Anträge und Winterprogramm
Im Winter ist es im Weinberg meist etwas ruhiger. Allerdings beginnt dann die Zeit der Anträge und Wintervortragsveranstaltungen. Das Landwirtschaftsamt Main-Tauber-Kreis hat nun alle Infos zu den Anträgen zur Umstrukturierung, zum Handarbeitsweinsbau und ihr Winterprogramm veröffentlich. Alles Wichtige dazu lesen Sie hier.
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Umstrukturierung:
Der Umstrukturierungsantrag kann bis zum 31.Dezember 2018 im jeweils zuständigenLandwirtschaftsamt Öhringen beziehungsweise Bad Mergentheim eingereicht werden.
Zur Antragstellung sind insbesondere folgende Unterlagen notwendig:
- Vollständige Angaben und Unterschriften auf Antrag und Flurstücksverzeichnis
- Pacht- bzw. Kaufvereinbarung inklusive Weinbaukarteinummer des bisherigen Bewirtschafters für Flächen, die in der Weinbaukartei des Antragstellersnoch nicht erfasst sind
Im Vergleich zu den Vorjahren haben sich geringe Veränderungen in der Antragstellung ergeben:
- Bei der Maßnahme Tröpfchenbewässerung müssen dem Förderantrag keine drei Anfragen nach Angeboten mehr beigefügt werden
- Förderung der Umstrukturierung nach Pflanzrechtsumwandlungen ist nur mit im eigenen Betrieb entstandenen Pflanzrechten möglich (betrifft insb. Rodungen vor dem 01.01.2016).
- Bei Flächen mit einer Hangneigung >30% ist die Erstellung eines Drahtrahmens/ Unterstützungsvorrichtung eine wesentliche Fördervoraussetzung: Die Drahtrahmenanlage gilt als erstellt, wenn die Pflanzpfähle und die Endpfähle sowie ein Draht je Zeile vorhanden sind. Alternativ gilt die Unterstützungsvorrichtung als erstellt, wenn alle Pflanzpfähle gesteckt und alle Zwischenstickel eingeschlagen sind
- Eine Bestockung nach eingeschobener Brache mit derselben, zuvor auf derFläche stehenden Rebsorte ist über den Maßnahmencode „10“ nicht mehrförderfähig.
Hinweise zur Förderung Handarbeitsweinbau:
Der Vorantrag für die jeweiligen Flächen zur Förderung im Zeitraum 2019-2023 muss bis zum 31. Dezember 2018 (Ausschlussfrist) beim jeweiligen Landwirtschaftsamt gestellt sein. Dieser Vorantrag ist die Voraussetzung für den Auszahlungsantrag, der während des 5-jährigenVerpflichtungszeitraumes jährlich mittels Gemeinsamen Antrag in FIONA gestellt werden muss. Nur Flächen, die im Vorverfahren angegeben wurden, können im Rahmen von FIONA beantragt werden. Für Flächen, für die bereits ein Vorantrag zum 31. Dezember 2017 gestellt und für die im Gemeinsamen Antragsverfahren 2018 eine Auszahlung HWB beantragt worden ist, muss aktuell kein Vorantrag gestellt werden, da die eingegangene Verpflichtung den Zeitraum 2018-2022 umfasst.
Die Antragsunterlagen sowie das Winterprogramm finden Sie hier zum Download:
2. Flächenverzeichnis zum Antrag auf Teilnahme am Förderprogramm Handarbeitsweinbau
3. Antrag auf Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen
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