Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Rebschutzhinweis Heilbronn

Was jetzt im Weinberg zu tun ist

Die reichlichen Dezember- und Januarniederschläge waren zur Auffüllung der Winterbodenfeuchte meist ausreichend, sodass nun die Böden trotz neuerlichem Defizit im Februar gut mit Wasser versorgt sind. Dennoch herrscht in der Summe immer noch ein deutliches Wasserdefizit, wenn man die vergangenen zwölf Monate bilanziert. Eine Auswirkung auf die kommende Vegetationsperiode lässt sich daraus nicht prognostizieren. Tiefsttemperaturen unter –10 ° C waren in diesem Winter nicht zu verzeichnen. Somit kam es zu keinen Winterfrostschäden.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
DWI
Artikel teilen:

Pheromone Aushängen gegen Traubenwickler

Das rechtzeitige Aushängen der Pheromondispenser ist eine Grundvoraussetzung für die optimale Funktion der Verwirrmethode. Nach der aktuellen Vegetationsentwicklung, den aufgelaufenen Temperatursummen und der mittelfristigen Wettervorhersage kann dieses Jahr das Wochenende vor Ostern (12./13. April 2019) als Aushängtermin eingeplant werden. In sehr frühen Lagen kann auch schon am ersten Aprilwochenende ausgehängt werden. Generell ist es besser, einige Tage zu früh als zu spät auszuhängen. Nach Aussage der Firma reicht die Pheromonfüllmenge in jedem Fall aus zur Sauerwurmregulierung. Die Beantragung von Fördermitteln zur Pheromonmethode ist an das korrekte Ausbringen der Ampullen gebunden. Es ist unbedingt zu prüfen, dass nur die ausgehängten Flächen beantragt werden.

Allgemeine Hinweise zur Mittelwahl beim Pflanzenschutz (wichtig!)

Konsequenter Wirkstoffwechsel zur Resistenzvorbeugung ist bei allen Spritzungen zu beachten – immer noch und ganz besonders gilt dies für die Oidiumspritzfolge. Die Resistenzstrategie muss mit aller Konsequenz und von allen Betrieben eingehalten werden. Auch Klein- und Kleinstbetriebe müssen für sich einen Weg finden, da Resistenzentwicklungen bei Schadpilzen nicht an Flurstücksgrenzen halt machen. Deshalb ist das Problem eines Einzelnen letztlich das Problem aller.

Für das betriebliche Resistenzmanagement der Oidiumbekämpfung bedarf es außer Netzschwefel mindestens vier weiterer Mittel mit unterschiedlichen Wirkstoffgruppen. Jeder Betrieb sollte bereits jetzt unter Berücksichtigung der Resistenz-Einstufung insbesondere die Oidium-Behandlungen für 2019 vorplanen. In der März-Ausgabe von „Rebe & Wein“ findet sich im Pflanzenschutzteil auch die Liste der Resistenzeinstufung aller Präparate.

Knospenschädlinge

Rhombenspanner und Erdraupen können lokal stärkere Fraßschäden an Rebknospen verursachen. Kritische Lagen sind üblicher Weise bekannt und nur dort lohnt sich auch tatsächlich der Gedanke an eine Behandlung. Entscheidend für erfolgreiche Gegenmaßnahmen sind zwei Kriterien:

  1. Frühes Erkennen der Fraßtätigkeit in gefährdeten Anlagen.
  2. Für eine erfolgreiche Bekämpfung muss eindeutig geklärt sein, um welchen Fraßschädling es sich handelt.

Erdraupen wandern nachts von ihrem Erdversteck auf die Rebe, der Rhombenspanner bleibt auch tagsüber in Tarnstellung oben

Gegen Rhombenspanner sind die Insektizide Steward, Mimic und Spin Tor zugelassen. Letzteres ist bienengefährlich und darf nur eingesetzt werden, wenn in der Rebfläche nichts blüht! Die Behandlung kleinerer Flächen kann dabei auchMittel-, Wasser- und umweltschonend mit einer Rückenspritze erfolgen. Entscheidend für eine ausreichende Wirkung ist, nicht zu früh zu behandeln, sondern erst, wenn die ersten Fraßschäden sichtbar werden. Alternativ kann auch durch nächtliches Absammeln von Raupen und Rhombenspannern ab Einbruch der Dunkelheit ein guter Bekämpfungserfolg erreicht werden.

Austriebsbehandlung gegen Schadmilben

Starker Vorjahresbefall mit Roter Spinne oder das Auffinden vieler Überwinterungseier an den Knospen kann eine Austriebsbehandlung mit Öl notwendig machen. Kräuselmilbe tritt vornehmlich an jungen Anlagen bis ungefähr zum 4. Standjahr auf. Pockenmilben sind nur bei extrem starkem Befall bekämpfungswürdig.

Generell sollte das ganze Jahr über auf  Raubmilbenschonung und in Junganlagen auf Ansiedlung von Raubmilben geachtet werden. Bei einer Spritzung gegen Schadmilben mit Öl muss für einen ausreichenden Bekämpfungserfolg unbedingt folgendes beachtet werden:

  1. Stämmchen und Ruten tropfnass spritzen. Dafür muss jede Gasse befahren werden
  2. Den Termin beachten, d.h. im Wollestadium kurz vor dem Aufbruch der Knospen behandeln
  3. Es sollte warm sein, möglichst über 15° C und möglichst windstill

Esca

Schäden durch Esca mit Stockausfällen haben sich im vergangenen Jahr weiter verbreitet. Damit die Rebanlagen ein sinnvolles Alter erreichen, sollte in regelmäßigen Abständen nachgepflanzt werden. Altholz ist am besten zu verbrennen. Zumindest sollte es aber wegen Infektionsgefahr nicht in der Nähe von Rebflächen gelagert werden.

Seit vergangenen September ist das Mittel Vintec für Anwendungen in der Pflanzguterzeugung (Anwendung an Unterlagen & Edelreiser sowie an Pfropfreben) sowie an Reben im Freiland (Tafel- und Keltertrauben) zugelassen.Vintec soll als natürlicher Gegenspieler die Besiedlung der Rebstöcke durch Esca-Schadpilze über frischeSchnittwunden verhindern. Bereits sichtbar oder unsichtbar befallene Altrebstöcke können mit Vintec jedoch nichtgeheilt werden.

Die zulässige und zugleich empfohlene Aufwandmenge beträgt 200 g/ha in 100l Wasser (2g/l). Bei der Anwendung ist zu beachten, dass die Spritzvorrichtung frei von Fungizidrückständen sein muss und Tagestemperaturen vonmindestens 10°C vorliegen.

Nach der Anwendung sollte für 24 Stunden kein Frost beziehungsweise Starkregen auftreten. Sollte dies dennoch der Fall sein, kann die Anwendung einmalig nach einem Abstand von mindestens sieben Tagen wiederholt werden.

Eine Anwendung sollte möglichst nicht während des Rebenblutens erfolgen, da hier ein Abschwemmen möglich ist. Sofern das Rebenbluten einsetzt, sollte eine Behandlung nach Beenden des Rebenblutens durchgeführt werden. Generell sollten besonders stammnahe Wunden beziehungsweise Wunden am Stammkopf berücksichtigt werden. Das Produkt kann kostengünstig mit Rücken-Spritzgeräten ausgebracht werden. Bei einer Anwendung mit Rückenspritzen wird eine Konzentration von 0,2 % empfohlen, also 20 g je 10 Liter. Schnittwunden an der einjährigen Bogrebe müssen nichtbehandelt werden.

Vorschriften und Betriebskontrollen

Nährstoffvergleich:

Betriebe mit mehr als 2 ha Rebfläche (bzw. > 15 ha/Landwirtschaftlicher Nutzfläche) müssen ab 31. März bei Betriebskontrollen einen Nährstoffvergleich für das zurückliegende Jahr vorlegen können. Zusätzlich ist für Stickstoff ein 3-jähriger und für Phosphor ein 6-jähriger Vergleich zu erstellen (Werte der zurückliegenden Nährstoffvergleicheverwenden).

Daraus ermitteln sich die sogenannten Kontrollwerte. Entsprechende Unterlagen finden Sie auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes unter https://heilbronn.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Fachinformationen/Fachinfo_Weinbau

Die Aufbewahrungsfrist beträgt sieben Jahre.

Bedarfsermittlung Stickstoff:

Über https://www.duengung-bw.de/nbb-nid-landwirt-facelet-prod/ kann einfach die Bedarfsermittlung für Stickstofferfolgen. Eine Registrierung in diesem Online-Programm ist nicht erforderlich („Weiter ohne Anmeldung“). Einfach ausfüllen, ausdrucken und abheften!

Rebflächen, die gleich gedüngt werden, können in einem Ausdruck zusammengefasst werden.

Verpflichtung zur Untersuchung von Phosphor (Grundnährstoffuntersuchung):

Für alle Schläge > 1 ha muss eine Grundbodenuntersuchung auf den Nährstoff Phosphor vorliegen, die nicht älter ist als sechs Jahre.

Die daraus abzuleitende Düngebedarfsermittlung wird ebenso über https://www.duengung-bw.de/nbb-nidlandwirt-facelet-prod/ erstellt (auch hier „Weiter ohne Anmeldung“)

Im Leitfaden „Düngung von Ertragsreben“ sind Vorschriften hinsichtlich der Düngeverordnung nochmal ausführlich enthalten. Die Datei finden Sie hier zum Download.

Fortbildung Sachkunde:

Die Nachweise für den zurückliegenden Fortbildungszeitraum sind aufzubewahren und bei Verlangen vorzuzeigen.

Gerätekontrolle:

Bitte überprüfen Sie die Prüfplakette aller eingesetzten Sprüh- und Spritzgeräte auf Gültigkeit für 2019. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch mit Schlepper betriebene Herbizidspritzen prüfpflichtig sind.

Dokumentation Pflanzenschutz:

Die Pflanzenschutzmaßnahmen müssen dokumentiert werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt drei Jahre. Formulare finden Sie auch auf der Internetseite.

Herbizideinsatz

Gewöhnlich wird der Unterstockbereich kurz vor dem Rebenaustrieb mit einem zugelassenen Herbizid behandelt. Besonders bei systemisch wirkenden Mitteln ist darauf zu achten, möglichst keine grünen Rebteile zu treffen.

Minimierungsgedanken zum verantwortungsvollen Herbizideinsatz

Der räumliche Anwendungsbereich von Herbiziden ist auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Das Behandlungsband im Unterstockbereich muss so schmal wie möglich gehalten werden (30 bis max. 40 cm). Ausnahmen gelten natürlich für terrassierte Handarbeitslagen, bei denen eine Bodenpflege durch ganzflächigen Herbizideinsatz unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nahezu alternativlos ist. Am Zeilenende, also unmittelbar nach dem Anker, muss das „Hebelchen“ auf „Aus“ gestellt werden.

Eine Behandlung auf öffentlichem Gelände und auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie z. B. am Wegrand oder an Böschungen, ist verboten. Es dürfen nur landwirtschaftlich, gartenbaulich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen behandelt werden. Unsachgemäße Anwendung wird geahndet und schädigt gleichzeitig auch den Weinbau in seiner Außendarstellung!

Sonstiges

  • Stickstoffhaltige Dünger, also auch sog. „Volldünger“, werden erst zum Rebenaustrieb gestreut. Die Rebenbenötigen den Stickstoff hauptsächlich erst zur Blüte. Die erste Zeit nach dem Austrieb wächst die Rebe von den eingelagerten Reservestoffen.
  • Weiterführende Informationen zum Pflanzenschutz finden sich auf der Internetseite der Weinbauschule Weinsberg: http://www.lvwo-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Fachinformationen/Rebschutz Hier sind auch verschiedene Broschüren zu Pflanzenschutzmitteln für Kelter- und Tafeltraubenanbau sowie Hinweise zu Resistenzvermeidung zu finden

Mittelmenge

Bei Behandlungen mit Ölpräparaten muss für eine ausreichende Wirkung im Spritzverfahren tropfnass behandelt werden. Dazu ist es nötig, die Brühe 1-fach konzentriert anzuwenden.

Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz,sind immer zu beachten.

Die nächste Mitteilung erfolgt nach Bedarf.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren