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Rebschutzhinweis Heilbronn

Polare Kaltluft kündigt sich an

Das Rebenwachstum hat sich in dieser Woche verlangsamt, sodass wir uns je nach Lage und Rebsorte im 2- bis 6-Blattstadium befinden. In sehr warmen Lagen sind einzelne Triebe auch noch etwas weiter. Nach einem Bilderbuch 1. Mai begleitet uns das Aprilwetter in diesem Jahr weiter in den Wonnemonat. Zum Wochenende kündigt sich eine polare Kaltluftströmung mit deutlich zurückgehenden Temperaturen an. Besonders in Muldenlagen und wo sich die Kaltluft anstauen kann, muss in der Nacht zu Sonntag mit Bodenfrost gerechnet werden. Inwiefern die Temperaturen allgemein in den kritischen Frostbereich absinken, wird entscheidend von der lokalen Bewölkung beziehungsweise dem Zeitpunkt des Aufklarens abhängen.

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Appel
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Aktuell keine Bodenbearbeitungen mehr durchführen und ggf. hoch gewachsene Begrünungen in Frostlagen walzen oder mulchen. Frostruten sollten zumindest noch bis in die kommende Woche stehen bleiben

Pflanzenschutz

Die bisher gefallenen Niederschläge in Verbindung mit den tiefen Temperaturen und geringer Blattfläche haben bisher noch nicht für eine Primärinfektion der Peronospora ausgereicht. Da es kühl bleiben soll und keine größeren Regenmengen gemeldet sind, sind die Bedingungen für gefährliche Infektionen auch in den kommenden Tagen weiterhin als gering einzustufen.

Eine Behandlung ist aktuell nicht notwendig und je nach weiterer Wetterentwicklung frühestens ab Ende der kommenden Woche einzuplanen. Möglicherweise kann sogar noch bis Mitte Mai gewartet werden. Sollte sich überraschend eine Warmphase mit starker Gewittergefahr ankündigen, wäre davor eine Behandlung sinnvoll.

Hinsichtlich Oidium ist der Infektionsdruck ebenfalls noch gering, sodass auch hier aktuell keine Behandlung durchgeführt werden muss. Lediglich sehr weit fortgeschrittene Bestände in Lagen mit grundsätzlich höherer Oidiumgefahr können für eine Behandlung vorgezogen werden. Besonders dann, wenn im Vorjahr Befall an den Trauben sichtbar war. Der wirtschaftlich relevante Schaden von Schwarzfleckeninfektionen (Phomopsis) ist ehr als gering einzustufen. Da nur geringer Grundbefall mit Phomopsis vorliegt, ist bei den angekündigten verhaltenen Regenmengen das Risiko einer Infektion gering. Insgesamt gilt also hinsichtlich Pflanzenschutz noch eine gewisse Gelassenheit an den Tag zu legen.

Düngung

Wo noch nicht geschehen, kann jetzt die Düngung mit stickstoffhaltigen Düngern in Angriff genommen werden. Bitte beachten Sie die Vorgaben der Düngeverordnung hinsichtlich der Dokumentation zur Bedarfsermittlung von Stickstoff und Phosphat (bei > 50 kg N/ha bzw. > 30 kg P/ha) vor der Durchführung der Maßnahme.

Elegant gelingt die Bedarfsermittlung über das Portal https://www.duengung-bw.de/nbb-nid-landwirt-facelet-prod/

Eine Berechnung über den Button „Weiter ohne Anmeldung“ ist möglich.

Allgemeines

Hinweise zum Umstrukturierungsverfahren/Handarbeitsweinbau

Wer in den vergangenen drei Jahren (2016-2018) Umstrukturierungszuschuss bezogen oder die Förderung des Handarbeitsweinbaus in Anspruch genommen hat, muss jetzt bis spätestens 15. Mai einen „Gemeinsamen Antrag“stellen. Bei den Umstrukturierungsanträgen für das Pflanzjahr 2019 können Änderungen an den Flächen nur noch per FIONA bis zum 15. Mai 2019 vollzogen werden.

Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz und der persönlichen Schutzausrüstung, sind immer zu beachten.

Herbizide nur innerhalb der Weinberge bis maximal zum Ankerdraht einsetzen und möglichst schmalesBehandlungsband!

Der nächste Hinweis erfolgt anlassbezogen voraussichtlich nächste Woche.

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