Ungewöhnlich späte Blüte
Die ergiebigen und teilweise nicht vorhergesagten Regenfälle brachten Niederschlagsmengen im Bereich von 40 bis 80 L/m². Dadurch konnten geplante Pflanzenschutzmaßnahmen nur teilweise durchgeführt werden. Die Entwicklung liegt allgemein im Bereich vom 5- bis 6-Blattstadium, in den kühlen Lagen und bei späten Sorten auch noch im 3-bis 4-Blattstadium. Es zeichnet sich eine für die letzten Jahre ungewöhnlich späte Blüte ab. Dies sollte zum aktuellen Zeitpunkt niemanden beunruhigen, denn ein späterer Lesestart bei kühleren Temperaturen ist grundsätzlich als positiv zu beurteilen.
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Die Woche wird wechselhafter mit möglichen Schauern bei eher geringen Niederschlagsmengen. Die vorübergehende Erwärmung wird dem Rebenwachstum guttun, allerdings kündigt sich diese Woche bereits wieder eine kühlere Witterungsphase an. Daher ist bis zum Monatswechsel nicht mit einem massiven Wachstumsschub zu rechnen.
Weinbauliche Arbeiten
Noch vorhandene Frostruten sollten jetzt schnellstmöglich entfernt werden. Aufgrund der zögerlichen Entwicklung kann das Ausbrechen vonWasserschossen im Kopfbereich bzw. Doppel- und Kümmertrieben in vielen Anlagen noch immer bei guten Bedingungen durchgeführt werden. Dies wird sich jedoch mit zunehmendem Wachstum ändern. Auch zum Nachpflanzen von Fehlstellen ist es in diesem Jahr noch nicht zu spät.
Das rechtzeitige Entfernen der Stockausschläge ist eine wichtige Maßnahme zur vorbeugenden Peronospora-Bekämpfung. Die „Sprungbrettfunktion“ von Stocklaub bei Bodeninfektionen ist zu verhindern. Das Stammputzen kann von Hand, mechanisch mit Bürsten oder mit den Mitteln „Shark“ oder„Quickdown“ bei den zugelassenen Rebsorten erledigt werden. Die Anwendung sollte möglichst morgens erfolgen, da Licht die Wirkung der Produkte verbessert. Beide Produkte zeigen bei Trieblängen von circa 10 bis15 cm optimale Wirkung.
Aufgrund der enormen Abdriftgefahr und damitmöglichen Schäden an Nachbarstöcken sind Wind und Thermik zu beachten. Unbedingt auch abdriftarme Düsen und Spritzschirm verwenden. Für Junganlagen bis zum 4. Standjahr steht das mittlerweile zugelassene Produkt Beloukha (Wirkstoff Pelargonsäure) mit einer Ausbringmenge von max. 16l/ha bei einer 8%igen Anwendungskonzentration zur Verfügung. Es ist auf eine gute Benetzung zu achten und zudem muss die Ausbringung an einem sonnigen Tag erfolgen.
Zur Verhinderung von Abschwemmungen bei Starkregen sollten vor allem Junganlagen mit einer erosionsmindernden, dünnen Strohauflage abgedeckt werden oder bei passenden Bodenverhältnissen entsprechende Einsaaten vorgenommen werden.
Peronospora
Sollten die Niederschläge um den 10. Mai wider Erwarten eine Primärinfektion ermöglicht haben, müssten in dieser Woche Ölflecken in den Anlagen auftauchen. Bisher wurden noch keine Ölflecken gemeldet. Achten Sie bei anstehenden Ausbrecharbeiten verstärkt auf erste Symptome und melden Sie eventuelle Auffälligkeiten (auch Zeigertriebe durch Oidium) an die Weinbauberatung. Die ergiebigen Regenfälle seit Freitagabend vorletzter Woche ermöglichten nun mit großer Wahrscheinlichkeit flächendeckende Bodeninfektionen. Die Inkubationszeiten dieser Infektionen laufen ab diesen Montag aus. Regional sind größere Niederschlagsmengen erst zu Beginn der vergangenen Woche gefallen, hier verschiebt sich das Ende der Inkubationszeit auf Mittwoch/Donnerstag dieser Woche.
In seither unbehandelten Anlagen werden möglicherweise in dieser Woche dann Ölflecken sichtbar werden. Um Sekundärinfektionen zu vermeiden, muss bis dahin die Laubwand mit einem Fungizidschutz versehen werden. Die Behandlung kann bei beständiger Witterung auf Samstag bzw. den Beginn der kommenden Woche geschoben werden. Damit wird der Zuwachs unbehandelter Blattfläche vor dem Auftauchen von Ölflecken auf ein Minimum begrenzt und die sichere Befahrbarkeit der Anlagen wird sichergestellt.
Bei Behandlungen vor den starken Niederschlägen waren die Rebanlagen optimal geschützt. Hier sollte die nächste Behandlung unter Berücksichtigung des Neuzuwaches und der möglichen Abwaschung des Belages unmittelbar vor den nächsten größeren Niederschlägen eingeplant werden. Spritzabstände von 12 bis 14 Tagen sind aktuell durchaus möglich.
Für anstehende Behandlungen wird gegen Peronospora weiterhin ein Kontaktfungizid wie z. B. Polyram WG, Dithane Vino (Achtung: Basisaufwand 0,53 kg/ha) oder Folpan empfohlen. Restmengen von Dithane Neo Tec müssen bis zum 30. Septemeber 2019 aufgebraucht werden.
In weit entwickelten Anlagen ab dem 6- bis 7-Blattstadium kann der Zusatz von phosphonathaltigen Mitteln den Zuwachs zusätzlich absichern (Veriphos 1l/ha oder Frutogard 1,5 l/ha). Alternativ kann Delan Pro eingesetzt werden, hier ist bereits Kaliumphosphonat enthalten.
Infektionen durch die Schwarzfleckenkrankheit und Roter Brenner werden bei Behandlungen mit den genannten Kontaktpräparaten unter Beachtung der teilweise erhöhten Aufwandmengen abgedeckt.
Oidium
Die Witterung ist für die Entwicklung des Oidiumpilzes weiterhin eher ungünstig. Erst bei trockener Witterung und höheren Temperaturen wird das Oidiumrisiko ansteigen. Allgemein reichen daher Behandlungen mit einem Netzschwefelpräparat (3,6 bis 6,25 kg/ha je nach Produkt) noch aus. Der Einsatz von Netzschwefel bringt neben dem vorbeugenden Oidiumschutz auch noch eine gute Nebenwirkung auf Schadmilben. Nur in empfindlichen Sorten und Lagen kann bei fortgeschrittener Entwicklung und höheren Temperaturen im Anschluss an die Behandlung der Einsatz eines organischen Mehltaumittels mit guter Dauerwirkung (z. B. Dynali, Talendo, Vivando) sinnvoll sein.
Chlorose
Kühle und feuchte Bedingungen im Boden führen in bekannten Problemlagen teilweise zu sichtbaren Chlorosesymptomen. Verstärkt wird die Situation auch durch die Vorjahresbedingungen mit anhaltender Trockenheit und erhöhten Erträgen. Bei einem Wachstumsschub wird sich die Symptomatik möglicherweise noch verstärken. Beim ersten Auftreten von Aufhellungen kann bis zur Blüte der Einsatz von eisenchelathaltigen Blattdüngern Abhilfe schaffen. Bezüglich der Mischbarkeit, eventuell auch mit anderen Blattdüngern, sind grundsätzlich die Anwendungshinweise auf den Packungen zu beachten.
Hinweise zum Umstrukturierungsverfahren
Nach der Pflanzung oder nach der Installation vonTropfbewässerungsleitungen müssen die jeweiligen Rechnungen beim Landwirtschaftsamt eingereicht werden. Damit wird die Kontrolle der Flächen ausgelöst und die Voraussetzungen für eine zügige Auszahlung der Fördermittel geschaffen. Steile Flächen über 30 % Hangneigung mit höherem Förderbetrag müssen bereits beim Einreichen der Rechnungen mit Draht und Endstickel versehen werden. Beachten Sie dazu bitte das Ihnen zugegangene Info-Schreiben zur Umstrukturierung.
Sonstige Hinweise
- Bei anstehenden Behandlungen wird aktuell die 1- bis 1,5-fache Basisaufwandmenge empfohlen
- Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel -insbesondere zu den Themen Anwenderschutz und Bienenschutz - sind zu beachten
- Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegeränder und Böschungen ist nicht zulässig!
- Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät. Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen. Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
- Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten
Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt voraussichtlich am Mittwoch, 29. Mai.
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