Cabernet Cantor zugelassen
Am 10. Januar 2019 wurde die pilzwiderstandsfähige Rotweinsorte Cabernet Cantor vom Bundessortenamt saatgutrechtlich zugelassen. Cabernet Cantor (Zuchtnummer FR 523-89 r) wurde 1989 am Staatlichen Weinbauinstitut Freiburg gekreuzt, die Kreuzungspartner waren Seibel 70-53 sowie Merzling, Zarya severa und Muskat Ottonel.
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Mit der Zulassung ist diese Sorte in allen deutschen Weinanbaugebieten außer in Baden und Württemberg klassifiziert, das heißt, die Herstellung von Qualitätsweinen aus dieser Sorte ist möglich. Für Betriebe, die Cabernet Cantor im Rahmen eines Anbaueignungsversuchs gepflanzt haben entfallen somit alle mit der Versuchsgenehmigung verbundenen Auflagen.
In den Anbaugebieten Baden und Württemberg ist die Rebsorte Cabernet Cantor in der Sortenliste für nicht klassifizierte Rebsorten, die im Rahmen einer Anbaueignungsprüfung angepflanzt werden dürfen, eingetragen. Somit können die Weine als Qualitätswein oder als Prädikatswein eingestuft werden. Bei Angabe der Rebsorte auf dem Etikett, muss zusätzlich der Hinweis „aus Versuchsanbau“ angegeben werden.
Sortenbeschreibung Cabernet Cantor
Austrieb und Blüte erfolgen einige Tage nach dem Blauen Spätburgunder, der Reifezeitpunkt liegt aber circa eine Woche vor dem Blauen Spätburgunder. Die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Echten und Falschen Mehltau ist sehr gut, Verrieselung und Stiellähme ist eher gering. Cabernet Cantor besitzt eine große, locker strukturierte Traube mit mittelgroßen bis großen Beeren. Der Fäulnisanteil ist gering.
Die Weine des Cabernet Cantor präsentieren sich farbstoff-, extrakt- und phenolreich. Die geschmacklichen Nuancen gehen von mild fruchtig bis hin zu würzigen Komponenten, vergleichbar mit Merlot beziehungsweise Syrah.
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