Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Beschäftigung von Saisonarbeitskräften

Mindestlohn: Zweistufige Erhöhung belastet Landwirtschaft massiv

Landwirte, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen, müssen in den nächsten zwei Jahren mit deutlich höheren Lohnkosten rechnen. Der Grund: Auf Empfehlung der Mindestlohnkommission wird die Bundesregierung den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2019 wohl auf 9,19 Euro brutto pro Stunde anheben. Ab 2020 soll der Mindestlohn dann auf 9,35 Euro steigen. Damit ist eine Steigerung um insgesamt 5,8 Prozent geplant.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Der Mindestlohn soll eigentlich alle zwei Jahre angepasst werden. Die Anhebung zum 1. Januar 2019 wurde deshalb bereits erwartet. Doch der Vorschlag einer zweistufigen Erhöhung kam überraschend. Der Bayerische Bauernpräsident Walter Heidl befürchtet, dass zahlreiche Betriebe – insbesondere arbeitsintensive Sonderkulturbetriebe – von den immens steigenden Lohnkosten betroffen sein werden – und damit in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und ihrer Existenz gefährdet sind.  

Für die Anpassung des Mindestlohns fordert er deshalb, dass die besondere Situation der Land- und Forstwirtschaft von der Bundesregierung berücksichtigt wird. In diesem Zusammenhang fordert der Bayerische Bauernverband auch, dass die 70-Tage bzw. Dreimonats-Regelung bei der sogenannten kurzfristigen Beschäftigung fortgeführt werden kann. Nach derzeitiger Rechtslage läuft sie zum 31. Dezember 2018 aus. Künftig würden dann wieder alte Grenzen von 50 Tagen bzw. zwei Monate gelten.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren