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Heilbronner Weinbauberatung

Neues Portal für den Nährstoffvergleich

Die bisherige Excel-Version zur Erstellung des Nährstoffvergleichs soll bereits für das Düngejahr 2018 durch das Online-Portal "Düngung-bw" ersetzt werden. Das neue Portal für den Nährstoffvergleich soll ab Anfang Februar verfügbar sein.

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Betriebe ab 2 Hektar Rebfläche sind zur jährlichen Erstellung eines Nährstoffvergleichs verpflichtet, wenn mehr als 50 kg N/ha oder mehr als 30 kg P/ha gestreut werden. Der Nährstoffvergleich ist auf Betriebsebene bis 31. März für das abgelaufene Düngejahr zu erstellen. Die Aufzeichnungen sind mindestens 7 Jahre nach dem Ablaufen des Düngejahres aufzubewahren. Verfügbar auf „Düngung-bw“ ist dagegen bereits die Möglichkeit für die Bedarfsermittlung von Stickstoff.

Mehrjähriger betrieblicher Nährstoffvergleich

Für Stickstoff und Phosphat sind aus den Nährstoffvergleichen der vorausgegangenen Düngejahre Durchschnittswerte zu berechnen. Dabei ist für Stickstoff der Durchschnitt der letzten 3 Jahre und für Phosphat der Durchschnitt der letzten 6 Jahre zu errechnen. Es wird erwartet, dass auch dieser mehrjährige Vergleich demnächst im erwähnten Portal gerechnet werden kann.

Bei Betriebskontrollen wird auch das Lager für Pflanzenschutzmittel begutachtet. Bestimmte Pflanzenschutzmittel dürfen nicht mehr gelagert werden, wenn dafür eine Pflicht zur Entsorgung des Mittels besteht. Das Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Liste zur Verfügung gestellt, in welcher alle diesbezüglichen Mittel aufgeführt sind. Unter der Vielzahl an Produkten (783) finden sich auch einige früher bekannte Weinbaumittel. Kleinere Mengen können bei Schadstoff Sammelterminen vor Ort abgegeben werden.

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