Kritik an der Entscheidung des Bundesrates zur Düngeverordnung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27.03.2020 den lange umstrittenen Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Düngeverordnung angenommen. Klaus Schneider (DWV-Präsident) äußert sich kritisch über die Verschärfung des Düngerechts.
- Veröffentlicht am

Die Bundesländer haben am 27.03.2020 einer von der EU geforderten Verschärfung des Düngerechts zugestimmt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27.03.2020 den lange umstrittenen Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Düngeverordnung angenommen. Erforderlich war diese Neuregelung geworden, um hohe tägliche Strafzahlungen für Deutschland zu vermeiden, die im Rahmen des von der EU-Kommission angestrebten Vertragsverletzungsverfahrens wegen Nichteinhaltung von Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie vorgesehen waren. Die am 27.03.2020 angenommene Düngeverordnung geht auf einen Kompromissvorschlag des Saarlandes zurück, in dem auch wegen der Corona-Krise eine Umsetzung von Teilen der Verordnung erst ab 1. Januar 2021 vorgeschlagen wurde. Dies betrifft u.a. die Abgrenzung der Roten Gebiete (Stichwort: Binnendifferenzierung) und die Änderungen der Landesdüngeverordnungen.
In seiner Kritik zu dieser Entscheidung des Bundesrates äußerte sich DWV-Präsident Klaus Schneider (DWV) wie folgt: “Der von berufsständischer Seite erhobenen Forderung, sich die Zeit zu nehmen, Gründlichkeit vor Schnelligkeit zu setzen, um fachkonforme und praktikable Lösungen zu finden, wurde leider nicht entsprochen.“
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.