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Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik

Am vergangenen Freitag konnten sich die europäischen Gesetzgeber während des sogenannten „Supertrilogs“ im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf wichtige Regelungen für den Weinbausektor verständigen. Der Deutsche Weinbauverband (DWV) begrüßt diese wichtigen Fortschritte sehr und hofft, dass die Reform nun schnell abgeschlossen werden kann.

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  Das bisherige Genehmigungssystem für Rebpflanzungen mit einer Begrenzung der Neuanpflanzungen auf maximal ein Prozent wird bis 2045 verlängert.
Das bisherige Genehmigungssystem für Rebpflanzungen mit einer Begrenzung der Neuanpflanzungen auf maximal ein Prozent wird bis 2045 verlängert. Krampfl
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Während der Verhandlungen einigten sich das Europäische Parlament und der Rat in Bezug auf die Gemeinsame Marktorganisation (GMO) unter anderem auf folgende Punkte:

  • Das bisherige Genehmigungssystem für Rebpflanzungen mit einer Begrenzung der Neuanpflanzungen auf maximal ein Prozent wird bis 2045 verlängert. Dabei sind zwei Halbzeitüberprüfungen zur Evaluierung vorgesehen.
  • Es wird einen einheitlichen und spezifischen Rahmen für die Kennzeichnung von Wein in Bezug auf die Nährwert-/Brennwertdeklaration und die Angabe von Zutaten geben, der nur für den Brennwert eine verpflichtende Angabe auf dem Etikett vorsieht. Die Angabe der Zutaten soll dagegen auch in elektronischer Form möglich sein.
  • Im Bereich der neuen Europäischen Weinbaukategorie „entalkoholisierte und teilweise entalkoholisierte Weinbauerzeugnisse“ sollen künftig zumindest die Regelungen bezüglich einer teilweisen Entalkoholisierung auch für geschützte Ursprungbezeichnungen gelten.

Langfristige Perspektiven für Winzer

DWV-Präsident Klaus Schneider und DWV-Generalsekretär Christian Schwörer äußerten sich zufrieden über diese Ergebnisse: "Wir begrüßen die politischen Entscheidungen dieses Supertrilogs, insbesondere die Regelung zu den Neupflanzrechten entspricht den Erwartungen unserer Weinerzeuger. Wir danken den Bericht- und Schattenberichterstattern und auch den deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament. Aber auch unserem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für ihre Unterstützung und Entschlossenheit. Wir hoffen, dass unsere Winzer nun möglichst schnell eine langfristige Perspektive erhalten.“

Auch hinsichtlich der weiteren GAP-Verordnungen wurden konstruktive Diskussionen und einige Fortschritte erzielt. Weitere Verhandlungen der Institutionen sind für die zweite Aprilhälfte vorgesehen. Die Portugiesische Ratspräsidentschaft will die Verhandlungen im Mai beziehungsweise Juni zum Abschluss bringen.

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