orvego, Sanvino, Vincare, Vinostar) können Infektionen die maximal
24 – 48 Stunden zurückliegen noch geheilt werden.

Oidium:

Wer nicht lange suchen muss, bis Befall gefunden wird, sollte schnellstmöglich reagieren. Für mögliche Sonderbehandlungen gibt es auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes Heilbronn zusätzliche Infos. Meist handelt es sich um Anlagen mit Behandlungsfehlern oder auch dort, wo starker Befallsdruck von Nachbarweinbergen ausgeht.

Die Anfälligkeit der Beeren für Oidiuminfektionen ist nun abnehmend. Für die weiteren Standardmaßnahmen können nun alle organischen Mehltaumittel, vorzugsweise ohne Azole, zum Einsatz kommen. Zur Resistenzvorsorge werden die Mittel aus der Gruppe „L“ (Luna experience, Sercadis, Collis) nun nicht mehr empfohlen. Ab den letzten beiden
Behandlungen können dann in unkritischen Anlagen Azole (z.B. Topas oder Systhane) sowie alternativ auch Backpulver-Präparate (z.B. Vitisan+ Wetcit oder Kumar) zum Einsatz kommen.

In Anlagen ohne Mehltauproblem kann der Spritzabstand nun bei 12-14 Tagen liegen.

Traubenwickler/ Sauerwurmbekämpfung

Am vergangenen Wochenende fand ein erster Flughöhepunkt des Traubenwicklers statt. Beim Einbindigen auch schon 2 bis 3 Tage früher. Außerhalb von Verwirrflächen, in denen eine Sauerwurmbekämpfung ins Auge gefasst wird, sollte bei der nächsten Spritzung, bevorzug bis zum Monatsende, ein Insektizideinsatz mit einem nicht bienengefährlichen Mittel erfolgen.

Örtliche Fangergebnisse, falls vorhanden, beachten und das Mittel gegen den Sauerwurm ca. 8-10 Tage nach dem Flughöhepunkt einsetzen. Je nach Verlauf des Mottenfluges muss entschieden werden, ob ein zweiter Einsatz nötig ist.

Stiellähme

Aufgrund der großen und langen Stielgerüste, ist mit einem erhöhten Risiko für Stiellähme zur Reife zu rechnen. Empfindliche Sorten sind v.a. Lemberger, Cabernet Dorsa, Dornfelder, Acolon oder auch Trollinger und Muskattrollinger. Bei bekannten Problemflächen sind mindestens zwei Behandlungen in die Traubenzone mit einem Magnesiumhaltigen Blattdünger (z.B. Bittersalz oder Präparate auf Basis von Magnesiumoxid wie Falnet oder Lebosol Magnesium 500) notwendig.

Späte Behandlungen zeigen eigentlich den besseren Erfolg. Hierbei die Anwendungsempfehlung (Gebrauchsanleitung) in Kombination mit Pflanzenschutzmitteln beachten. Alle Maßnahmen zum Ende der Spritzsaison müssen mit der jeweiligen Absatzorganisation abgesprochen werden.

Sonstiges und Mittelmenge:

  • Als Folge der Gewitterereignisse gab es auch Hagelschäden in 1-jährigen Junganalgen. Durch einen Schnitt mit der Rebschere an der entsprechenden Stelle, kann geprüft werden wie tief die Einschläge waren. Bei tiefen Verletzungen am Stämmchen, die bis zum Kambium gehen, muss über eine Stammsanierung nachgedacht werden. Falls bereits ein Austrieb unterhalb des letzten Einschlages vorhanden ist, kann sofort zurückgeschnitten werden. Ansonsten muss spätestens beim nächsten Rebschnitt der Rückschnitt erfolgen. Bei Bedarf können Blattdünger mit Eisenchelaten gegen Chlorose nun eingesetzt werden.
  • Die Maßnahme Traubenteilen zur Auflockerung des Stielgerüstes, kann noch bis zum Reifebeginn durchgeführt werden.
  • Mitglieder von Erzeugergemeinschaften müssen Mittel- und Terminvorgaben ihrer Absatzorganisation beachten.
  • Auch bereits im Hinblick auf vorbeugende Maßnahmen gegenüber Kirschessigfliege ist die Entblätterung der Traubenzone ein zentraler Baustein. Bei weißen Rebsorten sollte versucht werden, die Sonnenseite (West und Süd) etwas moderater zu entblättern. Vorsicht bei Maßnahmen unmittelbar vor Hitzetagen.
  • Für die anstehende Behandlung ist der 4-fache Basisaufwand anzuwenden.
  • Wegen des Fluges der Windenglasflügelzikade (Überträger der Schwarzholzkrankheit) sollten Brennesselbüsche in oder in der Nähe von Weinbergen noch bis August weder abgemäht noch gemulcht werden.
  • Gerätereinigung niemals in der Nähe von Hofeinläufen. Restbrühe oder Reinigungswasser mit Mittelrückständen darf keinesfalls in die Kanalisation!
  • Keltertraubenmittel sind nicht automatisch auch Tafeltraubenmittel! Erzeuger von Tafeltrauben müssen unbedingt an die entsprechende Zulassung der Pflanzenschutzmittel denken. Dies gilt auch für Keltertraubenanlagen aus denen möglicherweise Esstrauben geschnitten und in den Verkehr gebracht werden.
  • Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.

Der nächste Hinweis erfolgt voraussichtlich am 04.07.2018.

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