Fokus auf Klimaschutz und Tierwohl
Der fünfte Europäische Innovationspartnerschaft-Förderaufruf (EIP-Förderaufruf) für innovative Vorhaben in der Landwirtschaft, sowie im Garten-, Wein- und Obstbau wurde auf den Weg gebracht. Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit 8,7 Millionen Euro Innovationen zur Verbesserung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung, innovative Klimaschutzmaßnahmen und Vorhaben zur Anpassung an den Klimawandel.
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Im Fokus des fünften Förderaufrufs für die Fördermaßnahme Europäische Innovationspartnerschaft ‚Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit‘ (EIP-AGRI) stehen Akteure aus der Wissenschaft und der landwirtschaftlichen Praxis. Ebenfalls fokussiert werden vor- und nachgelagerte Bereiche und die Beratung. Unternehmen aus der Landwirtschaft, dem Garten-, Wein- und Obstbau werden zur Teilnahme aufgerufen.
Klimaschutz und Tierwohl
„Wir wollen Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der Erzeugung über die Schlachtung, Verarbeitung und Vermarktung ansprechen, sich auf der Suche nach nachhaltigen und innovativen Lösungen im Sinne des Tierwohls zu beteiligen. Darüber hinaus werden wir Klimaschutzvorhaben und innovative Projekte zur Anpassung landwirtschaftlicher Produktionsprozesse an den Klimawandel unterstützen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Durch zahlreiche Teilnahmen und einen starken Praxisbezug der Projekte, soll neben einer hohen Akzeptanz auch eine schnelle Verbreitung erreicht werden. Alle Ergebnisse und Erkenntnisse aus den Vorhaben sind zu veröffentlichen. Dadurch wird eine über das Projekt hinausgehende weitere Anwendung gefördert. Minister Hauk sagte: „Mit der EIP-AGRI unterstützen wir eine zukunftsorientierte und nachhaltige Landwirtschaft. Kreative Köpfe sind gefragt, die neue Wege beschreiten, die zukunftsgerichtet denken und mit großem Engagement gemeinsam Neues schaffen“.
Projektvorschläge können bis zum 19. Mai 2021 beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht werden. Weitere Informationen zum Förderaufruf sind auf der Internetseite www.eip-agri-bw.de nachzulesen.
Hintergrundinformationen:
Das EIP-Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Erfolgreiche Antragstellende werden durch das Regierungspräsidium Stuttgart zur Einreichung des Förderantrags (zweite Stufe des EIP-Förderverfahrens) aufgefordert. Die Projekte müssen spätestens am 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. Seit dem ersten Förderaufruf im Jahr 2015 werden 31 Projekte über die EIP-AGRI in Baden-Württemberg unterstützt. Vier Projekte sind bereits abgeschlossen.
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