Impfberechtigung für Landwirte und Saisonarbeitskräfte
Die Impfterminvergabe für Personen aus der dritten Priorität wird in Baden-Württemberg schrittweise geöffnet. Voraussichtlich ab Mitte Mai sind im Land Impfungen für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur möglich. Zu ihnen zählen auch Landwirte und Saisonarbeitskräfte.
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Solange der Corona-Impfstoff noch knapp ist, muss bei der Impfstoff-Vergabe priorisiert werden. Bei der Corona-Schutzimpfung gilt laut der Impfverordnung folgende Reihenfolge:
- Gruppe 1 (Höchste Priorität): Dazu gehören zum Beispiel über 80-Jährige, Menschen in Pflegeheimen oder Personal auf Intensivstationen.
- Gruppe 2 (Hohe Priorität): Zu dieser Gruppe zählen Beispielsweise 70-80-Jährige, Menschen mit Trisomie 21 oder Personal in Kitas und Grundschulen.
- Gruppe 3 (Erhöhte Priorität): Dazu gehören zum Beispiel 60-70-Jährige, medizinisch vorbelastete Menschen oder Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind.
Voraussichtlich ab Mitte Mai: Impfberechtigung für die dritte Gruppe
Voraussichtlich von Mitte Mai an sind die Beschäftigten von Unternehmen der dritten Gruppe, entsprechend der Corona-Impfverordnung des Bundes in Baden-Württemberg, impfberechtigt. Zu ihnen gehören Personen, die in der sogenannten kritischen Infrastruktur (KRITIS) beschäftigt sind. Dazu zählen beispielsweise die Sektoren: Energie, Wasser und Ernährung. Zur kompletten Liste gelangen sie hier.
Laut des Bundesgesundheitsministeriums gehören zur dritten Gruppe auch Landwirt*innen sowie Mitarbeiter*innen in landwirtschaftlichen Betrieben. Sie zählen zur "Ernährungswirtschaft" und haben deshalb laut der Corona-Impfverordnung (§ 4 Absatz 1 Nr. 5 Bundes-Impfverordnung) einen Anspruch auf eine frühere Schutzimpfung.
Damit sich Unternehmen und Beschäftigte schon jetzt vorab auf diesen dritten Öffnungsschritt vorbereiten können, hat das Ministerium für Soziales und Integration den Vordruck der entsprechenden Impfbescheinigung für Beschäftigte online gestellt. Alternativ werden auch bereits durch die Branchen(verbände) erstellte Musterformulare als Impfbescheinigung akzeptiert. Ziel ist es, dass die mit erhöhter Priorität impfberechtigten Beschäftigten der Einrichtungen und Unternehmen ihre Impfungen wahrnehmen können, sobald die Impfstoffmenge die Öffnung für diese Gruppe zulässt.
Das Formular, dass später als Impfberechtigung für die Mitarbeitenden dient, kann auf der Webseite des Sozialministeriums herunterladen werden: Formular Impfbescheinigung KRITIS (PDF).
Über die Kritische Infrastruktur:
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.
Allerdings steht nach wie vor zu wenig Impfstoff zur Verfügung, um allen Menschen zeitnah ein Impfangebot machen zu können. Deshalb ist auch innerhalb der KRITIS-Organisationen, -Einrichtungen und -Unternehmen eine Priorisierung notwendig. Die Vorgaben dafür sind in der Corona-Impfverordnung des Bundes festgelegt, an denen sich das Land orientiert (§ 4 Absatz 1 Nr. 5 Bundes-Impfverordnung). Dies sind Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen.
Deshalb sind die Unternehmen der kritischen Infrastruktur gebeten, zunächst genau zu prüfen, ob der eigene Tätigkeitsbereich innerhalb der kritischen Infrastruktur bevorzugt impfberechtigt ist. Für die Auswahl der in besonders relevanter Position Beschäftigten stellt die Landesregierung eine Handreichung mit Kriterien (PDF) zur Verfügung.
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