Sonnenbrandgefahr beachten
In den meisten Anlagen findet man Beeren von schrotkorngroß bis Beginn Traubenschluss. Innerhalb der Anlagen ist es auch möglich, dass es Entwicklungsunterschiede gibt. Vor alle bei den Sorten Riesling und Lemberger sind je nach Blühbedingungen und Wuchskraft stärkere Ausrieselungen zu erkennen. Dasselbe gilt für frostgeschädigte Anlagen, dort befinden sich die Trauben mit einem deutlichen Entwicklungsrückstand mitunter noch im Vorblütebereich. Bei den zurzeit herrschenden Temperaturen sollten zudem die anstehenden Entblätterungsmaßnahmen durchgeführt werden, bevor die Sonnenbrandgefahr zu stark ansteigt.
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Allgemeine Situation
Die Temperaturen bewegen sich in dieser Woche um die 25° Marke und liegen damit auf einem moderaten sommerlichen Niveau. Eine Hitzewelle ist auch in den mittelfristigen Prognosen aktuell nicht in Sicht. Meist lagen die Niederschläge am vergangenen Wochenende unter zehn Liter pro Quadratmeter, örtlich wurden bei Gewitterniederschlägen jedoch auch bis zu 40 L/m² gemessen. In dieser Woche sind ab heute Abend nochmals teils gewittrige Niederschläge prognostiziert.
Im Vergleich zu den Hitzephasen 2018 und 2019, als die Beeren- und Wuchsentwicklung teils stagnierte, kann aktuell von einer kontinuierlichen Zunahme ausgegangen werden. Die meisten Anlagen liegen in der phänologischen Entwicklung in einer Bandbreite zwischen BBCH 73 bis 77 (Beeren schrotkorngroß bis Beginn Traubenschluss). Auch innerhalb einzelner Anlagen sind die Entwicklungsunterschiede bedingt durch die verzettelte Blüte nach wie vor stark ausgeprägt. Insbesondere bei Riesling, Lemberger und in teilweise frostgeschädigten Anlagen sind je nach Blühbedingungen und Wuchskraft stärkere Ausrieselungen zu erkennen, die über das gewünschte Maß zur Traubenauflockerung hinausgehen. Bei Burgundersorten zeigt sich je nach Klon zudem eine verstärkte Mischbeerigkeit.
In frostgeschädigten Weinbergen ist inzwischen ein ordentlicher Wachstumsschub zu erkennen, bei den meisten Sorten fehlt jedoch wie bereits beschrieben der Traubenansatz am Wiederaustrieb. Sofern Trauben vorhanden sind, befinden sich diese mit einem deutlichen Entwicklungsrückstand mitunter noch im Vorblütebereich.
Weinbauliche Arbeiten
Inzwischen sind die Anlagen zumeist geheftet, teilweise gegipfelt und auch oft schon entblättert. Bei den aktuell moderaten Temperaturen können noch ausstehende Entblätterungsmaßnahmen weitestgehend bedenkenlos durchgeführt werden. Dennoch sollte die allmählich steigende Sonnenbrandgefahr berücksichtigt werden, insbesondere wenn die Entblätterung vor einer angekündigten Hitzewelle stattfindet.
Bis zum Weichwerden besteht (in erster Linie in Premiumanlagen) die Möglichkeit der Traubenteilung. Neben der Ertragsreduktion wird durch die Maßnahme vor allem eine lange Gesunderhaltung der Trauben erreicht. Beerenverletzungen durch Schnitte sind im grünen Zustand unbedenklich und trocknen ein.
Zunehmend wird von Krankheitsbefall insbesondere durch Peronospora in frostgeschädigten Anlagen berichtet, mitunter ist je nach Lage auch Botrytis an den Triebachsen zu finden. Auch wenn es durch fehlende Ertragsaussichten schwer fällt, ist es notwendig, durch entsprechende Pflegearbeiten bzw. Maschineneinsatz für eine einigermaßen gute Durchlüftung der Laubwand zu sorgen.
Pflanzenschutz
Die Trauben befinden sich mindestens bis zum Stadium Erbsengröße in der empfindlichen Entwicklungsphase. Auch in weitentwickelten Anlagen gibt es durch die blütebedingte Inhomogenität vielfach noch später entwickelte Trauben, so dass auch dort weiterhin die Gefahr von Neuinfektionen durch Peronospora und Oidium besteht. Spritzabstände von etwa 12 Tagen sind unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens und möglicher Gewitterniederschläge nun möglich. Zum Einsatz kommt die 3,5 bis 4-fache Basisaufwandmenge. In stark frostgeschädigten Anlagen kann die Aufwandmenge entsprechend der Laubwandhöhe angepasst werden. Beachten Sie immer die Gebrauchsanleitung, denn nicht alle Mittel sind mit der konstanten Steigerung der Basisaufwandmenge zugelassen. Achten Sie beim Einsatz resistenzgefährdeter Fungizide unbedingt auf einen konsequenten Wirkstoffgruppenwechsel und das Resistenzmanagement.
Peronospora:
Aus vielen Gemarkungen werden seit der letzten Woche einzelne neue Befallsstellen gemeldet, insbesondere in frostgeschädigten Anlagen wird mitunter auch von stärkeren Befällen berichtet. Lokale Gewitterniederschläge am Wochenende waren bei vorhandenen Ölflecken eine gute Möglichkeit zur Weiterverbreitung auf ungeschütztem Gewebe.
Daher ist es nicht ausgeschlossen, dass in Verbindung mit den starken Neuzuwächsen weitere Befallsstellen an den Blättern oder auch an den Trauben auftauchen werden. Aufgrund des späten Zeitpunktes (Ende Juni) und der durchgeführten Behandlungen ist jedoch keine schlagartige Explosion des Befalls zu erwarten.
In befallsfreien Lagen reicht zur Gesunderhaltung der Einsatz eines möglichst raubmilbenschonenden Kontaktfungizides mit kurzer Wartezeit aus. Der Zusatz von Veriphos (phosphorige Säure) wird in frostgeschädigten Anlagen mit noch unvollständiger Laubwand weiterhin empfohlen, in allen anderen Fällen sollte aufgrund möglicher Rückstände in den Trauben darauf verzichtet werden.
Bei stärkerem Befall oder Spritzungen nach Gewitterregen sollte zur Verbesserung der Wirkungssicherheit ein tiefenwirksames bzw. kurativ wirkendes Produkte eingesetzt werden.
Oidium:
Bisher wurde noch kein Befall aus dem Gebiet gemeldet. Grundsätzlich werden Oidiuminfektionen durch eventuelle Behandlungslücken im Blütezeitraum jetzt sichtbar, denn bei aktuell auftauchendem Befall liegt die Infektion bereits zwei bis drei Wochen zurück. Daher sollte jetzt eine intensive Kontrolle auf Befallsstellen an Blättern und Trauben durchgeführt werden. Beginnender Befall ist zunächst an Einzelbeeren mit einem weißen Pilzgeflecht zu erkennen, an den Blättern zeigt sich auf der Blattoberseite eine Aufhellung, während auf der Unterseite an dieser Stelle die Blattadern dunkler erscheinen. Aktuell können bei beginnendem Befall noch Sondermaßnahmen (Stopp-Spritzungen) durchgeführt und damit die weitere Ausbreitung unterbunden werden. Hat sich der Oidiumpilz aber bereits in der Anlage etabliert ist eine Tilgung von Oidiumbefall kaum mehr möglich. Kontaktieren Sie bei auftretendem Befall bitte die Weinbauberatung!
Unter Beachtung des Resistenzmanagementes kommt bei anstehenden Behandlungen nochmals ein organisches Präparat der neueren Generation wie z.B. Talendo, Dynali oder Vivando bzw. Kusabi zum Einsatz. Die Produkte der Wirkstoffgruppe K (Vivando und Kusabi) sollten -wie bereits in den letzten Rebschutzhinweisen beschrieben- aufgrund der unsicheren Resistenzsituation in dieser Saison vorbeugend nur einmalig zum Einsatz kommen.
Botrytis:
Kurz vor dem Traubenschluss können letztmalig das Stielgerüst und die Beerenansatzstellen vor späteren Infektionen durch Botrytis geschützt werden. Diese Behandlung ist als Versicherung zu sehen und kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr nachgeholt werden. In Rebanlagen, in denen die Trauben sich schlecht geputzt haben und in Anlagen mit bekanntermaßen kompakten Trauben ist die Behandlung sinnvoll. Geeignete Präparate sind z.B. Switch, Teldor oder Prolectus. Beim ebenfalls möglichen Einsatz von Cantus und Kenja sollte die Kreuzresistenz zu den Oidiumpräparaten der Wirkstoffgruppe „L“ bedacht werden.
Vorbeugende, indirekte Maßnahmen gegen Fäulen sind ein später Laubschnitt, eine frühzeitige Entblätterung der Traubenzone und der Verzicht auf stickstofffreisetzende Bodenbearbeitungen.
Traubenwickler:
Außerhalb der Pheromongebiete hat der Flug der zweiten Traubenwicklergeneration begonnen. Ein Flughöhepunkt ist derzeit noch nicht zu erkennen. Orientieren Sie sich im Internet bei VitiMonitoring oder an den örtlichen Informationsquellen über die genaue Situation und eine eventuelle Behandlungsnotwendigkeit. Außerhalb der Verwirrflächen liegt der optimale Behandlungstermin mit einem Insektizid etwa sieben bis zehn Tage nach dem Flughöhepunkt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Neueinstufung des Mittels „Steward“ als bienengefährlich. Ein Einsatz von B1-Mitteln ist bei blühendem Unterwuchs nicht möglich!
Stiellähme:
Insbesondere empfindliche Sorten (z.B. Dornfelder, Regent, Merlot, Riesling, Cabernet Blanc) können zur Stärkung des Stielgerüsts mit magnesiumhaltigen Blattdüngern während des Traubenwachstums behandelt werden. Zum Einsatz kommen z.B. Bittersalz oder Lebosol Magnesium 400SC. Hierbei unbedingt die Anwendungsempfehlung (Gebrauchsanleitung) in Kombination mit Pflanzenschutzmitteln beachten.
Herbizide:
Vorhandene Stocktriebe sollten vor dem Einsatz glyphosathaltiger Herbizide entfernt werden. Um eine Aufnahme der Wirkstoffe über die Wunden zu vermeiden, sollten diese eingetrocknet und verschorft sein (Mindestens zwei bis drei Tage nach dem Ausbrechen). Generell ist bei der Herbizidausbringung darauf zu achten, dass die Mittel nur innerhalb von Rebflächen und bei entsprechender Notwendigkeit eingesetzt werden. Eine Ausbringung beispielsweise auf dem Vorgewende, Wegrändern, Böschungen oder Wasserstaffeln ist nicht erlaubt!
Abdrift vermindern:
Die Gesamtgesellschaft steht dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln immer kritischer gegenüber. Daher sollten wir bestrebt sein dieses Thema nicht noch zusätzlich anzuheizen. Abdrift in Gärten oder in Nachbarkulturen ist daher unbedingt zu vermeiden. Die erste Möglichkeit hierzu besteht in der Verwendung von Abdrift mindernden Düsen z.B. Injektordüsen. Außerdem ist hier die Spritznebelbildung fast nicht mehr zu sehen („Weg mit der Wolke“). Im Betrieb befindliche Sprühgeräte sollten keine Hohlkegeldüsen mehr aufweisen. Sind vor Abdrift zu schützende Nachbarkulturen (Obstbau, Gärten, öffentliche Anlagen, ökologisch bewirtschaftete Flächen) vorhanden, wird zur Minimierung der Abdrift empfohlen mindestens die ersten beiden Behandlungsgassen nur in Richtung des eigenen Grundstückes zu behandeln.
Verschiedenes
- Umstrukturierung: Bis 15. Juli müssen alle Tropfschlauch- bzw. Pfropfrebenrechnungen sowie noch fehlende Pflanzgenehmigungen beim Landwirtschaftsamt eingegangen sein. Dies ist ein Ausschlusstermin!
- Ohrwürmer sind massenhaft vorhanden. Sie lieben die Dunkelheit und „nisten“ sich daher mit Vorliebe in kompakten Trauben und verdichteten Laubwänden ein. Alle Maßnahmen, die eine Lockerung der Trauben und der Laubwand mit sich bringen und Licht rein lassen, wirken daher einer Besiedlung entgegen.
PAMIRA-Sammelaktion
BAG-Agrarzentrum Neuenstein | 07.07.2020 - 09.07.2020 | 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr |
ZG Tauberbischofsheim | 03.11.2020 - 04.11.2020 | 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16:30 Uhr |
BAGeno Markelsheim | 05.11.2020 - 06.11.2020 | 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr |
Sonstige Hinweise
- Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel -insbesondere zu den Themen Anwenderschutz und Bienenschutz- sind zu beachten.
- Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegeränder und Böschungen ist nicht zulässig!- Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
- Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen.
- Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
- Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten.
Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt voraussichtlich am Mittwoch, 08. Juli.
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