Wenn der Mai zum April wird ...
Das typische Aprilwetter begleitet uns in diesem Jahr in den Monat Mai: Nach einer kurzen frühsommerlichen Phase in dieser Woche kündigt sich zum Wochenende eine polare Kaltluftströmung mit stark zurückgehenden Temperaturen an. Besonders in Muldenlagen und wo sich die Kaltluft anstauen kann, muss in der Nacht zu Sonntag mit Bodenfrost gerechnet werden. Inwiefern die Temperaturen allgemein in den kritischen Frostbereich absinken, wird entscheidend von der lokalen Bewölkung beziehungsweise dem Zeitpunkt des Aufklarens abhängen.
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Insgesamt hat sich der weitere Austrieb in dieser Woche verlangsamt, sodass wir uns je nach Lage und Rebsorte im 2- bis 5-Blattstadium (BBCH 12-15) befinden.
Weinbauliche Arbeiten
Aufgrund der Wetterlage sollten Frostruten zumindest noch bis in die kommende Woche stehen bleiben. Auch Ausbrecharbeiten im Kopf- und Bogenbereich sollten bis in die kommende Woche zurückgestellt werden. Hochgewachsene Begrünungen sollten aufgrund der Frostgefahr gemulcht werden.
Sofern noch nicht geschehen, sollte (in der kommenden Woche) die Düngung der Rebanlagen zu Ende gebracht werden. In Problem- und Sanierungsgebieten sind die Nmin-Untersuchungen rechtzeitig vor einer N-Düngung durchzuführen. Bitte beachten Sie die Vorgaben der Düngeverordnung bzgl. Bedarfsermittlung und Dokumentation.
Phomopsis/Schwarzfleckenkrankheit
Phomopsis benötigt durchgehende Nässe über einen Zeitraum von mindestens zehn Stunden, damit es zu einer Infektion kommen kann. Die wirtschaftliche Schadschwelle ist bei dieser Krankheit recht hoch. Da zudem meist nur geringer Vorjahresbefall mit Phomopsis vorliegt, ist bei den angekündigten Regenmengen das Risiko relativ gering. Somit ist aktuell nur eine Behandlung in bekannten Befallsanlagen sinnvoll. Bei späteren Peronosporabehandlungen wird die Schwarzfleckenkrankheit miterfasst.
Peronospora
Die bisher gefallenen Niederschläge in Verbindung mit den tiefenTemperaturen und geringer Blattfläche haben mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zur Primärinfektion der Peronospora ausgereicht. Da es kühl bleiben soll, sind die Bedingungen für Primär- bzw. Bodeninfektionen auch in den kommenden Tagen weiterhin eher gering. Eine Behandlung ist aktuell nicht notwendig und je nach weiterer Wetterentwicklung frühestens ab Ende der kommenden Woche einzuplanen.
Oidium
Der Infektionsdruck ist witterungsbedingt gering, sodass auch hier aktuell noch keine Behandlung durchgeführt werden muss.
Kräuselmilben/Pockenmilben
Vereinzelte Anlagen zeigen Befall auf, vor allem in Junganlagen sollte die Situation überwacht werden. Kräuselmilben-Symptome sind schwarze Blattspitzen, nach unten gebogene Blättchen und sternförmige Stichstellen (gegen das Licht halten). Zudem ist eine verzögerte Entwicklung meist im stammnahen Bereich der Bogrebe zu sehen.
Pockenmilben erkennt man an den roten, warzenförmigen Punkten auf den Blättern. Diese sind nun zunehmend zu sehen, allerdings ist hier der wirtschaftliche Folgeschaden meist nur sehr gering.
Nur bei deutlichen Befallssymptomen kann eine Schadmilbenbekämpfung (mit Netzschwefel und evtl. Zusatz von Kieselsol) erforderlich sein, sofern nur Teilbereiche betroffen sind bietet sich eine Behandlung mit der Rückenspritze an.
Wildschäden
Mit dem Rebenaustrieb steigt die Gefahr von Wildschäden. Kontrollieren Sie nach wie vor Ihre gefährdeten Lagen. Bei wirtschaftlich relevanten Schäden ist schnellstmöglich der Jagdpächter zu informieren. Eine gütliche Einigung ist immer anzustreben. Um allerdings gegebenenfalls Ansprüche durchsetzen zu können, muss unmittelbar nach Bekanntwerden eines Schadens, dieser an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Im Vordergrund sollten vorbeugende Maßnahmen zur Vergrämung oder Verhinderung des Zugangs stehen (z. B. Einzäunung der Rebfläche, Elektrozaun am Waldrand, Hasendraht/Rebschutzrohr).
MöglicheVergrämungsmaßnahmen: Haarmehl-Pellets oder andere Geruchsvergrämungsgranulate, z. B. Wildgranix, an den Randbereichen ausbringen oder in Beuteln an den Endpfählen anbringen. Spritzungen auf Blattgrün, z. B. mit Trico (Schaffett-Emulsions-Präparat; Anwendung siehe Gebrauchsanweisung). Auch Schwefel- und Aminosolbehandlungen sollen vergrämende Wirkung haben.
Hinweise zum Umstrukturierungsverfahren/Handarbeitsweinbau
Winzer, die in den vergangenen drei Jahren (2016-2018) Umstrukturierungszuschuss bezogen haben oder die Förderung des Handarbeitsweinbaus in Anspruch nehmen, müssen einen „Gemeinsamen Antrag“ stellen. Bei den Anträgen für das Pflanzjahr 2019 können Änderungen an den Flächen nur noch per FIONA bis zum 15. Mai 2019 durchgeführt werden.
Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt je nach Witterungsverlaufvoraussichtlich Ende nächster Woche.
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