Pheromonausbringung unter Berücksichtigung der Corona-Lage
Durch die aktuelle Corona-Situation gibt es auch Einschnitte im Weinbau. Bei der Pheromonausbringung die um das erste April-Wochenende herum bis spätestens vor Ostern erfolgt, gibt es einiges zu beachten. Rechtzeitig Überlegungen, wie die Aushängung unter Berücksichtigung der aktuellen Corona- Lage durchgeführt werden kann, sind notwendig.
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Erwartungsgemäß deutet sich ein früher Austrieb an. Beim Temperaturrückgang in den nächsten Tagen sind örtlich Minusgrade möglich. Dies kann in frühen Lagen bei entsprechenden Frosttemperaturen Schäden in der Wolle verursachen.
Die aktuelle Corona-Situation bedeutet in vielen Bereichen starke Einschnitte. Es ist damit zu rechnen, dass durch die Situation der Saisonarbeitskräfte es auch im Weinbau zu arbeitswirtschaftlichen Engpässen kommen wird.
Um Arbeitszeit bei der Jungfeldpflege zu sparen, kann im Pflanzjahr die Unkrautregulierung chemisch z.B. mit dem Mittel Devrinol FL erfolgen. Die Anwendung erfolgt als Vorauflaufherbizid nach der Pflanzung vor dem Austrieb.
Für die Stockarbeiten muss ggf. ein verstärkter maschineller Einsatz in Betracht gezogen werden. Hier gilt es sich frühzeitig betrieblich darauf einzustellen.
Hinweise zur Pheromonausbringung
Bei der Ausbringung der Pheromonampullen muss auf die Einhaltung der Maßnahmen zum Infektionsschutz (korrekte Hust- und Nies- Etikette, gute Händehygiene und vor allem das Abstandhalten von 2m) geachtet werden.
Es gilt zudem, die Vorgaben der neuen Corona-Verordnung zu berücksichtigen.
Nach § 3 Abs. 3 der aktuellen Verordnung sind “sonstige Versammlungen“ untersagt. Dies ist bei der Organisation der Pheromonausbringung und auch nach deren Abschluss unbedingt zu beachten. Gruppen dürfen nur innerhalb von zusammenwohnenden eigenen Familienmitgliedern gebildet werden. Da Rentnerinnen und Rentner zur Risikogruppe mit schweren Krankheitsverläufen gehören, sind diese zudem vor einem erhöhten Ansteckungsrisiko zu schützen. Bitte verzichten Sie daher, soweit möglich, auf deren Beteiligung.
Anwendergemeinschaften müssen sich daher rechtzeitig überlegen, wie die Aushängung unter Berücksichtigung der aktuellen Corona- Lage durchgeführt werden kann. Empfohlen wird, dass die Aushängenden nach Möglichkeit zeitlich und räumlich getrennt voneinander die Ausbringung vornehmen.
Die Wetterprognose zeigt einen Temperaturrückgang in den nächsten Tagen. Dies sollte, in Bezug auf die auflaufenden Temperatursummen, wieder etwas Fahrt herausnehmen. Es bleibt bei der Empfehlung, dass um das erste April-Wochenende herum aber spätestens vor Ostern, die Ampullen hängen sollten.
Bitte denken sie auch an die persönliche Schutzausrüstung (Nitril- Handschuhe) bei der Ausbringung.
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