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Rebschutzhinweis Main-Tauber-Kreis

Überwiegend sehr guter Gesundheitszustand der Rebanlagen

Aktuell liegen die Temperaturen um die 25° Marke. Es gibt keine große Hitze bzw. längere Nässephasen. Der Spritzabstand kann unter Berücksichtigung der Niederschlagssituation, des Neuzuwachses und des geplanten Abschlusstermins in weitestgehend befallsfreien Anlagen im Bereich von 12-14 Tagen liegen. Die Vorgaben der Absatzorganisationen sind hier zwingend zu beachten!

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Krampfl
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Allgemeine Situation und weinbauliche Arbeiten

Die Temperaturen bewegen sich in den nächsten Tagen weiterhin um die 25° Marke. Weder eine andauernde Nässephase noch große Hitze ist derzeit vorhergesagt. Ungewöhnlich für den Sommermonat Juli sind die teilweise kühlen Nachttemperaturen mit Werten im einstelligen Bereich.
Der Gesundheitszustand der Rebanlagen ist überwiegend sehr gut, nur punktuell sind einzelne Ölflecken zu finden. Inzwischen ist lagenweise jedoch auch Oidiumbefall an Trauben und Blättern zu sehen. Die Rebenentwicklung in nicht geschädigten Anlagen liegt im Bereich zwischen „Trauben hängen“ und Traubenschluss.
Bei noch anstehenden Entblätterungsmaßnahmen sollte die aufgrund des Entwicklungsstands erhöhte Sonnenbrandgefahr berücksichtigt werden, insbesondere wenn sich eine hochsommerliche Witterungsphase ankündigt. Sobald sich die Trauben verfärben bzw. weich werden geht die Gefahr für Sonnenbrand dann wieder zurück.
Stärker frostgeschädigte Weinberge haben nach einem Wachstumsschub inzwischen meist den oberen Draht erreicht und die nachgetriebenen Trauben befinden sich allmählich in der Blüte. Im Vergleich zum Jahr 2011 ist die Entwicklung der zweiten Generation um mindestens 10-14 Tage verzögert. Nur bei optimalen Bedingungen wird es daher möglich sein, die (wenigen nachgetriebenen) Trauben der zweiten Generation bzw. Geiztriebtrauben sinnvoll zu Wein verarbeiten zu können. Darüber hinaus gibt es geschädigte Anlagen, die durch fehlende Vitalität im Wachstum noch weit zurückhängen, hier sollte dringend über Ausbrecharbeiten eingegriffen werden, um das Zielholz für das kommende Jahr zu stärken.

Pflanzenschutz

Unter Berücksichtigung der Niederschlagssituation, des Neuzuwachses und des geplanten Abschlusstermins kann der Spritzabstand in weitestgehend befallsfreien Anlagen im Bereich von 12-14 Tagen liegen. In nicht frostgeschädigten Beständen wird der vierfache Basisaufwand bzw. die höchstzugelassene Aufwandmenge empfohlen. In stark frostgeschädigten Anlagen kann die Aufwandmenge entsprechend der Laubwandhöhe und des Entwicklungsstandes angepasst werden.
Produkte mit einer Wartezeit von 56 Tagen sollten ab sofort nicht mehr zum Einsatz kommen. Noch notwendige Herbizidmaßnahmen sollten rechtzeitig vor der Abschlussbehandlung eingeplant werden.

Terminierung der Abschlussbehandlung aufgrund der frostbedingten Entwicklungsunterschiede:
Grundsätzlich sind die Vorgaben der Absatzorganisationen hinsichtlich Mittelwahl und Terminierung der Abschlussspritzung zwingend zu beachten.

  • Nichtgeschädigte Anlagen, sollten spätestens in der ersten Augustwoche zum letzten Mal behandelt werden. Ausgehend von diesem Abschlusstermin können jetzt die restlichen Pflanzenschutzmaßnahmen mit entsprechenden Spritzabständen von 10-14 Tagen terminiert werden – je nach Wettersituation und Befallsdruck.
  • Anlagen mit Totalfrost tragen so gut wie keine Trauben der ersten Generation und mehr oder weniger Nachzüglertrauben. Im Vergleich zu 2011 sind die zu erwartenden Erntemengen aus der zweiten Generation abhängig von Lage und Rebsorte meist deutlich niedriger. Dennoch wird angesichts teilweise fehlender Weinbestände von den Vermarktungsbetrieben angestrebt, auch diese (wenigen) Trauben zu ernten. Grundvoraussetzung dafür sind gesunde, vor allem oidiumfreie Trauben. Wegen deren verspäteter Gesamtentwicklung und zudem später einsetzender Holzausreife kann -in enger Abstimmung mit dem Vermarktungsbetrieb- bei im August noch hohem Infektionsdruck die Spritzstrategie um einen Spritzrhythmus nach hinten verschoben werden. Das bedeutet, dass die Abschlussbehandlung in diesen Flächen bis etwa 20. August durchgeführt werden sollte. Wenn eine Spätbehandlung erfolgt, sollten zur Sicherheit nur Pflanzenschutzmittel mit einer Wartezeit von maximal 21 Tagen zum Einsatz kommen.
  • Teilgeschädigte bzw. in Teilbereichen geschädigte Anlagen, die sowohl Trauben der ersten wie auch der zweiten Generation tragen, werden wie „ Nichtgeschädigte Weinberge“ behandelt. Dort ist auch die Gesamtlaubentwicklung entsprechend weiter vorangeschritten als bei Anlagen mit Totalschäden.

Oidium:
Ab dem Stadium Erbsengröße verkorken die Spaltöffnungen und die Gefahr von Neuinfektionen geht zurück, somit ist für die meisten Trauben die anfälligste Entwicklungsphase in bis jetzt befallsfreien Beständen überstanden. Allerdings sind in späteren Lagen und durch die vielfach verzettelte Blüte auch noch später entwickelte Trauben zu finden. Zurückliegende Infektionen könnten außerdem zeitverzögert erst in den kommenden Tagen sichtbar werden. Kontrollieren Sie ihre Anlagen daher genau und kontaktieren Sie bei auftretendem Befall die Weinbauberatung!
Achten Sie bei der Mittelwahl in ihrer Spritzfolge auf einen Wirkstoffgruppenwechsel, bei noch drei ausstehenden Behandlungen werden nochmals beispielsweise Vegas, Dynali oder Talendo bzw. sofern in dieser Saison noch nicht eingesetzt auch Kusabi oder Vivando empfohlen.
In unkritischen Anlagen und weit entwickelten Beständen können die letzten beiden Behandlungen mit reinen Azolpräparaten (wie z.B. Topas, Systhane, Misha, Sarumo) oder alternativ auch mit Vitisan (+0,2% Wetcit) bzw. Kumar durchgeführt werden.
Bei stärkerem Befall sollte als Sondermaßnahme eine (mehrmalige) Stoppspritzung mit einem Backpulverpräparat (Vitisan oder Kumar) erfolgen. Hierbei wird es mit zunehmendem Dichtwerden der Trauben schwieriger ins Traubeninnere zu gelangen. Bei leichtem Befall, der über wenige einzelne Beeren hinausgeht, wird empfohlen der Brühe bei den regulären Maßnahmen ein Backpulverpräparat beizumischen.

Peronospora:
Viele Bestände sind nach wie vor befallsfrei, allerdings zeigen sich auch einzelne Gemarkungen und Lagen mitnennenswertem Befall.
Durch die überwiegend trockene Witterung ist der Infektionsdruck aktuell als gering einzuschätzen und eine allgemeine Weiterverbreitung in den nächsten Tagen nur schwer möglich. Sofern das Stadium Erbsengröße erreicht ist, gilt es nun in erster Linie das zuwachsende Gipfellaub zu schützen. Bei älteren und mehrfach geschützten Blättern sind Neuinfektionen schwierig.
In weitestgehend befallsfreien Lagen reicht der Einsatz eines möglichst raubmilbenschonenden Kontaktfungizides mit kurzer Wartezeit (z.B. Folpan 80 WDG, Folpan 500 SC) aus. Der Zusatz von phosphoriger Säure wird nun nicht mehr empfohlen. Nur in stärker befallenen Anlagen oder bei wider Erwarten höheren Niederschlagsmengen ist der Einsatz von einemkurativen Wirkstoff sinnvoll.

Botrytis:
Kurz vor dem Traubenschluss können letztmalig das Stielgerüst und die Beerenansatzstellen vor späteren Infektionen durch Botrytis geschützt werden. Diese Behandlung ist als Versicherung zu sehen und kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr nachgeholt werden.
In Rebanlagen, in denen die Trauben sich schlecht geputzt haben und in Anlagen mitbekanntermaßen kompakten Trauben ist die Behandlung sinnvoll. Geeignete Präparate sind z.B. Switch, Teldor oder Prolectus. Beim ebenfalls möglichen Einsatz von Cantus und Kenja sollte die Kreuzresistenz zu den Oidiumpräparaten der Wirkstoffgruppe „L“ bedacht werden. Vorbeugende, indirekte Maßnahmen gegen Fäulen sind ein später Laubschnitt, eine frühzeitige Entblätterung der Traubenzone und der Verzicht auf stickstofffreisetzende Bodenbearbeitungen.

Stiellähme:
Insbesondere empfindliche Sorten (z.B. Dornfelder, Regent, Merlot, Riesling, Cabernet Blanc) können zur Stärkung des Stielgerüsts mit magnesiumhaltigen Blattdüngern während des Traubenwachstums behandelt werden. Zum Einsatzkommen z.B. Bittersalz oder Lebosol Magnesium 400SC. Hierbei unbedingt die Anwendungsempfehlung(Gebrauchsanleitung) in Kombination mit Pflanzenschutzmitteln beachten.

Traubenwickler:
Der Flug der zweiten Generation des Traubenwicklers hält weiterhin an. Orientieren Sie sich im Internet bei VitiMonitoring oder an den örtlichen Informationsquellen über die genaue Situation in ihrer Gemarkung und eine eventuelle Behandlungsnotwendigkeit.
Außerhalb von Verwirrflächen sollte falls behandelt wird ca. acht Tage nach Erreichen des Flughöhepunkts ein Einsatz eineszugelassenen Insektizids eingeplant werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Neueinstufung des Mittels „Steward“ als bienengefährlich. Ein Einsatz von B1-Mitteln ist bei blühendem Unterwuchs nicht möglich!

Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53 gegen Kirschessigfliege in Weinrebe:
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Minecto One (Wirkstoff: Cyantraniliprole) eine Zulassung gegen die Kirschessigfliege in Weinrebe (Tafel- und Keltertraube) vom 15. Juli bis zum 11. November 2020 für 120 Tage erteilt. Das Mittel kann nach Befallsbeginn und Warndienstaufruf ab Beginn der Reife bis zur Lesereife der Beeren (BBCH 81 bis 89) mit 0,125 kg/ha in 200 bis 300 l Wasser/ha in die Traubenzone gespritzt werden (maximal 0,125 kg/ha inder Kultur/Jahr). Maximal eine Behandlung. Wartezeit: zehn Tage. Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Zudem hat Surround (Wirkstoff: Aluminiumsilikat) eine Notfallzulassung für Anwendungen gegen die Kirschessigfliege in Weinrebe (Tafel- und Keltertraube) ab dem 07. Juli bis zum 03. November 2020 für 120 Tage erhalten. Surround kann nach ersten Eiablagen und Warndienstaufruf ab Beginn der Reife bis zur Lesereife der Beeren (BBCH 81 bis 89) mit 24 kg/ha in 300 bis 400 l Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Es sind maximal zwei Behandlungen möglich (maximal 48 kg/ha inder Kultur/Jahr). Der Belag ist nach Abwaschung durch Regen zu erneuern. Wartezeit: F.

Umstrukturierung:
Bis 15. Juli müssen alle Tropfschlauch- bzw. Pfropfrebenrechnungen sowie noch fehlende Pflanzgenehmigungen beim Landwirtschaftsamt eingegangen sein. Dies ist ein Ausschlusstermin!

Sonstige Hinweise

  • Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel - insbesondere zu den Themen Anwenderschutz und Bienenschutz - sind zu beachten.
  • Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegeränder und Böschungen ist nicht zulässig!
  • Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
  • Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen.
  • Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
  • Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten.

Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt voraussichtlich am Mittwoch, 15. Juli.

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