Zulassung von Beloukha® im Weinbau
Dem Produkt Beloukha® wurde die reguläre Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 im Weinbau zum Entfernen der Stockaustriebe in Junganlagen (bis 4. Standjahr) erteilt.
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Beloukha® enthält den Wirkstoff Pelargonsäure. Diese Fettsäure zerstört die Kutikula grüner Pflanzenteile und erhöht so die Durchlässigkeit der Wachsschicht. Dies führt bereits nach kurzer Zeit zum Austrocknen der getroffenen Pflanzenteile. Der Wirkstoff dringt nicht in die Pflanze ein und wird auch nicht über verholzte Pflanzenteile aufgenommen.
Die Pelargonsäure in Beloukha® wird aus pflanzlichen Ölen (Raps und Sonnenblume) gewonnen. Der Wirkstoff wird schnell und rückstandsfrei abgebaut (DT50 < 2 Tage).
Mit Beloukha® steht den Landwirten ein zukunftsweisendes Herbizid zur Verfügung, das den Forderungen an nachhaltige Lösungen entspricht.
Produktprofil & aktuelle Zulassung
Pflanzen/-erzeugnisse | Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben) |
Schadorganismus | Stocktriebe |
Erläuterung zur Kultur | Junganlagen; Pflanzjahr bis 4. Standjahr |
Stadium der Kultur | 11-77 |
Maximale Zahl |
- In dieser Anwendung: 2 - Für die Kultur/je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | Spritzen, Reihenbehandlung |
Abstand | Mind. 14 Tage |
Aufwandmenge | 16 l/ha in 200-400 l Wasser/ha |
Wartezeit | F |
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