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Corona-Hilfen

Corona-Hilfen des Bundes: Antrag online verfügbar

Ab sofort können auch Landwirte einen Antrag für die Corona-Hilfen stellen. Die Antragstellung kann ausschließlich online über die Bundesländer erstellt werden. In Bayern über das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/. Postalisch eingereichte Anträge, werden ab sofort nicht mehr bearbeitet.

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Alexander Stein/Pixabay.com
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Soforthilfe Bund

Der ab sofort mögliche Antrag gilt auch für Landwirte, also auch für alle Winzer. Staffelung der nicht rückzahlbaren Einmalzahlungen von bis zu:

  • 9.000 Euro für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), bzw.
  • 15.000 Euro für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

Soforthilfe Bayern

Bei bis zu 10 Beschäftigten sind jetzt auch Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion antragsberechtigt. Die möglichen Unterstützungen sind jetzt wie folgt gestaffelt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige 9.000 Euro
  • bis zu 10 Erwerbstätige 15.000 Euro
  • bis zu 50 Erwerbstätige 30.000 Euro
  • bis zu 250 Erwerbstätige 50.000 Euro

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Bundesländer, in Bayern über das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ „Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Soforthilfe nur hier.“

Nach der Eingabe der Anzahl der Beschäftigten erkennt und entscheidet das Programm, ob das bayerische oder bundesdeutsche Soforthilfe-Programm zur Anwendung kommt. Es erscheint automatisch das einschlägige Antragsformular (Bund oder Land).

Anträge, die per PDF oder per Post an die Bewilligungsbehörden gesendet werden, werden ab sofort nicht mehr bearbeitet.

Nach der erfolgreichen Antragsstellung erhält der Antragsteller eine automatische Eingangsbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Wenn bei bereits gestelltem Antrag von inzwischen höheren Konditionen des Bundes- oder Landesprogramms profitiert werden soll, kann ein neuer elektronischer Antrag gestellt werden. Es ist in diesem Fall unabhängig davon, ob schon einen Bescheid vorliegt oder bereits eine Auszahlung erfolgt ist, im elektronischen Antragsformular ein hierfür vorgesehenes Feld anzukreuzen.

Aktuelle Meldungen zur Corona-Pandemie

Der Fränkische Weinbauverband stellt auf www.frankenwein-aktuell.de - Winzer intern - Winzer Blog nach bestem Wissen und möglichst aktuell Meldungen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Weinbau zusammen. Diese sind allgemeine Auskünfte und beziehen sich auf die jeweils aktuell bekannte Sachlage, die sich allerdings sehr schnell ändern kann. Wir bitten um Verständnis dafür, dass keine Aussagen zu Einzel- und Spezialfällen bzw. zu einzelnen Rechtsangelegenheiten gemacht werden.

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