Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzenschutz

Zulassung von Beloukha® im Weinbau

Dem Produkt Beloukha® wurde die reguläre Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 im Weinbau zum Entfernen der Stockaustriebe in Junganlagen (bis 4. Standjahr) erteilt.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Appel
Artikel teilen:

Beloukha® enthält den Wirkstoff Pelargonsäure. Diese Fettsäure zerstört die Kutikula grüner Pflanzenteile und erhöht so die Durchlässigkeit der Wachsschicht. Dies führt bereits nach kurzer Zeit zum Austrocknen der getroffenen Pflanzenteile. Der Wirkstoff dringt nicht in die Pflanze ein und wird auch nicht über verholzte Pflanzenteile aufgenommen.

Die Pelargonsäure in Beloukha® wird aus pflanzlichen Ölen (Raps und Sonnenblume) gewonnen. Der Wirkstoff wird schnell und rückstandsfrei abgebaut (DT50 < 2 Tage).

Mit Beloukha®   steht den Landwirten ein zukunftsweisendes Herbizid zur Verfügung, das den Forderungen an nachhaltige Lösungen entspricht.

Produktprofil & aktuelle Zulassung

Pflanzen/-erzeugnisse Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben)
Schadorganismus Stocktriebe
Erläuterung zur Kultur Junganlagen; Pflanzjahr bis 4. Standjahr
Stadium der Kultur 11-77

Maximale Zahl
der Behandlungen

- In dieser Anwendung: 2

- Für die Kultur/je Jahr: 2
Anwendungstechnik Spritzen, Reihenbehandlung
Abstand Mind. 14 Tage
Aufwandmenge 16 l/ha in 200-400 l Wasser/ha
Wartezeit F

 

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren