Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Rebschutzhinweis Heilbronn

Kein Entblättern vor heißen Tagen

Der Hochsommer legt nun so richtig los. Das Hoch Helmut bringt Sonne und Hitze in dieser Woche. Beerenfärbung schreitet nun bei allen roten Sorten weiter voran. Acolon und Dornfelder sind bereits gut durchgefärbt. In sehr exponierten Lagen färben sich vereinzelt erste Trollingerbeerchen. Der Vegetationsvorsprung beträgt aktuell ca. 2 bis 2,5 Wochen zum Durchschnitt der letzten 10 Jahre.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Die Geiztriebbildung hat in den hagelgeschädigten Reben eingesetzt, jedoch ist noch ein gewisser Reiferückstand festzustellen. In einigen Gemarkungen fielen am vergangenen Sonntag Niederschläge zwischen 20-40L/m¹. Allerdings war die Regenverteilung wieder sehr unterschiedlich. In anderen Bereichen belief sich die Regenmenge nur auf 5-7L/m¹. Dort bleibt eine leicht angespannte Situation der Wasserversorgung bestehen.

Entblätterungsmaßnahmen, wo noch nötig, sollten nicht unmittelbar vor Hitzetagen durchgeführt werden. Nach dem Farbumschlag und wenn die Beeren weich werden, lässt die Sonnenbrandgefahr nach. Zum Wochenende sind erneut Schauer und Gewitter gemeldet.

Insgesamt ist aufgrund der Witterungsbedingungen das Infektionspotential von Peronospora gering. Das Traubenteilen sollte spätestens zum Reifebeginn, also Weichwerden bzw. beginnende Färbung, abgeschlossen werden. Die Abschlussbehandlungen sind in dieser Woche zu beenden.

Auch um die Kirschessigfliege ist es in den Reben momentan noch ruhig. In den Monitoringfallen wurden bisher keine Fliegen gefunden. Ob die Spritze nach der Abschlussbehandlung eingewintert werden kann, ist momentan nicht zu sagen.

Es befinden sich reichtragende Saumstrukturen sowie Obstbäume in der Umgebung von Rebflächen an denen ein rascher Populationsaufbau dieses Schädlings möglich sein kann. Beachten sie bei der letzten Behandlung die Vorgaben der Absatzorganisation!

Peronospora:

Vorzugsweise werden für die Abschlussbehandlung zugelassene Kupfermittel empfohlen. Alternativ können auch Kontaktfungizide mit möglichst geringer Wartezeit eingesetzt werden, wenn dies von der Absatzorganisation erlaubt ist. Die Junganlagen sind überwiegend gut gewachsen. Pflanzenschutzmaßnahmen, besonders gegen Peronospora, sollten in Junganlagen bis Anfang September weitergeführt werden.

Oidium:

Besonders zum Schutz der Blätter vor Spätbefall kann es bei spät reifenden Sorten wie z.B. Trollinger und Lemberger nochmal Sinn machen, mit einem azolhaltigen Mitteln wie Topas oder Systhane einen Belag aufzubringen. Alternativ sind auch "Backpulverpräparate“ wie Vitisan in Kombination mit Wetcit oder Kumar möglich. Auch hier gelten in erster Linie aber die Vorgaben der Absatzorganisation.

Botrytis:

Eine zweite Anwendung eines Botrytismittels zum Ende der Spritzsaison bildet in Württemberg besonders im Hinblick auf die Reduzierung von Rückständen eher die Ausnahme. Wer sich allerdings zu dieser Maßnahme gegen Botrytis entschließt, sollte auf einen Wirkstoffwechsel achten. Den Schwerpunkt bilden Weinbauliche Maßnahmen, wie luftige Traubenzone und Verzicht auf Bodenbearbeitung zur Botrytisvermeidung.

Ertragskorrekturen:

Dort wo Ertragskorrekturen zur Sicherung der Qualität noch notwendig sind sollten bevorzugt kompakte Trauben, Trauben an Kurztrieben (hier v.a. Trollinger an Schnabeltrieben) und bereits vorgeschädigte Trauben (z.B. Verletzungen durch mechanische Entlaubung oder Oidium) entfernt werden. Vor allem in jüngeren Anlagen muss bei Trockenstress das Ertragsniveau weiterhin im Auge behalten werden und falls nötig eine Stockentlastung durchgeführt werden.

Kirschessigfliege:

Bei gefährdeten Rebsorten, dazu zählen v.a. Acolon, Cabernet Carol/Cortis/Dorsa, Dornfelder, Dunkelfelder, Frühburgunder, Gelber Muskateller, Gewürztraminer, Portugieser, Regent, Roter Gutedel, Roter Müller-Thurgau, Roter Muskateller und Trollinger, ist besonderes Augenmerk auf die vorbeugenden Maßnahmen zur Befallsvermeidung zu legen. Eventuell geplante Ertragsregulierungen sollten hier vor dem Farbumschlag erfolgen.

Ebenso wirken sich eine luftige Traubenzone und lockere Traubenstruktur positiv zur Gesunderhaltung der Trauben aus. Ab einem Reifegrad von etwa 60° Oe werden die Trauben für die Kirschessigfliege interessant. Über gegebenenfalls notwendige Behandlungen wird rechtzeitig informiert. Informationen zu aktuellen Fangzahlen verschiedener Standorte können im Internet unter: http://monitoring.vitimeteo.de/$/ eingeholt werden.

Aktueller Stand zugelassener/ genehmigter Pflanzenschutzmittel:

  • SpinTor (14 Tage WZ) – an Tafel-und Keltertrauben, max. 2 Anwendungen, B1 (bienengefährlich), nicht Raubmilbenschädigend -Mospilan SG (14 Tage WZ) – an Tafel-und Keltertrauben, max. 1 Anwendungen, B4 (nicht-bienengefährlich), schwach Raubmilbenschädigend
  • Combi-Protec als Zusatzstoff: es gelten die jeweiligen Anwendungsbestimmungen des Pflanzenschutz-Mischungspartners
  • Notfallzulassung vom 20.07.18 bis 16.11.18: Karate Zeon (7 Tage WZ) – an Tafel-und Keltertrauben, max 1 Anwendung (nur Traubenzone, abdriftmindernde Technik), B4 (nichtbienengefährlich), Raubmilbenschädigend

Sonstiges und Mittelmenge:

  • Eine eventuelle Behandlung stiellähmeempfindlicher Sorten mit einem magnesiumhaltigen Blattdünger, wird empfohlen diese dann vorzugsweise separat in die Traubenzone durchzuführen. Auf eine gute Benetzung des Traubengerüstes ist zu achten.
  • Alle Maßnahmen zum Ende der Spritzsaison müssen mit der jeweiligen Absatzorganisation abgesprochen werden.
  • Für die anstehende Behandlung ist der 4-fache Basisaufwand anzuwenden.
  • Gerätereinigung niemals in der Nähe von Hofeinläufen. Restbrühe oder Reinigungswasser mit Mittelrückständen darf keinesfalls in die Kanalisation!
  • Keltertraubenmittel sind nicht automatisch auch Tafeltraubenmittel! Erzeuger von Tafeltrauben müssen unbedingt an die entsprechende Zulassung der Pflanzenschutzmittel denken. Dies gilt auch für Keltertraubenanlagen aus denen möglicherweise Esstrauben geschnitten und in den Verkehr gebracht werden.
  • Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten

 

Dies war voraussichtlich die letzte reguläre Rebschutzmitteilung für 2018.

Sonderinformationen zur Kirschessigfliege erfolgen rechtzeitig vor eventuell notwendigen Behandlungsmaßnahmen.

 

 

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren