Guter Start in Vegetationsperiode
Die reichlichen Niederschläge in diesem Winter, vor allem im Februar, haben die Bodenvorräte wieder aufgefüllt und geben einen guten Start in die kommende Vegetationsperiode. Aufgrund des Fehlens bedeutender Frosttemperaturen kam es auch zu keinen Winterfrostschäden.
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Der März bewegt sich temperaturmäßig aktuell auf einem Durchschnittsniveau, jedoch waren der Januar und vor allem der Februar deutlich wärmer als der langjährige Schnitt.
Pheromone Aushängen gegen Traubenwickler
Zur optimalen Bekämpfung ist es wichtig, dass die Pheromonampullen rechtzeitig vor Flugbeginn ausgehängt sind. Die Prognose des Flugbeginns erfolgt anhand der aufgelaufenen Temperatursummen. Aufgrund der milden Temperaturen sind aktuell Temperatursummen zwischen 600 und 700 Gradtagen aufgelaufen. Ab einer Temperatursumme von 950 Kd sollten die Dispenser hängen. Das bedeutet aus heutiger Sicht, vor Ostern sollten die Flächen aushängt sein. Mehrheitlich wird wohl das Wochenende vor Ostern (03./04. April) als Aushängtermin eingeplant werden. In sehr frühen Lagen kann dies auch schon eine Woche vorher erfolgen. Generell ist es besser, einige Tage zu früh als zu spät auszuhängen. Nach Aussage der Firma reicht die Pheromonfüllmenge in jedem Fall aus zur Sauerwurmregulierung.
Allgemeine Hinweise Pflanzenschutz
Bei der Planung der Fungizidbehandlungen ist vor allem ein vorausschauender Blick auf die richtige Strategie zur Mehltaubekämpfung von Bedeutung. Alle Mehltaumittel, außer Schwefel und „Backpulver“, zählen zu den resistenzgefährdeten Produkten. Damit die vorhandenen Mittel noch längerfristig wirksam bleiben ist es von großer Bedeutung, dass die Grundsätze der Antiresistenzstrategie beim Pflanzenschutz eingehalten werden. Alle Pflanzenschutzmittel mit Resistenzrisiko sind mit Buchstaben gekennzeichnet, welche die enthaltenen Wirkstoffe einer bestimmten Kategorie zuordnet. Präparate mit demselben Buchstaben enthalten Wirkstoffe mit dem gleichen Wirkmechanismus.
Bei der Bekämpfung aller Schaderreger sollten Präparate mit dem gleichen Resistenzbuchstaben nicht 2-mal nacheinander verwendet werden. Eine Tabelle mit den Wirkstoffkategorien zur Antiresistenzstrategie wird jährlich von den Weinbauanstalten Weinsberg und Freiburg erarbeitet und veröffentlicht. Zu finden auch auf der Homepage des Landwirtschaftsamts Heilbronn unter:
https://heilbronn.landwirtschaft-bw.de/pb/Lde/Startseite/Fachinformationen/Fachinfo_Weinbau
Knospenschädlinge
Rhombenspanner und Erdraupen können lokal stärkere Fraßschäden an Rebknospen verursachen. Kritische Lagen sind üblicherweise bekannt und nur dort lohnt sich auch tatsächlich der Gedanke an eine Behandlung. Entscheidend für erfolgreiche Gegenmaßnahmen sind zwei Kriterien:
- Frühes Erkennen der Fraßtätigkeit in gefährdeten Anlagen.
- Für eine erfolgreiche Bekämpfung muss eindeutig geklärt sein, um welchen Fraßschädling es sich handelt.
Erdraupen wandern nachts von ihrem Erdversteck auf die Rebe, der Rhombenspanner bleibt auch tagsüber in Tarnstellung oben. Gegen Rhombenspanner sind die Insektizide Steward, Mimic (zusätzlich Genehmigung zur Bekämpfung von Erdrauben) und Spin Tor zugelassen. Letzteres ist bienengefährlich und darf nur eingesetzt werden, wenn in der Rebfläche nichts blüht! Die Behandlung kleinerer Flächen kann dabei auch mittel-, wasser- und umweltschonend mit einer Rückenspritze erfolgen.
Entscheidend für eine ausreichende Wirkung ist, nicht zu früh zubehandeln, sondern erst, wenn die ersten Fraßschäden sichtbar werden. Alternativ kann auch durch nächtliches Absammeln von Raupen und Rhombenspannern ab Einbruch der Dunkelheit ein guter Bekämpfungserfolg erreicht werden.
Austriebsbehandlung gegen Schadmilben
Starker Vorjahresbefall mit Roter Spinne oder das Auffinden vieler Überwinterungseier an den Knospen kann eine Austriebsbehandlung mit Öl notwendig machen. Kräuselmilbe tritt vornehmlich an jungen Anlagen bis ungefähr zum 4. Standjahr auf. Pockenmilben sind nur bei extrem starkem Befall bekämpfungswürdig. Generell sollte das ganze Jahr über auf Raubmilbenschonung und in Junganlagen auf Ansiedlung von Raubmilben geachtet werden. Bei einer Spritzung gegen Schadmilben mit Öl muss für einen ausreichenden Bekämpfungserfolg unbedingt folgendes beachtet werden:
- Stämmchen und Ruten tropfnass spritzen. Dafür muss jede Gasse befahren werden
- Den Termin beachten, d.h. im Wollestadium kurz vor dem Aufbruch der Knospen behandeln
- Es sollte warm sein, möglichst über 15° C und möglichst windstill
Esca
Im vergangenen Sommer 2019 zeigten sich wieder verbreitet Esca-Symptome an den Blättern sowie Schäden in Form von Stockausfällen als Folge der Esca-Schaderreger. Damit die Rebanlagen ein sinnvolles Alter erreichen, sollte in regelmäßigen Abständen nachgepflanzt werden. Infizierte Reben sollten auf jeden Fall aus der Anlage entfernt werden. Aus phytosanitärer Sicht sollte keine Lagerung in der Nähe von Rebflächen stattfinden. Das Mittel Vintec enthält als Wirkstoff den Trichoderma-Pilz und soll vorbeugend auf Wunden ausgebracht werden. Als natürlicher Gegenspieler soll dadurch die Besiedlung der Rebstöcke durch Esca-Schadpilze reduziert werden. Bereits sichtbar oder unsichtbar befallene Altrebstöcke können durch eine Behandlung mit Vintec jedoch nicht geheilt werden.
Anwendungsempfehlungen von Vintec
- Zulassung für die Anwendungen im Freiland (Tafel- und Keltertrauben) sowie in der Pflanzguterzeugung (Anwendung an Unterlagen & Edelreiser sowie an Pfropfreben)
- Aufwandmenge beträgt 200 g/ha in 100 l Wasser (2g/l).
- Spritzvorrichtung muss frei von Fungizidrückständen sein
- Tagestemperaturen von mindestens 10°C müssen vorliegen
- Nach der Anwendung sollte für 24 Stunden kein Frost bzw. Starkregen auftreten. Sollte dies dennoch der Fall sein, kann die Anwendung einmalig nach einem Abstand von mindestens sieben Tagen wiederholt werden.
- Eine Anwendung sollte möglichst nicht während des Rebenblutens erfolgen, da hier ein Abschwemmen möglich ist. Sofern das Rebenbluten einsetzt, sollte eine Behandlung nach Beenden des Rebenblutens durchgeführtwerden.
- Generell sollten besonders stammnahe Wunden bzw. Wunden am Stammkopf berücksichtigt werden. Schnittwunden an der einjährigen Bogrebe müssen nicht behandelt werden.
- Das Produkt kann kostengünstig mit Rücken-Spritzgeräten ausgebracht werden. Bei einer Anwendung mit Rückenspritzen wird eine Konzentration von 0,2 % empfohlen, also 20 g je 10 Liter.
Vorschriften und Betriebskontrollen
Düngung
Wer wesentliche Nährstoffmengen (> 50kgN/ha und > 30kgP/ha) ausbringt, ist verpflichtet:
- ab einer bestimmten Betriebsgröße einen Nährstoffvergleich zu erstellen. Hierbei unterscheidet man sog. „Rote“ und „Grüne“ Gebiete. Nähstoffvergleich ist erforderlich für Betriebe mit Flächen im Roten Gebiet ab 1 ha Rebfläche (bzw. > 10 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche) und ab 3 ha Rebfläche (bzw. 20 ha landw. Nutzfläche) in sogenannten Grünen Gebieten. Die Kulisse der Nitratgebiete (Rote Gebiet) befindet sich unter: https://www.lel-web.de/app/ds/lel/a3/Online_Kartendienst_extern/Karten/41969/index.html (Der Aufbau der Detail-Karte kann eine gewisse Zeit dauern) Nährstoffvergleiche müssen ab 31. März bei Betriebskontrollen für das zurückliegende Jahr vorgelegtwerden können. Zusätzlich ist für Stickstoff ein 3-jähriger und für Phosphor ein 6 jähriger Vergleich zu erstellen (Werte der zurückliegenden Nährstoffvergleiche verwenden). Daraus ermitteln sich die sog. Kontrollwerte. Die Aufbewahrungsfrist beträgt sieben Jahre.
- Bedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat vor der Düngung durchführen: Rebflächen, die gleich gedüngt werden, können in einem Ausdruck zusammengefasst werden.
- Bodenuntersuchung für Stickstoff in Roten Gebieten (ab einer Summe von 0,3 ha Rebfläche im Nitratgebiet): Hierbei genügt es eine Bodenprobe pro Bewirtschaftungseinheit durchzuführen. Alle Rebflächen innerhalb der Roten Gebiete können als eine Bewirtschaftungseinheit betrachtet werden.
- Verpflichtung zur Untersuchung von Phosphor (Grundnährstoffuntersuchung): Für alle Schläge > 1 ha muss eine Grundbodenuntersuchung auf den Nährstoff Phosphor vorliegen, die nicht älter ist als sechs Jahre.
Entsprechende Hilfen und weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite auf dem Portal „Düngung BW“ unter: https://www.duengung-bw.de/nbb-nid-landwirt-facelet-prod/
Fortbildung Sachkunde
Die Nachweise für den zurückliegenden Fortbildungszeitraum sind aufzubewahren und bei Verlangen vorzuzeigen.
Gerätekontrolle
Bitte überprüfen Sie die Prüfplakette aller eingesetzten Sprüh- und Spritzgeräte auf Gültigkeit für 2020. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch mit Schlepper betriebene Herbizidspritzen prüfpflichtig sind.
Dokumentation Pflanzenschutz
Die Pflanzenschutzmaßnahmen müssen dokumentiert werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt drei Jahre. Formulare finden Sie auch auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes Heilbronn (Fachinformationen Weinbau) im Infodienst.
Herbizideinsatz
Gewöhnlich wird der Unterstockbereich kurz vor dem Rebenaustrieb mit einem zugelassenen Herbizid behandelt. Besonders bei systemisch wirkenden Mitteln ist darauf zu achten, möglichst keine grünen Rebteile zu treffen.
Minimierungsgedanken zum verantwortungsvollen Herbizideinsatz
Der räumliche Anwendungsbereich von Herbiziden ist auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Das Behandlungsband im Unterstockbereich muss so schmal wie möglich gehalten werden (30 bis max. 40 cm). Ausnahmen gelten natürlich für terrassierte Handarbeitslagen, bei denen eine Bodenpflege durch ganzflächigen Herbizideinsatz unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nahezu alternativlos ist.
Am Zeilenende, also unmittelbar nach dem Anker, muss die Behandlung mit Herbizid beendet sein. Eine Behandlung auf öffentlichem Gelände und auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie z.B. am Wegrand oder an Böschungen, ist verboten. Es dürfen nur landwirtschaftlich, gartenbaulich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen behandelt werden. Unsachgemäße Anwendung wird geahndet und schädigt gleichzeitig auch den Weinbau in seiner Außendarstellung!
Sonstiges
- Stickstoffhaltige Dünger, also auch sog. „Volldünger“, werden erst zum Rebenaustrieb gestreut. Die Reben benötigen den Stickstoff hauptsächlich erst zur Blüte. Die erste Zeit nach dem Austrieb wächst die Rebe von den eingelagerten Reservestoffen.
- Weiterführende Informationen zum Pflanzenschutz finden sich auf der Internetseite der Weinbauschule Weinsberg unter: https://lvwo.landwirtschaft-bw.de/pb/Lde/Startseite/Fachinformationen/Rebschutz Hier sind auch verschiedene Broschüren zu Pflanzenschutzmitteln für Kelter- und Tafeltraubenanbau sowie Haus- und Kleingarten, Herbiziden sowie Hinweise zur Resistenzvermeidung zu finden
Der nächste Hinweis erfolgt anlassbezogen voraussichtlich im April.
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