Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung
Das müssen Sie beachten!
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) erinnert an das Anschreiben, dass allen Weinbaubetrieben (ausgenommen Mitglieder von Erzeugerzusammenschlüssen) Anfang Oktober zugesandt wurde. Es enthielt eine Übersicht der Ertragsrebflächen, sowie die aktuellen Formblätter für die jährliche Meldepflicht zur Traubenernte und Weinerzeugung. Lesen Sie hier noch einmal die Hinweise, die beim Ausfüllen der Traubenernte-, Weinerzeugungsmeldung zu beachten sind.
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Folgendes müssen Sie beim Ausfüllen beachten:
- Daten in der Übersicht zur Ertragsrebfläche des Betriebes überprüfen und ggfs. notwendige Korrekturen der LWG melden
- Nur neue Vordrucke, die auch im Internet unter https://www.lwg.bayern.de/weinbau/wein-recht/ zu finden sind, verwenden
- Beim Ausfüllen der Punkte 4, 5 und 6 der Traubenerntemeldung immer die aktuellen Daten zur Fläche und zu den Rebsorten angeben (siehe Bild)
- In der Weinerzeugungsmeldung (Punkt 12 und 13) die im Betrieb zu Traubenmost (Süßreserve) und Wein erzeugte Menge abzüglich der als Trauben oder Traubenmost/Jungwein verkauften Menge plus die zugekaufte Weinmenge eintragen
- Das Team der Weinbaukartei unterstützen und nicht bis zum spätesten Abgabetermin „Dienstag, 15. Januar 2019 (Posteingang bei der LWG!)“ warten, sondern bereits jetzt schon die Meldungen bei der LWG abgeben.
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